Die glorreichen Neun
Fast kann Pedote auf Platz 9 seine Konkurrenten sehen © Giancarlo Pedote / Prysmian Group
Fast kann Pedote auf Platz 9 seine Konkurrenten sehen © Giancarlo Pedote / Prysmian Group
Kapitän Haddock in einem typischen Gemütszustand © Hergé / Moulinsart
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Drei Apps fürs Boot, die den Törn-Alltag erleichtern.
Es müssen nicht immer die üblichen Verdächtigen, wie Navigations- und Wetter-Apps sein. Wir stellen drei Apps vor, die eigentlich gar nicht für Boote gedacht sind, dort aber sehr nützlich sein können. Für Eigner wie Charterer.
Splid App
Eine der unbeliebtesten Aufgaben ist häufig das Führen und Pflegen der Bordkasse. Die App „Splid“ übernimmt genau diese Tätigkeit und rechnet sauber und übersichtlich die Ausgaben an Bord zusammen. Was ursprünglich für Wohngemeinschaften entwickelt wurde, bietet sich auch perfekt für den Charterurlaub mit mehreren Personen an. Vor dem Törn werden einfach alle Crewmitglieder eingetragen, danach gibt man einfach die Zahlungen, Einkäufe oder sonstige Ausgaben an. Am Ende lässt sich auf Knopfdruck eine Übersicht erstellen, entweder als PDF oder als Excel-Datei. Das spart viel Rechnerei. Ausgaben lassen sich auch variabel zuordnen. Kauft jemand beispielsweise nur für eine bestimmte Zahl an Personen ein, lässt sich das in der App ganz einfach zuordnen. Die Splid App ist kostenlos.
Splid: Übersichtliche Gesamtabrechnung als PDF oder Excel-Datei
Walkie-Talkie Communication App
Zugegeben, man kann an Bord auch miteinander reden. Auf großen Yachten oder im Hafen jedoch ist die App „Walkie-Talkie Communication“ durchaus nützlich, wenn es um Kommunikation geht. Im Prinzip verwandelt diese App das Smartphone in ein Walkie-Talkie. Damit kann kommuniziert werden, ohne Telefonkosten im Ausland zu verursachen. Zum miteinander reden muss einfach eine beliebige Frequenz eingestellt werden und schon können sich auch ganze Gruppe darüber unterhalten, Kommandos austauschen oder den Ablegetermin besprechen, wenn die Crew im Hafen verteilt ist. Walkie-Talkie Communication ist liebevoll und übersichtlich gestaltet, so dass jeder von Anfang an damit klar kommt. Witzig sind die typischen Walkie-Talkie-Geräusche (Pieptöne), die bei der Kommunikation eingeblendet werden. Die App ist kostenfrei. Gegen eine In-App Gebühr kann die Einblendung von Werbung abgeschaltet werden.
Moovit App
Egal ob vom Liegeplatz zum nächsten Supermarkt, zur 20 Kilometer entfernten historischen Altstadt oder zum Bahnhof, um den Crewwechsel zu vollziehen – Bootssportler sind häufig auch auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen. Die Frage ist jedoch oft, wie man von A nach B und gegebenenfalls über C zurück nach A kommt. Vor allem im Ausland ist das Herausfinden von Bus-, Bahn- oder gar Fährverbindungen oftmals sehr mühsam. Apps der jeweiligen, regionalen Anbieter zu laden ist mühsam, dazu sind sie oft nicht auf Deutsch oder Englisch erhältlich, wenn es überhaupt welche gibt. Mit der App „Moovit“ hat man einen weltweiten Fahrplan immer zur Hand. Die Bedienung ist intuitiv: Am jeweiligen Standort einfach das gewünschte Ziel eingeben, schon sucht die App die besten Verbindungen raus – und zwar mit allen Verfügbaren Verkehrsmitteln. Zusätzlich gibt sie sehr präzise Anweisungen für den ÖPNV, damit die gewünschte Station auch nicht verpasst wird. Das einzige, was dieser App wohl noch fehlt, ist die Möglichkeit, auch Online-Tickets zu buchen. Ob das jemals kommen wird, ist zu bezweifeln – dafür ist die App aber kostenlos.
Mehr über Apps für den Bordgebrauch gibt es in diesem Ratgeber-Artikel.
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Drohnen mit Onboard-Kamera erfreuen sich bei Bootsportlern seit Jahren großer Beliebtheit. Nie war es so einfach, Luftbilder seiner Segel- oder Motoryacht zu machen oder auch mal einfach nur das Boot von außen zu filmen oder fotografieren. Eine neue EU-Verordnung regelt die rechtlichen Voraussetzungen.
Drohnen sind leicht zu bedienen, auch für absolute Fluganfänger geeignet und mittlerweile auch recht günstig zu bekommen. Die Anzahl der verkauften Drohnen stieg in der jüngeren Vergangenheit stetig an – Quadrokopter sind der Renner, nicht nur bei Bootssportlern. Gleichzeitig hat die EU in der Vergangenheit das Fliegen mit den UAS (Unmanned Aircraft System) immer weiter reguliert (siehe auch unseren Artikel dazu). Seit dem 1. Januar sind daher erhebliche Neuregelungen in Kraft getreten, von denen nun auch bisher nahezu ohne Vorgaben zu fliegende Systeme bis 250 Gramm betroffen sind. Hier die wichtigsten Neuerungen in Kürze. Auf der ADAC-Webseite finden Sie auch eine detaillierte FAQ-Liste.
Klassifizierungen der Drohnen
Ab 2021 hergestellte Drohnen werden nun in 5 Risikoklassen unterteilt: C0, C1, C2, C3 und C4. Diese Klassifizierungen richten sich nach dem Gewicht und nach verschiedenen Flugmodi. Für Bestandsdrohnen gilt eine Übergangsfrist bis 1.1. 2023. Das betrifft auch bis Ende 2020 produzierte Modelle, die noch auf dem Markt sind. Plant man also den Kauf einer neuen Drohne, sollte man auf die sichtbar angebrachte Klassifizierungszeichen achten, um das Fluggerät auch nach dem 1.1.2023 betreiben zu können.
Die einzelnen Klassen finden sich detailliert auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes.
Drohnen-Klassifizierungen-EU
Anwendungsszenarien für Drohnen
Zusätzlich unterscheidet die EU-Verordnung auch drei verschiedene Anwendungsszenarien, aus denen sich weitere Folgen für den Betreiber der Drohne ergeben. Diese drei Szenarien nennen sich Open (offen), Specific (spezifisch) und Certified (zertifiziert). Für den Skipper, der seine Yacht oder den Hafen mit einer handelsüblichen Drohne filmen möchte, gilt im Allgemeinen das Szenario Open. Die Richtlinie beschreibt dieses Szenario wie folgt: „Flüge mit geringem Risiko und für typische und alltägliche Anwendungsszenarien.“ Das bedeutet, dass man beim Flug folgendes beachten muss:
maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund (Bisher 100 Meter)
Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight).
Ausnahme: Wenn der Kopter im Follow-Me-Modus fliegt, in maximal 50 Meter Entfernung zum Piloten oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten, der Sichtkontakt zur Drohne hat und im ständigen Kontakt zum Piloten steht.
Nach Landesvorgabe § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben.
Zusätzlich gelten natürlich die bisherigen Flugverbote und – einschränkungen im Hinblick auf sogenannte No-Fly-Zones, über Menschansammlungen, Naturschutzgebieten und weitere Objekte, in deren Nähe nicht geflogen werden darf (z.B. Polizeistationen, Unfallorte etc..) , 1,5 Kilometer von Flugplätzen, 100 Meter Abstand zu Autobahnen, Bundeswasserstraßen , Bahnanlagen Oberleitungen, Kraftwerken etc.
In jedem Falle sollte man sich vor dem Start erkundigen, ob und wo man in der Nähe fliegen darf. Es gibt mittlerweile zahlreiche Apps (z.B. Map2Fly für Android und Apple), in denen man nachsehen kann, ob am aktuellen Standort geflogen werden darf. Zukünftig soll hierzu ein gemeinsames System unter dem Namen „GEO“ geschaffen werden, in das die jeweiligen Flugverbotszonen von den EU-Ländern eingepflegt werden und als App dem Anwender zur Verfügung gestellt werden. Im Idealfalle nutzt bereits dann die Steuerungs-App des jeweiligen Herstellers diese Daten.
Befähigungsnachweis
Jeder Pilot einer Drohne ist verpflichtet, in der Anwendungsklasse Open einen Online-Test durchzuführen und das nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhaltene Zertifikat bei jedem Flug mitzuführen. Doch keine Angst: Der Test besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kann beliebig oft wiederholt werden – solange, bis man besteht. Bevor man zum Test zugelassen wird, ist das dazugehörige Online-Training erforderlich. Hier geht`s direkt zum Test beim LBA.
Nach dem erfolgreich bestandenen Test bekommt man das Zertifikat als PDF per Email oder im Dashboard des LBA-Bereiches. Darin enthalten ist auch die ID-Nr. des Piloten.
Der Test ist denkbar einfach
Registrierungen für Piloten (UAS-Betreiber ID)
In der offenen Klasse müssen Drohnen nicht registriert werden. Neu indes ist jedoch die Regelung, dass der Pilot, also der Betreiber der Drohne, sich beim LBA registrieren muss und die dazugehörige Nummer, genannt e-ID, am Fluggerät anzubringen hat. Hat man gleich mehrere Drohnen und nutzt sie in der Anwendungsklasse „Open“, ist diese Nummer für alle Drohnen gleich. Neu ist, dass die Kennzeichnungspflicht nun auch für Drohnen unter 250 Gamm gelten, sofern sie eine Kamera an Bord haben.
Für die Registrierung benötigt man folgende Dokumente, Infos:
Ausweiskopie als Foto-Datei, z.b. jpeg.
Versicherungsnummer der Haftpflichtversicherung, sowie die Anschrift der Versicherung. Bitte beachten: Die meisten Haftpflichtversicherungen decken Drohnen nicht ab. Reine Drohnenversicherungen gibt es bereits für einstellige Euro-Beträge.
Nach erfolgter Registrierung dauert die Identifikationsprüfung eine Weile. Bis man die e-ID erhalten hat, kann man auch mit angebrachter Plakette mit den Angaben zum Betreiber (Name, Anschtift, etc) fliegen.
Um die Verwirrung, welche Nummer denn nun angebracht werden muss, etwas zu mildern: Die e-ID ist das Kennzeichen des Betreibers, also dem Besitzer der Drohne. Die Fernpiloten-ID ist die Identifikationsnummer des Piloten. Sollte man also mit der Drohne eines Bekannten fliegen, so bleibt die e-ID an der Drohne die gleiche.
Achtung! Diese Nummer bitte nicht mit der nach dem erfolgreich absolvierten Online-Lehrgang erhaltenen Fernpiloten-Nummer verwechseln. Am Gerät muss nur die UAS-Betreibernummer (e-ID) angebracht werden.
Kennzeichnungspflicht
Was man vor Ort dabei haben muss
Aus diesen Regelungen ergibt sich, was ein Drohnen-Pilot bei jedem Flug mitführen muss, wenn Behörden kontrollieren kommen. Bei Zuwiderhandlungen, fehlender Registrierung oder bei nicht vorhandenem Befähigungsnachweis können die Strafen empfindlich hoch sein.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung, in der Drohnenflüge abgedeckt sind.
A4 Ausdruck des Zertifikates über den bestandenen Online-Test. (QR Code muss lesbar sein)
Kennzeichnung der Drohne mit der e-ID des UAS-Betreibers.
Ab 1.1.2023 eine sichtbar angebrachte (wird von Hersteller-Seite gemacht) Klassifizierung des Drohnenmodells (C0 bis C4)
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Ein ausgeruhter und gut gelaunter Boris © Boris Herrmann / Seaexplorer
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Elektrische Greenline-Yachten werden an Norwegens Schärenküste und dem Telemark-Kanal fahren © Hersteller
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Corentin de Chatelperron auf seiner Gold of Bengal © Delius Klasing
Pip Hare, not amused © Pip Hare / Medallia
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Den neuen Tender von Walter Schildhauer wid es im Sharing geben © Speedwave
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Aktuelle Wettersituation bei der Vendée Globe © WetterWelt
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Boris Herrmann glücklich nach gelungener Reparatur des Großsegels © Boris Herrmann/Seaexplorer-YC de Monaco
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