Kategorie: News & Blogs

Drohnen-Kapitäne aufgepasst: Neue EU-Verordnung.

Drohnen mit Onboard-Kamera erfreuen sich bei Bootsportlern seit Jahren großer Beliebtheit. Nie war es so einfach, Luftbilder seiner Segel- oder Motoryacht zu machen oder auch mal einfach nur das Boot von außen zu filmen oder fotografieren. Eine neue EU-Verordnung regelt die rechtlichen Voraussetzungen.

 Drohnen sind leicht zu bedienen, auch für absolute Fluganfänger geeignet und mittlerweile auch recht günstig zu bekommen. Die Anzahl der verkauften Drohnen stieg in der jüngeren Vergangenheit stetig an – Quadrokopter sind der Renner, nicht nur bei Bootssportlern. Gleichzeitig hat die EU in der Vergangenheit das Fliegen mit den UAS (Unmanned Aircraft System) immer weiter reguliert (siehe auch unseren Artikel dazu). Seit dem 1. Januar sind daher erhebliche Neuregelungen in Kraft getreten, von denen nun auch bisher nahezu ohne Vorgaben zu fliegende Systeme bis 250 Gramm betroffen sind. Hier die wichtigsten Neuerungen in Kürze. Auf der ADAC-Webseite finden Sie auch eine detaillierte FAQ-Liste.

Klassifizierungen der Drohnen

Ab 2021 hergestellte Drohnen werden nun in 5 Risikoklassen unterteilt: C0, C1, C2, C3 und C4. Diese Klassifizierungen richten sich nach dem Gewicht und nach verschiedenen Flugmodi. Für Bestandsdrohnen gilt eine Übergangsfrist bis 1.1. 2023. Das betrifft auch bis Ende 2020 produzierte Modelle, die noch auf dem Markt sind. Plant man also den Kauf einer neuen Drohne, sollte man auf die sichtbar angebrachte Klassifizierungszeichen achten, um das Fluggerät auch nach dem 1.1.2023 betreiben zu können.

Die einzelnen Klassen finden sich detailliert auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes.

 

Drohnen-Klassifizierungen-EUDrohnen-Klassifizierungen-EU

 

Anwendungsszenarien für Drohnen

Zusätzlich unterscheidet die EU-Verordnung auch drei verschiedene Anwendungsszenarien, aus denen sich weitere Folgen für den Betreiber der Drohne ergeben. Diese drei Szenarien nennen sich Open (offen), Specific (spezifisch) und Certified (zertifiziert).  Für den Skipper, der seine Yacht oder den Hafen mit einer handelsüblichen Drohne filmen möchte, gilt im Allgemeinen das Szenario Open. Die Richtlinie beschreibt dieses Szenario wie folgt: „Flüge mit geringem Risiko und für typische und alltägliche Anwendungsszenarien.“ Das bedeutet, dass man beim Flug folgendes beachten muss:

maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund (Bisher 100 Meter)
Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight).
Ausnahme: Wenn der Kopter im Follow-Me-Modus fliegt, in maximal 50 Meter Entfernung zum Piloten oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten, der Sichtkontakt zur Drohne hat und im ständigen Kontakt zum Piloten steht.
Nach Landesvorgabe § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben.

Zusätzlich gelten natürlich die bisherigen Flugverbote und – einschränkungen im Hinblick auf sogenannte No-Fly-Zones, über Menschansammlungen, Naturschutzgebieten und weitere Objekte, in deren Nähe nicht geflogen werden darf (z.B. Polizeistationen, Unfallorte etc..) , 1,5 Kilometer von Flugplätzen, 100 Meter Abstand zu Autobahnen, Bundeswasserstraßen , Bahnanlagen Oberleitungen, Kraftwerken etc.

In jedem Falle sollte man sich vor dem Start erkundigen, ob und wo man in der Nähe fliegen darf. Es gibt mittlerweile zahlreiche Apps (z.B. Map2Fly für Android und Apple), in denen man nachsehen kann, ob am aktuellen Standort geflogen werden darf. Zukünftig soll hierzu ein gemeinsames System unter dem Namen „GEO“ geschaffen werden, in das die jeweiligen Flugverbotszonen von den EU-Ländern eingepflegt werden und als App dem Anwender zur Verfügung gestellt werden. Im Idealfalle nutzt bereits dann die Steuerungs-App des jeweiligen Herstellers diese Daten.

 

 

Befähigungsnachweis

Jeder Pilot einer Drohne ist verpflichtet, in der Anwendungsklasse Open einen Online-Test durchzuführen und das nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhaltene Zertifikat bei jedem Flug mitzuführen. Doch keine Angst: Der Test besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kann beliebig oft wiederholt werden – solange, bis man besteht.  Bevor man zum Test zugelassen wird, ist das dazugehörige Online-Training erforderlich. Hier geht`s direkt zum Test beim LBA.

Nach dem erfolgreich bestandenen Test bekommt man das Zertifikat als PDF per Email oder im Dashboard des LBA-Bereiches. Darin enthalten ist auch die ID-Nr. des Piloten.

 

 

LBA Fernpiloten TestDer Test ist denkbar einfach

Registrierungen für Piloten (UAS-Betreiber ID)

In der offenen Klasse müssen Drohnen nicht registriert werden. Neu indes ist jedoch die Regelung, dass der Pilot, also der Betreiber der Drohne, sich beim LBA registrieren muss und die dazugehörige Nummer, genannt e-ID, am Fluggerät anzubringen hat. Hat man gleich mehrere Drohnen und nutzt sie in der Anwendungsklasse „Open“, ist diese Nummer für alle Drohnen gleich. Neu ist, dass die Kennzeichnungspflicht nun auch für Drohnen unter 250 Gamm gelten, sofern sie eine Kamera an Bord haben.

Für die Registrierung benötigt man folgende Dokumente, Infos:

Ausweiskopie als Foto-Datei, z.b. jpeg.
Versicherungsnummer der Haftpflichtversicherung, sowie die Anschrift der Versicherung. Bitte beachten: Die meisten Haftpflichtversicherungen decken Drohnen nicht ab. Reine Drohnenversicherungen gibt es bereits für einstellige Euro-Beträge.

Nach erfolgter Registrierung dauert die Identifikationsprüfung eine Weile. Bis man die e-ID erhalten hat, kann man auch mit angebrachter Plakette mit den Angaben zum Betreiber (Name, Anschtift, etc) fliegen.

Um die Verwirrung, welche Nummer denn nun angebracht werden muss, etwas zu mildern: Die e-ID ist das Kennzeichen des Betreibers, also dem Besitzer der Drohne. Die Fernpiloten-ID ist die Identifikationsnummer des Piloten. Sollte man also mit der Drohne eines Bekannten fliegen, so bleibt die e-ID an der Drohne die gleiche.

Achtung! Diese Nummer bitte nicht mit der nach dem erfolgreich absolvierten Online-Lehrgang erhaltenen Fernpiloten-Nummer verwechseln. Am Gerät muss nur die UAS-Betreibernummer (e-ID) angebracht werden. 

 

drohne eu verordnungKennzeichnungspflicht

 

 

Was man vor Ort dabei haben muss

Aus diesen Regelungen ergibt sich, was ein Drohnen-Pilot bei jedem Flug mitführen muss, wenn Behörden kontrollieren kommen. Bei Zuwiderhandlungen, fehlender Registrierung oder bei nicht vorhandenem Befähigungsnachweis können die Strafen empfindlich hoch sein.

Nachweis einer Haftpflichtversicherung, in der Drohnenflüge abgedeckt sind.
A4 Ausdruck des Zertifikates über den bestandenen Online-Test. (QR Code muss lesbar sein)
Kennzeichnung der Drohne mit der e-ID des UAS-Betreibers.
Ab 1.1.2023 eine sichtbar angebrachte (wird von Hersteller-Seite gemacht) Klassifizierung des Drohnenmodells (C0 bis C4)

 

 

EU-Drohnenverordnung-Klasse-C0-mit-Kamera-Flyer

 

 

 

The post Drohnen-Kapitäne aufgepasst: Neue EU-Verordnung. first appeared on ADAC Skipper-Portal.

Boris fliegt an die Spitze

Ein ausgeruhter und gut gelaunter Boris © Boris Herrmann / Seaexplorer

Boris fliegt an die Spitze

Continue reading Boris fliegt an die Spitze at float Magazin.

Grüne Blaupause für die Charterwelt

Neue Ziele für Hausboot-Chartertouristen: Die elektrischen Greenline-Yachten werden an Norwegens Schärenküste ebenso fahren wie auf dem Telemark-Binnenrevier. © Hersteller

Elektrische Greenline-Yachten werden an Norwegens Schärenküste und dem Telemark-Kanal fahren © Hersteller

Grüne Blaupause für die Charterwelt

Continue reading Grüne Blaupause für die Charterwelt at float Magazin.

Moorea – ein neues Video

09.Jan. 2021, Franz.Polynesien/Huahine/Fare, Tag 2415, 21.334 sm von HH

Huahine hält nicht nur gutes Wetter bereit – aber nur noch ein Monat, dann soll die Regenzeit vorbei sein. Schlecht für uns – gut für die Filme-Schneiderei.
Das Video von unserem Moorea-Aufenthalt ist deutlich früher fertig als erwartet. Viel Spaß!

 

 

Anfahrt auf die Cooks Bay

Lieber mit Low-tech

Corentin de Chatelperron

Corentin de Chatelperron auf seiner Gold of Bengal © Delius Klasing

Lieber mit Low-tech

Continue reading Lieber mit Low-tech at float Magazin.

SV Usquabae – Carol Brousse FRA

GARCIA MARACUJA 42 ROUND THE WORLD AND PATAGONIA
Bonjour Peter, I bought my Pacific windpilot in 2008 and have safely sailed around the world, however before leaving again I would like to know if spare parts are still available for this product.


Indeed, there is some slack within 114 part  (bundbuchse) which risks eroding the metal. There is also some slack between 332 and 333 (lagerstreifen) which could also erode the metal in the pendulum.
In case it is necessary to change these parts, can you still provide them or do I need to have them done in France? I am looking forward to your reply.
Best regards.
Carol Brousse

SV Windora – Phil and Lynda Christieson NZ

DER NICHTUNTERGANG AUF DEN KLIPPEN VON SOUTH GEORGIA

Inselrunde um Huahine

06.Jan. 2021, Franz.Polynesien/Huahine/Fare, Tag 2412, 21.334 sm von HH

Nach dem großen Spaß mit dem Motorroller auf Moorea, versuchen wir gar nicht mehr ein Auto zu mieten, sondern suchen uns gleich einen Motorroller-Verleih. Ich hätte nicht gedacht, dass Achim (ehemaliger VTR 1000 und Hayabusa Reiter) 125 ccm so viel Freude bereiten würden. Aber falsch gedacht – vergnüglich kutschiert er mich erneut um die Insel. Die Mühle, die wir heute erwischen, ist deutlich unbequemer als der letzte Hobel. Für mich bleibt nur ein halbes Brötchen auf das ich meinen Hintern quetschen muss. Na, für achtzig Kilometer einmal rum, wird es gehen.

Und da soll ich hinpassen mit der dicken Kiste?

Huahine ist ganz anders aufgebaut als Tahiti und Moorea, die aus einem runden, massiven Vulkanberg-Inneren bestehen mit einem schmalen Saumriff drum herum.  Huahine besteht aus zwei Inseln, die durch eine fünfzig Meter lange Brücke verbunden sind. Tiefe Einschnitte und flussähnliche Lagunen sehen von Land aus betrachtet, wie Bergseen aus.

Huhahine Nui und Huahine Iti

Strandloser Meeresarm zwischen den beiden Inselteilen

Der Legende nach hat Gott Hiro Schuld, dass die Insel gespalten ist. Mit seinem Kanu hat er Huahine in zwei Teile geteilt als er von Raiatea herüber gesegelt gekommen ist. Als er in der Nacht ein kleines Nickerchen halten wollte, bat er seinen Bruder aufzupassen und ihn zu wecken, wenn der Wind dreht, damit sie nicht gegen die Insel segeln. Aber der Bruder ignorierte die Anweisung und somit kam es zum Unfall, der die Insel teilte. Auch unter Göttern scheint es schwierig zu sein gutes Personal zu bekommen.

Überreste – der Boden fehlt bereits – eines traditionellen Segel-Kanus – mit so etwas dürfte Hiro unterwegs gewesen sein

Auf Huahine hat man über dreißig Marae gefunden. Das sind die Zeremonienplätze der Ureinwohner gewesen – entstanden vor ungefähr 1500 Jahren. Viel ist für Nicht-Archäologen nicht zu erkennen. Dafür ist das Prinzip der alten Stein-Reusen klar zu sehen. Lange Reusenkammern befinden sich in der Lagune im Norden, die heute noch von den Einheimischen zum Fischfang genutzt wird.

Überreste eines der vielen Marea auf Huahine – jetzt nicht sooo beeindruckend

Stein-Reusen bei Flut

bei Ebbe braucht man nur noch einsammeln

Die Lagune mit den Reusen wirkt wie ein Fluss ist aber ein Meeresarm

In einem Mini-Dorf wohnen in einem Bach ‚heilige‘ Aale mit blauen Augen. Warum diese Aale als heilig gelten, konnten wir nicht heraus finden. Aber die Einheimischen füttern sie mit Ölsardinen aus der Dose. Die Aale werden immer fetter und zutraulicher. Sie lassen sich streicheln und anfassen, wenn man denn mag. Zufällig war eine fünfzehnköpfige Familie anwesend, die heilige Sardinen an die heiligen Aale verteilte unter großen ‚hallo‘ der Kleinsten, die im Bach standen.

Heiliger Aal mit blauen Augen

Der Bach wimmelt nur so vor den handzahmen, fetten Aalen

Rund sechstausend Menschen leben hier, die meisten im Hauptort Fare im Nordwesten. Touristisch führt Huahine ein Schattendasein im Vergleich zu den berühmten Nachbarinseln. Das hält die Insel ursprünglich und die Küsten sind nicht mit Hotels verbaut, sondern man kommt fast überall ans Wasser. Endlose Traumstrände sucht man auch hier vergeblich. Fotos mit Puderzucker-Strand entstehen meistens auf den sogenannten Motus. Das sind kleine Inselchen, die sich auf dem Riffsaum befinden.

Ein super Ausflug (mit einem etwas gequälten Hintern), der bei Achim Huahine zum derzeitigen Gesellschafts-Insel-Favoriten aufsteigen lässt. Ich schwanke noch, ob mir Moorea besser gefällt.

Sandstrände gibt es auf den Motus

Am Schönsten ist das Meer im Süden mit seiner großen Lagune

Pip Hare mit Ruderproblem

Pip Hare, not amused © Pip Hare / Medallia

Pip Hare mit Ruderproblem

Continue reading Pip Hare mit Ruderproblem at float Magazin.

Boot benutzen statt besitzen

Den neuen Tender von Walter Schildhauer wid es im Sharing geben © Speedwave

Boot benutzen statt besitzen

Continue reading Boot benutzen statt besitzen at float Magazin.

Schlaues Taktieren im Südatlantik

Aktuelle Wettersituation bei der Vendée Globe © WetterWelt

Schlaues Taktieren im Südatlantik

Continue reading Schlaues Taktieren im Südatlantik at float Magazin.

Boris wieder voll in Fahrt

Boris Herrmann glücklich nach gelungener Reparatur des Großsegels © Boris Herrmann/Seaexplorer-YC de Monaco

Boris wieder voll in Fahrt

Continue reading Boris wieder voll in Fahrt at float Magazin.