Nummer 9 aus der neuen Welt
Die J9 in Narragansett Bay, Rhode Island © Billy Black
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Die J9 in Narragansett Bay, Rhode Island © Billy Black
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Mit dem Rolltop Backpack durch die Stadt oder zum Strand © Got Bag
Ein Tief über den Britischen Inseln und der Nordsee © Wetterwelt
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Nadine Löschke und Michael Krieg segeln die S\V 14 © Bruno Reitmann
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Die Merry Fisher 1095 Fly bei unserem Test vor der französischen Mittelmeerküste © Arek Rejs
Die Tally Ho auf dem Weg zum Hafen von Port Townsend © Leo Sampson
Vivien und Mats beim Training auf der Feva © Klaus-Dieter Seelig
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© DGzRS – Die Seenotretter / Thomas Steuer
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Online-Antrag IBS. Den Internationalen Bootsschein bzw. Bootskennzeichen ab 30.7.2021 ganz einfach per Online-Antrag anfordern
Bootssport und Sportschifffahrt boomen. Werften melden Rekordverkäufe, auch gebrauchte Boote finden bereits seit letztem Jahr teilweise reißenden Absatz. Auch die ADAC Sportschifffahrt registriert seit dem vergangenen Jahr ein starkes Ansteigen und ein hohes Aufkommen an Anträgen für den amtlich anerkannten Internationalen Bootsschein, kurz IBS bzw. für Bootskennzeichen.
Ab sofort auch online
Rechtzeitig zur Hauptsaison gibt es daher ab dem 30.7.2021 nun die Möglichkeit, den IBS über dieses Portal auch bequem und schnell online zu beantragen. Durch den Online-Antrag können Internationalen Bootscheine schneller bearbeitet werden – auch zu Stoßzeiten und in der Hochsaison. Der Online-Antrag beinhaltet die Erfassung aller notwendigen Daten, Upload-Funktionen für die erforderlichen Dokumente und auch die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat. (Hier geht´s zur Ausfüllhilfe)
Der Link zum IBS-Online-Antrag und eine Anleitung dazu wird auf der Startseite rechtzeitig veröffentlicht.
Darüber hinaus bietet auch der Online-IBS die Möglichkeit, die Neuregistrierung des Bootes bereits vor Beginn der Hauptsaison, ohne Druck und Zeitnot, zu einem gewünschten Ausstellungstermin zu beantragen. Die Gültigkeit des IBS beginnt mit dem Tag seiner Ausstellung. Die internationale Gültigkeit beträgt 2 Jahre ab Ausstellung. Bei gewünschter Terminausstellung muss der vollständige Antrag spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Ausstellungsdatum vorliegen.
IBS Bootkennzeichen jetzt auch online
Internationaler Bootsschein (IBS) und Kennzeichnungspflicht
Motorisierte Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge müssen auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt, gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)“, ein Kennzeichen führen. Mit dem IBS kommen Sie dieser Verordnung nach. Eine zusätzliche Registrierung beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ist nicht erforderlich.
Der Internationale Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung.
Hier gibt es weitere Infos zum IBS
Tina Lutz und Susann Beucke (re.) bei der Arbeit © DSV / segel-bilder.de
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Starke Regenfälle haben in Deutschland zu Hochwasser und Überschwemmungen geführt. Was Bootssportler beachten sollten.
Die verheerende Flutkatastrophe in Deutschland hat vielerorts zu Verwüstungen geführt. Mittlerweile hat sich die Lage in den meisten der betroffenen Städte und Gebiete wieder etwas entspannt. Allerdings sind viele Flüsse im Land nun von Hochwasser betroffen. Teilweise führen die Pegel zu Sperrungen für die Schifffahrt. Betroffen sind vor allem die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Gefahr durch Treibgut
Zahlreiche Häfen sind derzeit geschlossen, haben nur Teilbetrieb wegen Beschädigungen oder können nicht angelaufen werden. Viele betroffene Flüsse führen nach den Überschwemmungen viel Treibgut, wie Baumstämme oder Unrat mit sich, was eine erhebliche Gefahr nicht nur für Sportboote darstellt.
Treibgut behindert die Schifffahrt
Gleichzeitig ist die Urlaubssaison im Gange und viele Bootseigner haben ihre Yachten in den betroffenen Gebieten oder wollen diese im Urlaub durchfahren. So stellen zum Beispiel derzeit viele Bootssportler in den sozialen Medien Fragen zur Lage und versuchen, Informationen über Sperrungen und Regelungen zu bekommen. Die Auskünfte dort haben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit, teilweise werden dort auch völlig falsche Informationen verbreitet. Da die Situation derzeit noch unübersichtlich, regional unterschiedlich ist und kaum Prognosen abgegeben werden können, raten wir dazu, sich vor Antritt der Reise bei den jeweils zuständigen Wasser-und Schifffahrtstraßenämtern über den Stand zu informieren. Ohne validierte Informationen sollte man zur Zeit in den betroffenen Regionen nicht ablegen.
Außerdem wird darum gebeten, von Besuchen der stark betroffenen Regionen und Städte abzusehen, da hier teilweise noch Rettungskräfte ihre Arbeit verrichten müssen.