Durchfahrt Windparks – Watersportverbond klagt

Seit April 2018 gilt in NL: Tagsüber dürfen Fahrzeuge bis 24 Meter mit funktionierendem AIS und UKW-Funk an Bord Windparks auch mittendurch passieren. Direkt im Anschluss hat man eine Untersuchung durchgeführt, bei der herauskam, dass diese Praxis keinerlei Anlass zur Veränderung der Regelung gibt.

Im März 2021 nun entscheidet die -damals noch Ministerin- für Infrastruktur und Waterstaat, dass die Durchfahrt durch den Windpark Borssele vor der Küste Walcherens für Fahrzeuge bis 45 Meter frei ist, jedoch nur in einem dafür festgelegten Korridor. Im April 2021 legt der Watersportverbond dagegen Beschwerde ein, da es dafür keine sachlichen Gründe gebe. Im November 2021 beschließt der -jetzt Minister- dass die Regelung bestehen bleibt, aber die Begründung dafür angepasst wird. Nun aber klagt der Watersportverbond gegen diese Regelung.

Die Begründung des Verbandes lautet so: Die Nordsee wird immer intensiver durch Windkraftanlagen genutzt werden, diese werden genau zwischen bestehende Schifffahrtsrouten eingepasst. Da ist es im Besonderen für Wassersportler wichtig, diese Windparks möglichst ungehindert befahren zu dürfen, da ansonsten zugängliche Fahrgebiete schon von der Berufsschifffahrt genutzt werden. Besonders bei schwierigeren Wetterverhältnissen, brauchen Wassersportler mehr Raum um sicher navigieren zu können. Die Begrenzung auf einen schmalen Korridor ist wenig sinnvoll, da dort dann im Vergleich mehr Verkehr herrscht, was zu unsicheren Situationen führen kann.

Da die bislang erhobenen Daten keinen Anlass dazu geben, die Nutzung unter den bestehenden Vorgaben als gefährlich einzustufen, gibt es auch keinen faktischen Grund, diese Nutzung einzuschränken. Das Ministerium habe hier auf Basis von Annahmen anstatt auf Basis von Fakten entschieden. Und das geht nicht, so der Watersportverbond.

Zudem sei es wichtig, dass die Interessen von Wassersportlern angemessen berücksichtigt werden, sicher im Lichte weiterer geplanter Parks. In anderen Anliegerstaaten -außer Belgien- dürfen Windparks auf der Nordsee von der Freizeitschifffahrt befahren werden. Auch die Parks auf dem IJsselmeer dürfen von Freizeitskippern befahren werden -sowohl am Rotterdamse Hoek, als auch vor Makkum. Von Schäden oder gefährlichen Situationen ist nichts bekannt.

Zur Info des Watersportverbonds geht es hier.

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