Yachthäfen nicht zur permanenten Bewohnung

Der Klagende hatte bereits 2020 von der Gemeinde Wijdemeeren den Bescheid bekommen, dass er nicht auf seinem Boot wohnen dürfe, da der Bestimmungsplan für den Yachthafen in dem er liegt allein rekreative Nutzung vorsehe, dauerhafte Bewohnung sei jedoch nicht rekreativ. Es wurde damals sogar mit einem Zwangsgeld gedroht. Dagegen ging der Bewohner nun vor. Der Richter jedoch blieb bei seinem Standpunkt: Wohnen geht nur, wenn der Hafen im Bestimmungsplan auch wohnen vorsieht und auch Postadressen bieten kann. Die Seaport Marina in IJmuiden ist solch ein Hafen. Dort gibt es auch Briefkästen für die Dauerlieger.

Wann geht Wohnen an Bord?

Wie gesagt muss der Hafen die behördliche Freigabe zur dauerhaften Bewohnung haben und dann auch Postadressen vergeben können. Wer jedoch über eine Postadresse, etwa in Deutschland verfügt, bei dem ist es schwer zu sagen, wo die Freizeitnutzung endet und wo die Dauernutzung beginnt. Bei einigen Chaletparks, also Campingplätze auf denen feste Wohnunwagen stehen, wir verlangt, dass der Eigentümer maximal 11 Monate im Jahr selbst im Wagen darf. Eine anlaoge Regelung dazu gibt es bei Yachthäfen nicht. Unbedingt wichtig ist die Absprache mit dem Eigentümer des Hafens. Der wird einer dauerhaften Nutzung nicht zustimmen können -sofern der Hafen nur über eine rekreative Genehmigung verfügt- und auch nicht wollen, da mehr Zeit im Hafen für ihn auch mehr Kosten etwa durch Duschen und Wasserverbrauch bedeutet. Am besten, das Boot bleibt fahrbereit und man fährt regelmäßig weiter. Einer Überwinterung im Hafen wird ein Hafenbetreiber mitunter zustimmen, de dadurch der Hafen auch im Winter bewohnt ist. Das sorgt für Sicherheit. Den Stromverbauch unbedingt genau abrehcnen und die Fragen nach Trink- und Abwasser klären!

Hier der Artikel dazu im Schuttevaer

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