Havarie am Vrouwezand: Betonnung schuld?

Was wir wissen:

– Im Bereich der Havarie gilt das BPR, das Binnenvaartpolitiereglement. Sie fand statt in der Nähe der SB 8.

– Es wehte mit etwa 10 Knoten aus Ost

– Mindestens einer der Beteiligten fuhr unter Segeln

– Die Betonnung zwischen der Steilen Bank vor Lemmer und dem Vrouwezand wurde vor einigen Jahren geändert. Früher standen dort neben den 1,50 Meter-Tiefentonnen nur einige Süd-Kardinalen. Heute liegt dort eine Reihe roter Lateraltonnen in West-Ost-Richtung. Die Begründung damals: Mehr Klarheit

Was wir annehmen, um das Problem mit der Betonnung zu schildern:

– Auch das andere Boot war unter Segeln

– Beide Schiffe sind kürzer als 20 Meter

– Einer segelte von SO nach NW mit raumen Wind über Backbord, der andere von O nach W genau vor dem Wind mit dem Großsegel über Steuerbord. Dabei jedoch fuhr er entlang der roten Tonnenlinie, die er an seiner Steuerbordseite hatte

Kniffelig, oder? Eine der zu Recht gefürchteten Zeichnungen unseres Redaktionspicassos Alex

Jetzt kommt die Frage: Welches der Fahrzeuge hat Wegerecht, welches muss ausweichen?

Das BPR ist eigentlich eindeutig:

Artikel 6.04 Satz 6 besagt: „Indien twee kleine zeilschepen elkaar zodanig naderen op tegengestelde koersen, dat gevaar voor aanvaring bestaat, moet, ingeval geen der schepen de stuurboordszijde van het vaarwater volgt, het schip dat over stuurboordsboeg ligt voorrang verlenen aan het schip dat over bakboordsboeg ligt.“ Auf Deutsch: Begegnen sich zwei kleine Segelschiffe untereinander gilt Backbordbug vor Steuerbordbug, wenn nicht eines der beiden mit seiner Steuerbordseite am Fahrwasserrand entlangfährt.

Wenn die Situation so ist, wie auf der Skizze, dann wäre 1 ausweichpflichtig. Die Frage ist aber: Handelt es sich bei der roten Tonnenreihe schon um ein Fahrwasser? Bijlage 8 des BPR sagt dazu, dass rote Tonnen die rechte Seite eines Fahrwassers markieren. Es steht dort nicht, dass ein Fahrwasser unbedingt an beiden Seiten eine Markierung haben muss, um ein Fahrwasser zu sein.

Ich komme daher zu dem Schuss, dass in dem oben gezeigten (zugegebenermaßen konstruierten) Beispiel das über Backbordbug fahrende Fahrzeug gegenüber dem über Steuerbordbug fahrenden Fahrzeug ausweichpflichtig ist.

Wie sehen Sie den Sachverhalt? Schreiben Sie uns an [email protected]

 

Het bericht Havarie am Vrouwezand: Betonnung schuld? verscheen eerst op Stegfunk.de | Wassersport. Holland..