Wie trimme ich meine Segel optimal?
Die Spannung des Segels ist entscheidend, so Oliver Ochse © Kerstin Zillmer
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Die Spannung des Segels ist entscheidend, so Oliver Ochse © Kerstin Zillmer
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So.,16. Mai 2021, Franz.Polynesien/Tahiti/Papeete, Tag 2541, 21.559 sm von HH
Wir kämpfen auf zwei Fronten. Ich mit Französisch Polynesien und Achim mit Neuseeland.
Ich möchte einfach nur nach Deutschland fliegen. Früher hat man sich ein Ticket gekauft und fertig war die Angelegenheit. Der einzige Kampf bestand darin, den günstigsten Tarif zu finden. Heute benötige ich als erstes eine Genehmigung Französisch Polynesien überhaupt verlassen zu dürfen. Natürlich möchte ich auch zurück. Auch dafür wird eine Erlaubnis fällig – dieser Teil ist einzusehen.
Man benötigt für die Ausreise handfeste Argumente. Nur die Verwandtschaft zu besuchen, reicht da nicht aus. Auch nicht ältere Herrschaften. Krankheit und Tod sind echte Trümpfe. Also muss mein armer Vater herhalten. Aber ich bin mir sicher, dass Gert einverstanden wäre, dass ich sein Ableben und den damit verbundenen Papierkram als Begründung benutze. Eine skandinavische Crew berichtet mir, sie hatten ebenfalls einen Todesfall bereits im alten Jahr und halten jetzt ihre Ausnahme-Genehmigung in den Händen. Außerdem ist mein Personalausweis abgelaufen. Eine schwache Trumpfkarte, aber immerhin!
Für die Rückreise-Erlaubnis lasse ich einfach Achim (und das Boot) als Pfand zurück. Da die Mitarbeiten des ‚Haut Commissariats‘ Achim nicht kennen, dürfe das glaubhaft sein. Dass ich doppelt geimpft bin, habe ich außerdem erwähnt. Für irgendetwas muss das ja gut sein.
Wenn man einen Grund gefunden hat (eine Crew „plant“ sogar die ungeplante Hochzeit), muss man im Internet diverse Formulare ausfüllen. Natürlich ist fast alles auf Französisch, aber mit diversen Übersetzer-Programmen ist diese Hürde zu schaffen. Der unverständliche Rest wird geraten. Ich scheitere erst an dem Eingabefeld für meine Flugnummer. Natürlich habe ich keine Flugnummer. Wer bucht denn einen Flug ohne zu wissen, ob er überhaupt fliegen darf? Zum Glück kann man alles, was man bereits ausgefüllt hat, speichern. Als mein Passwort wähle ich ‚Corona‘ plus einen ‚unflätigen Ausdruck‘.
Ich finde einen Knopf mit ‚Sie-haben-Probleme-beim-Ausfüllen-Ihres-Dossiers?‘. Ich beschreibe mein Problem der fehlenden Flugnummer und meine Aus-und Einreisegründe.
Vorsichtshalber habe ich dabei geschrieben, dass meine französische Version vom deepl-Übersetzer stammt. Und habe noch eine englische Variante dazu gepackt. Jetzt heißt es auf Antwort warten.
Der Kampf
mit französischen
Formularen
Achim quält sich mit Neuseeland rum. Schritt eins – für Atanga die Genehmigung zu bekommen, ist erledigt. Schritt zwei – ihn und mich als ’notwendige Crew‘ zu deklarieren, ist erledigt. Schritt drei – für uns beide ein Einreisevisum zu erhalten, ist erledigt.
Jetzt kommt der Pferdefuß: das Visum erlaubt uns die Einreise nur innerhalb von drei Monaten nach Erteilung. Mist. Es wird Winter in Neuseeland, die ersten Herbststürme stehen schon in den Startlöchern, da wollen wir ganz sicher nicht nach Neuseeland segeln. Eine Abreise vor Oktober ist nur was für harte Männer und kernige Frauen. Nichts für uns Kaffeesegler. Also wird unser Visum ungenützt verfallen. Eine Verlängerung des Visums ist nicht möglich. Das bedeutet für Achim, dass er in drei Monaten noch einmal mit Schritt zwei und drei von vorne beginnen muss. Rechnerisch wird das ein knappes Höschen. Wir dürfen dann nicht nach dem 15. November in Neuseeland eintreffen. Bei Visums-Vergehen kennen die Kiwis keinen Spaß. Berücksichtigt man eine Anreise von eventuell mehr als 30 Tagen, kann das eng werden. Es hängt ein wenig davon ab, wie lange die Kiwis zum Bearbeiten von Schritt zwei und drei beim zweiten Mal brauchen. Jetzt heißt es warten.
PS: Wir sind noch immer in Tahiti. Starkregen und damit eingehende unglückliche Windverhältnisse haben uns aufgehalten. Also genießen wir gut gelaunt noch den Markt in Papeete mit seinen Genüssen und die kurzen Wege.
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WINDVANE REPORT -EINE ZEITREISE
Kalfatprofis hämmern sich durch die Nähte der Tally Ho © Leo Sampson
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Beim Testen vor der südfranzösischen Mittelmeerküste © Arek Rejs
GIBT ES GUTE SEITEN AN DER HYDROVANE?
SV GATORALI – FORTSETZUNGSGESCHICHTE – TEIL 4
Mit Gabriel segeln wir südwärts bis Sandy Island und wieder zurück nach Martinique.
© Martin Keruzoré / Team Malizia
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Mi.,12. Mai 2021, Franz.Polynesien/Tahiti/Papeete, Tag 2537, 21.559 sm von HH
Zeit für einen Rückblick: Von Moorea sind wir zwischen Weihnachten und Neujahr nach Huahine gesegelt. Diese Insel ist beim Wettlauf ‚die schönsten Insel in Französisch Polynesien‘ ganz weit vorne. Vielleicht ist sie nicht die schönste, aber das Gesamtpaket macht sie für uns total attraktiv.
Die Überfahrt in Moorea war eine Nachtfahrt – nur ein kurzer Hüpfer. Allerdings sind wir einen Tag zu früh gestartet und hatten noch eine alte Dünung draußen stehen.
Viel Spaß mit der Überfahrt und einer Moped-Runde um Huahine.
Mit dem Moped auf Insel-Tour
Und da soll ich hinpassen mit der dicken Kiste?
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Nachdem mit den Modellregionen zunächst in einigen Orten eine Öffnung für Touristen testweise erlaubt wurde, plant nun Schleswig-Holstein wieder Öffnungen unter Auflagen für Touristen. Was muss dabei beachtet werden?
Mittel April wurde das Projekt „Tourismus-Modellregionen“ in Schleswig-Holstein gestartet, zunächst an der Schlei und anderen ausgewählten Nordfrieslands. Voraussetzung dafür war die Umsetzung einer ganzen Reihe von Kontroll- und Hygienemaßnahmen. Trotz, dass mehr Touristen von diesem Angebot gebrauch machten, als vorher eingeschätzt, war der Test durchgängig erfolgreich. Ab 17. Mai sollen deshalb weitere Lockerungen zu Kontaktbeschränkungen, Tourismus und der Gastronomie beschlossen werden. Auch das generelle Beherbergungsverbot soll dann wegen fallender Inzidenzwerte aufgehoben werden, worunter auch die Vercharterer fallen dürften. Doch welche Auflagen und Regeln gelten, um einen Urlaub an Bord verbringen zu dürfen?
„Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen.“ (Daniel Günther, Ministerpräsident SH)
Inzidenzwerte
Die Lockerungen sollen laut Landesregierung mit den bisherigen Erfahrungen der laufenden Projekte „Modellregionen“ beschlossen werden. Sie gelten allerdings nur, solange der Inzidenzwert (Sieben-Tage-Inzidenz) unter 100 bleibt. Darüber greift die sogenannte „Bundesnotbremse“. Es sollte also damit gerechnet werden, dass der Bootsurlaub plötzlich unter- oder abgebrochen werden muss, wenn die Fallzahlen wieder steigen. Sprechen Sie mit ihrem Vercharterer eventuellen Lösungen im Vorfeld ab.
Die aktuellen Inzidenzwerte finden Sie in den ADAC-Hafenbeschreibungen („Corona-Radar“)
Corona-Tests
Reisende müssen bei der Ankunft einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Danach muss alle 72 Stunden ein weiterer Test gemacht werden. Fällt während der Aufenthaltes ein Test positiv aus, muss der Reisende in Quarantäne.
Geimpfte Personen
Geimpfte Personen müssen einen Impfausweis oder ein Dokument mitführen, aus welchem die vollständige Impfung hervorgeht. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Für Impfstoffe, die erst nach der zweiten Dosis vollständigen Schutz bieten (BionTech, Astra Zeneca, Moderna usw.), müssen beide Impfungen nachgewiesen werden. Wer lediglich eine von beiden Impfungen nachweisen kann, muss regelmäßige Tests durchführen. Der Impfstoff muss in der EU zugelassen sein.
„Vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“ (Dr. Bernd Buchholz, Tourismusminister SH)
Genesene Personen
Als Genesener gilt, wer einen mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alten, positiven PCR-Test nachweisen kann. Liegt der Zeitpunkt der Erkrankung mehr als 6 Monate zurück, sind regelmäßige Tests, bzw. vollständige Impfungen erforderlich. Leider gibt es derzeit noch kein einheitliches, amtliches Dokument, welches Genesene vorzeigen können. Kontaktieren Sie daher vor der Reise Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Anmeldung
In Häfen ist das Anlegen nur gestattet, wenn sich vorher telefonisch angemeldet wurde. Das gilt auch, wenn es sich nur um einen kurzen Zwischenstopp handelt. Jeder Hafen hat wegen der Hygieneregeln ein bestimmtes Kontingent an Booten, die aufgenommen werden dürfen. Zur Planungssicherheit der Hafenbetreiber und auch der Bootscrews ist die vorherige Anmeldung unabdingbar. Nach Möglichkeit sollte die Ankunft am Vortag oder gar noch früher angemeldet werden.
Luca-App
Nach dem Anlegen müssen sich Besucher mit der Luca-App einchecken. Eine manuelle Anmeldung ist nicht vorgesehen. Dazu wird mit der App der QR-Code des Standortes gescannt. Bei Verlassen des Hafens wird über die App ganz einfach ausgecheckt. Die App dient zur Kontaktnachverfolgung, falls es zu einem Ausbruch kommen sollte.
Die Luca App ist kostenlos.
Brunswick-CEO David Foulkes präsentiert die neue Strategie © Brunswick
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Gleich geht’s für Sebastian Kummer ins Büro – an Bord © privat