WC-Versiegelung auf 2026 verschoben

Die Tweede Kamer, also das, was bei uns der Bundestag ist, hat bei ihrer Sitzung am 4. November das Gesetz zur Neuregelung des Einleitungsverbotes angepasst. Das kam für alle Beteiligten völlig unerwartet. Sogar für den Watersportbond, der über das Ministerium am Gesetzgebeungsprozess beteiligt ist. Zunächst wurde klargestellt, dass die Einhaltung des Einleitungsverbotes und damit der Versiegelung des Borddurchlasses von Rijkswaterstaat und den Waterschappen kontrolliert werden wird. Dazu, so ist es im neuen Omgevings-Gesetzt geregelt, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll, dürfen die Inspektoren auch ohne Zustimmung des Schiffsführers an Bord kommen.

Ausnahmen

Die Regelungen gelten für alle nach dem Gesetz festgelegten Freizeitfahrzeuge unabhängig von deren Nationalität, mit Ausnahme von:

Länge unter 2,4 Metern
Reine Regattaboote
SUPs, Surfbretter, Kanus (also für die, die ein WC haben ;-))
Traditionelle Schiffe die vor 1950 entworfen wurden und Replikas davon, sofern diese aus den traditionellen Materialien bestehen und vom Hersteller als solche bezeichnet werden
Selbstbauten, die binnen fünf Jahren nach Inbetriebnahme nicht in den Handel innerhalb der EU gebracht werden

Zur Versiegelung kann man eine alternative Methode wählen, die dann jedoch vom Ministerium als geeignet anerkannt werden muss.

Die wichtigste Info jedoch steht ganz am Ende: Die Versiegelung wird nicht vor 2026 in Kraft treten. Bis dahin sind dann hoffentlich genügend funktionierende Abpumpstationen vorhanden. Und vielleicht gibt es dann ja auch schon marktreife Reinigungseinrichtungen fürs Abwasser. Das wäre wünschenswert. Denn sdauberes Schwimmwasser sollte jedem Skipper die Investition wert sein.

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