Vercharterer nach Tod von Kunden verurteilt

Die Batterien haben während des Ladevorgangs gegast. Das austretende Wasserstoffsulfid stinkt stark nach faulen Eiern und war in dem Fall tödlich. Ein anderes Paar an Bord konnte sich noch in Sicherheit bringen. Wir berichteten.

Das pikante: Die Kunden hatten den Vercharterer noch auf den starken Geruch aufmerksam gemacht. Der hatte daraufhin die Akkus und die WCs kontrolliert und alles für gut befunden. Das sei halt so.

Der Richter sieht das anders: Nachlässig, unachtsam und sorglos sei das Verhalten des Mannes gewesen. Er folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Oftmals hilft ein strafrechtliches Urteil auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen, in dem Fall von den Hinterbliebenen.

Das Urteil ist bemerkenswert. Für Charterkunden bedeuet es, dass sie unbedingt auf erkannte Schäden aufmerksam machen müssen und das auch protokollieren sollten. Wischt der Vercharterer diese dann vom Tisch und passiert nachher etwas, das sich ursächlich auf die zuvor genannten Auffälligkeiten zurückführen lässt, dann kann das strafrechtlich relevant sein. Die Staatsanwaltschaft hat insbesondere argumentiert, dass der Vercharterer technisch versiert sei aufgrund seines Geschäftes und dass er daher die Ursache des Geruchs hätte erkennen müssen.

Der Artikel zum Urteil steht hier.

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