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Fürs lange Weekend

Jeanneau DB 43

Die neue Jeanneau DB 43 bei der Fotofahrt in unserem Testrevier vor Cannes © Werft

Fürs lange Weekend

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Flaggenführung in der Sportschifffahrt

Die Flaggenführung bleibt nach wie vor ein wichtiges Thema für Skipper. Eine Missachtung der Regeln zeugt nicht nur von unseemännischem und unsportlichem Verhalten, sondern kann zu echtem Unmut bis hin zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen.

 

 

 

 

Flaggenrecht in der Seeschifffahrt

Die gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das »Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe«, also das Flaggenrechtsgesetz (FlRG).
Das Recht zur Führung der Bundesflagge: In §1(1) FlRG heißt es: »Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten (See-) Schiffe (*) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.«
Dies bedeutet: Die Bundesflagge müssen Seeschiffe und Yachten führen, deren Eigner Deutsche sind, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und folgende Gewässer befahren möchten: Deutsche Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer innerhalb der 12-Meilen-Zone (= Grenze der Hoheitsgewässer eines Landes) und auf den Hoheitsgewässern anderer Länder und auf der Hohen See. Zu den Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässern zählen in Deutschland u.a. auch der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg.
(*) „Sonstige zur Seefahrt bestimmten (See-)Schiffe = Sportschiffe

Seeschiff

Bei der Feststellung, ob ein Fahrzeug tatsächlich als ein Seeschiff im Sinne des FlRG bezeichnet werden kann, kommt es auf drei Faktoren an: Die Bestimmtheit, die regelmäßige Verwendung und die Geeignetheit. Es wird untersucht, auf welchen Gewässern (See/Küste oder Binnen) der Eigner mit dem Schiff eigentlich fahren will, zu welchem Zweck das Fahrzeug eingesetzt wird, und ob bestimmte bautechnische Faktoren (z.B. Rumpffestigkeit, Länge, Motorstärke, uvm.) erfüllt werden. Dies bedeutet, dass Skipper, die nur gelegentlich oder ausnahmsweise die Küstengewässer oder die See befahren, nicht der Pflicht zur Führung der Bundesflagge unterliegen, da ihr Schiff nicht als ein »zur Seefahrt bestimmtes Fahrzeug« gilt. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die objektiv nicht zur Seefahrt geeignet (= sicherheitstechnisch ungeeignet, die Grenze zur Seefahrt seewärts zu überschreiten) sind (i.d.R. bei weniger als 7 m Bootslänge). Es ist jedoch empfehlenswert, die Bundesflagge zu
führen. Sie ist der Nachweis für die nationale Zugehörigkeit eines Schiffes. Laut §8(3) FlRG muss sie nicht ständig, jedoch »beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen gezeigt werden.« Des Weiteren unterliegen diese Skipper dann dem Flaggenrecht der Binnenschifffahrt (siehe dort).

Voraussetzungen

Gemäß §2(1)1 dürfen Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Bundesflagge führen, sofern sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ist dies nicht gegeben, so muss ein Vertreter mit Wohnsitz in Deutschland ständig damit beauftragt werden, »dafür einzustehen, dass in technischen, sozialen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten die in (…) Deutschland (…) geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden (…)« (§2(2a) FlRG).
Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen die Bundesflagge führen, wenn sie von der zuständigen Flaggenbehörde (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, BSH) die Befugnis dafür erhalten haben. Weitere Informationen dazu erteilt das BSH (www.bsh.de).
Eine gecharterte Yacht führt in der Regel die Nationalflagge des Landes, in dem sie ihren Liegeplatz hat.
Gemäß FlRG wird die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge sowohl im hoheitsfreien Raum der Hohen See als auch in fremden Staatsgebieten durch folgende Ausweise nachgewiesen:
§3a) (…) durch das Schiffszertifikat im Sinne der Schiffsregisterordnung (…). Eine Pflicht zum Eintrag ins Schiffsregister (See- oder Binnen) besteht für Boote mit einer Länge über 15 m.
§3d) für Seeschiffe, deren Rumpflänge (…) 15 m nicht übersteigt, wahlweise durch das Flaggenzertifikat (weitere Informationen zur Ausstellung erteilt das BSH).
Für Sportboote mit einer Länge von unter 15 m gilt jedoch: Die Bundesflagge darf geführt werden, auch wenn kein Ausweis nach §3 FlRG vorliegt. Dies ergibt sich auch aus §4 Abs. 2 FlRG, wonach diese Schiffe einen Ausweis nach §3d FlRG nicht an Bord führen müssen (siehe §4 FlRG).
Der Internationale Bootsschein (IBS) ist kein Berechtigungsausweis zur Führung der Flagge mehr, wird aber im In- und Ausland als gültiges und amtlich anerkanntes Dokument akzeptiert. Skipper benötigen also keine weiteren Registrierungen

Flaggenrecht in der Binnenschifffahrt

Die gesetzliche Grundlage, §14(1) FlRG, besagt: »Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen (…)«. Dies bedeutet: Auf Deutschen Binnengewässern darf die Bundesflagge geführt werden, muss es aber nicht (Ausnahme: Auf der Donau und der Oder besteht für jedes Fahrzeug die Pflicht zur Führung der Nationalflagge).
§14 FlRG gilt für Binnenschiffe unabhängig von ihrer Größe und ihrer Zweckbestimmung (das heißt: § 14 FlRG gilt für auch für die Sportschifffahrt). Außerdem ist
das Recht zur Flaggenführung unabhängig von der Nationalität des Eigentümers. Das heißt, dass auch ausländische Fahrzeuge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen die Bundesflagge führen dürfen, sofern sie einen deutschen Heimathafen haben.
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen im Ausland sind die dort geltenden Vorschriften zu beachten (z.B. Pflicht für ausländische Fahrzeuge, die Nationale zu führen).
Eine gecharterte Yacht führt in der Regel die Nationalflagge des Landes, in dem sie ihren Liegeplatz hat.

Kennzeichnung

Gemäß §9 FlRG muss ein Seeschiff, das einen Ausweis zur Berechtigung zur Führung der Bundesflagge hat, »seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen, sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. Hat es (gar) keinen oder keinen Heimathafen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, so ist stattdessen (…) der Registerhafen zu führen«. In der Binnenschifffahrt ist entsprechend zu verfahren (lt. Verordnung über die Kennzeichnung auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrender Kleinfahrzeuge).

Wo setzte ich welche Flagge?

Die Regeln dazu sollten nicht vernachlässigt werden.
Vor allem im Ausland ist die richtige Handhabung wichtig, denn manche Länder sind hier recht empfindlich.

Allgemeine Regeln

Alle Flaggen sollten in ordentlichem Zustand sein, also sauber und nicht ausgefranst.
Setzen Sie Flaggen an Flaggenleinen dicht unter der Saling (Querstange am Mast) bzw. dicht unter dem Flaggenknopf (beim Flaggenstock). Ziehen Sie die Flaggenleinen stramm, sie dürfen keine Lose haben.
Passen Sie die Größe der Flagge an die Größe Ihres Schiffes an. Auf ein kleines Boot passt sicherlich keine Flagge im Betttuch-Format. Im Fachhandel sind die Größen 20 x 30 cm, 30 x 45 cm und 45 x 60 cm erhältlich (Höhe x Breite).
Die Flaggenzeit ist vom 1.5. bis 30.9. von 8 Uhr, in den übrigen Monaten ab 9 Uhr bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 21 Uhr. Möchte Ihre gesamte Besatzung zum Ende der Flaggenzeit das Schiff verlassen, dürfen Sie die Flaggen nicht hängen lassen (Ausnahme: der Clubstander, siehe unten). Erkundigen Sie sich in fremden Revieren nach den örtlichen Gepflogenheiten.

Die Nationale

Sie ist der Nachweis für die nationale Zugehörigkeit des Bootseigners. Die deutsche Bundesflagge ist laut Artikel 12 des Grundgesetzes schwarz-rot-gold. Es ist nicht erlaubt, die Nationale durch eine andere zu ersetzen. Sie dürfen sie auch nicht durch die Europa-Flagge austauschen, selbst wenn diese im Eck die Nationale abbildet. Die schwarz-rot-goldene Flagge mit Bundesadler ist die sog. Bundesdienstflagge und allein Behördenfahrzeugen vorbehalten (FlRG § 8 (2) ). Sie müssen die Nationale nicht ständig, jedoch »beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen« zeigen (FlRG § 8 (3) ). Auf hoher See, außerhalb des Hoheitsgebietes eines Landes, brauchen Sie sie nicht zu setzen, es sei denn, es nähert sich ein Marine- oder Behördenschiff.

Der richtige Platz

Die Nationale wird am Flaggenstock gesetzt, wenn möglich achtern mittschiffs. Sollte dort kein Platz sein (z.B. wegen einer Badeleiter), dürfen Sie nach steuerbord ausweichen, nicht jedoch nach backbord. Damit die Flagge auch bei Flaute klarfällt und erkennbar ist, sollte der Flaggenstock ca. 40° nach hinten geneigt sein. Am Flaggenstock darf übrigens keine andere Flagge hängen! Achten Sie darauf, dass die Flagge das Hecklicht nicht verdeckt. Und setzen Sie die Nationale nicht am Achterstag, dies gilt als unseemännisch.

 

Die Gastlandflagge

In fremden Hoheitsgebieten und beim Einlaufen in einen ausländischen Gasthafen wird zusätzlich zur Nationalen die Gastlandflagge gesetzt. Damit geben Sie zu erkennen, dass Sie die Rechtsordnung des betreffenden Landes anerkennen. Darüber hinaus ist es eine Frage der Höflichkeit und des Respekts gegenüber dem Land. Die Flaggen zuvor besuchter Länder sollten Sie nicht zeigen (Ausnahme: siehe unten).

Der richtige Platz

Der beste Platz ist unterhalb der Saling steuerbords. Wenn Sie ein Boot ohne Mast besitzen, können Sie sie auch steuerbordseitig am Geräteträger befestigen. Setzen Sie die Gastlandflagge jedoch nicht backbords und niemals unter die Nationale. Unter der Steuerbordsaling hängt immer nur die Gastlandflagge. Ausnahmen: 1. Am letzten Tag einer Auslandsfahrt (= am Tag der Heimkehr), am darauf folgenden Wochenende und bei Saisonabschluss (= beim jährlichen Absegeln) dürfen die Flaggen aller besuchten Länder unter der Steuerbordsaling wehen. Sie werden in der Reihenfolge des deutschen Alphabets
und in gleicher Größe untereinander gefahren.
Beim Befahren eines Grenzflusses zwischen zwei Staaten dürfen zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt werden.

 

Der Stander/Clubstander

Der Stander ist die dreieckige Vereinsflagge, zum Beispiel der ADAC-Stander. Wenn Sie Mitglied mehrerer Vereine sind, wählen Sie in Fahrt den Stander des Vereins, dem Sie sich enger verbunden fühlen. Im Hafen eines Vereins wird natürlich der heimische Stander gesetzt. In fremden Häfen weht der Stander des ältesten ortsansässigen Clubs, dem Sie angehören. Es wird jedoch immer nur ein Stander gesetzt. Er weht bei Tag und Nacht.

Der richtige Platz

Der Stander gehört in den Großtopp. Sofern dies nicht möglich ist, dürfen Sie ihn auch als Gösch oder an oberster Stelle unter der Backbordsaling setzen. Um Verwechslungen mit Flaggensignalen zu vermeiden, müssen Sie den Stander hier ausnahmsweise während der Fahrt niederholen.

Verbandsflaggen

Sofern Sie Mitglied eines verbandszugehörigen Vereins (z.B. DSV) sind, dürfen Sie die Flagge Ihres Verbandes führen.

Der richtige Platz

Im Inland:

Am Bug an der Gösch
Bei Motorbooten mit Mast und Segelbooten an der Steuerbordseite unter der Saling
Am Geräteträger an steuerbord.

Im Ausland:

Bei Motorbooten mit Mast und bei Segelbooten an der Backbordseite unter der Saling
Am Geräteträger an backbord.

Die Gösch

Die Gösch ist eine Flagge in viereckiger Form, die in der Sportschifffahrt als Flagge des Heimathafens oder des Bundeslandes im Einsatz ist. Sie wird am Bug gesetzt und ist auf Segelyachten unüblich.

Signalflaggen

Die Signalflaggen des Internationalen Flaggenalphabetes dürfen nur nach den Vorschriften des Internationalen Signalbuches verwendet werden. Sie finden hauptsächlich in der Berufsschifffahrt Anwendung.

Sonstige Flaggen

Namens-, Landes- und Phantasieflaggen, Hauswappen etc. dürfen Sie unter der Backbordsaling setzen.

Flaggengruß

Der Flaggengruß ist unter Sportbootfahrern nicht mehr in allen Ländern gebräuchlich. Er wurde vielerorts durch den »Handzeichen-Gruß« abgelöst.

Flaggengala

Zu festlichen Anlässen werden ausschließlich Signalflaggen in gleichen Abständen vom Bug über die Masten bis zum Heck (= über die Toppen) zur Gala geheißt. Dabei ist die Reihenfolge abwechselnd zwei Buchstaben-Flaggen, dann ein Stander oder Zahlen-Wimpel usw. Setzen Sie die Nationale an der höchsten Stelle des Schiffes, also im Masttopp.

Flaggenparade

Die Flaggenparade wird in Sportboothäfen nur noch selten praktiziert. Alle Flaggen werden möglichst gleichzeitig gesetzt, beginnend mit der Nationalen am Heck, dann folgen Landes- und sonstige Flaggen. In umgekehrter Reihenfolge wird am Abend eingeholt.

Aus der Not eine hanseatische Tugend gemacht

Prachtstück: Viele Hansa-Jollen sind aus Mahagoni. Gut gepflegt ziehen sie alle Blicke auf sich. © KV Hansajolle

Aus der Not eine hanseatische Tugend gemacht

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Das Meer kommt zu dir

Hier rauscht das Meer: die Oceanbox braucht kein Stromkabel © float

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Mit Nils Brandt auf der Gorch Fock

Nils Brandt an Bord der Gorch Fock kurz vor der Übernahme durch die Marine © Bundeswehr

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Im Bootsbauer-Bootcamp

So.,01.Mai. 22, Neuseeland/Whangarei, Tag 2892, 24.696 sm von HH

Am Freitag wurde, wie versprochen, das Harz für unseren Rumpf geliefert. Was fehlt, ist der dazugehöre Härter. Der soll Montag aber nachgeliefert werden. :roll:
Lance beschließt somit spontan, dass mit den Schleifarbeiten an Deck begonnen werden kann. Die zeitraubend zweimal verklebte Plane wird bis zum Cockpit „hoch gekrempelt“, um Platz zu schaffen. Zwei Arbeiter rücken dem Gelcoat ‚dem Weißen‘ mit ihren Flexscheiben zu Leibe. Bis zum Feierabend schaffen sie es bis zum Cockpit. Dann ist Wochenende.

Wir rücken am Samstag an. In unser privates Boot-Camp. In seiner ursprünglichen Definition ist ein Boot-Camp ein Ort der Grundausbildung (in militärischen Belangen). Eine weitere Lektion Bootcamp steht an – es gibt noch etwas Holz um die Winschen am Cockpit herum. Die Winschen sind auf dem alten Holz stehen geblieben (Schlitzschrauben, die von unten nicht zu erreichen sind, haben zu dieser Entscheidung geführt – der Aufwand des Abbaus wäre unverhältnismäßig groß gewesen). Dieses Holz sollte bündig zum Metallzylinder der Winschen abgestemmt werden. Ein mehrfach vergebener Auftrag ans Yard, der bis heute nicht aufgenommen wurde. Achim hat sich das nicht recht zugetraut, so exakt das Holz weg zu meißeln. Aber jetzt hat er die Faxen dicke. Er greift zu Hammer und Stemmeisen. Geht doch! Drei Stunden später stehen alle vier Winschen auf ihrem akkuraten Holzplateau von dem irgendwann nichts mehr zu sehen sein wird. Ich würde sagen, drei Mann-Stunden Arbeitslohn gespart!

Da wir gerade so schön beim Sparen sind, rücken wir auch dem Rest des Gelcoats (das Weiße) hinterm Cockpit zu Leibe. Das Deck soll an diesem Wochenende fertig werden. Auch vor dieser Arbeit  war Achim zurück geschreckt – wie leicht kann man mit einer Flex derbe Dellen in eine eben noch glatte Fläche schleifen? Aber hey, es läuft gut. Nur zwischen den Winschen, an engen Stellen wird es ein klein wenig wellig.

Man achte auf die Plane – der Chef verschwindet gerade im Nebel

Die Schleiferei ist eine unglaubliche Sauerei. Es staubt wie die Hölle. Ich arbeite am Vorschiff (abgeklebte Schraubenlöcher für die wieder zu installierenden Beschläge freikratzen) und bin trotzdem komplett eingemehlt. Ein Blick auf die Plane über dem Cockpit lässt Böses ahnen. Die ganze Abkleberei war eigentlich für die Tonne. Der Staub ist mikrofein unter das Klebeband gekrochen. Dieses gibt spontan seine komplette Klebekraft auf. Schlaffe gelbe Bänder kringeln sich an allen Ecken und Kanten. Anderer Staub nutzt diese Situation bösartig aus und erreicht so auch den letzten Winkel unter der Plane. Die Luken sind zwar extra abgeklebt, aber durch Schraubenlöcher und andere geheime Wege schafft es der Staub bis in den Salon. Eine Dose, die Achim mit nach draußen bringt, ist der Beweis: weiß gepudert der Deckel. Die Abkleberei hätten wir uns wohl sparen können. :cry:

Ist ja nur Staub

Nur Staub – kein Grund zur Sorge durch gute Staubmasken haben wir innerlich nichts abbekommen

Am Ende des Wochenendes ist nun aber das Deck komplett fertig geworden. Der Wiederaufbau kann beginnen und unsere Bootcamp Ausbildung dürfte bald komplett sein.

Noch ein bißchen pusten mit Druckluft und in den Ecken saugen – fertig ist das Deck

 


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Sanfter, starker Riese

Technorib 50

Freundlich und flott: Wir hatten Spaß bei V/max mit der Tecnorib Pirelli 50 © Werft

Sanfter, starker Riese

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Boris Herrmann benennt sein Team

Vier Mitglieder hat die neue Crew von Boris Herrmann schon © Antoine Auriol

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„Da schwimmt eine Menge Müll auf uns zu“

Ob dieses Schrottboot jemals recycelt wird? © privat

„Da schwimmt eine Menge Müll auf uns zu“

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Die erste Koje der Tally Ho

Hausführung unter Deck mit Leo an Bord der Tally Ho © Leo Sampson

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SV Gegenwind – Asha Reich – Helge Aßmann GER

DIE QUAL HAT EIN ENDE – DIE GEGENWIND IST AUF DER AUTOBAHN GELANDET
Die Autobahn wurde von guten Geistern arrangiert, und hat einen Namen: Sevenstar Yacht Transport, einer Reederei, die zum Guten Geist unzähliger Segler geworden ist, zumindet wenn sie liquide genug oder aber Gute Geister als Backstagsbrise haben. Jedenfalls lernt die Gegenwind nun gerade das Fliegen, derweil sie nun unzählige Meilen in die Heimat nun im Gallopp erledigt, während die völlig erschöpfte Crew sich an ihr Glück erst gewöhnen muss …
Hier der Reisebericht:

Wer will die Yacht von Roger Taylor?

Tigerlily

Am Steg in Palma de Mallorca liegt die Yacht von Queen-Drummer Roger Taylor © Stefan Gerhard

Wer will die Yacht von Roger Taylor?

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