Tipps zum UKW-Funk in den Niederlanden

Zusammenfassung UKW-Funkgebrauch BPR (Binnenvaart Politie Regelement):

Zugelassenes (Frequenzzuteilung liegt vor!) UKW-Funkgerät, vorzugsweise ein fest eingebautes!
ATIS Nummer programmiert, MMSI auch!
Funk immer an
Das Abhören und die Teilnahme auf UKW-Kanal 10 (auch auf IJsselmeer und Wattenmeer) oder einem Blockkanal ist Pflicht! (wenn Sie ein UKW-Funkgerät haben)
Verwenden Sie UKW-Kanal 16 nur auf See (außerhalb der Watteninseln)
Notrufe auf ALLEN Binnenwasserstraßen zuerst auf UKW 10 und/oder Blockkanal
Danach möglicherweise nur noch bis 16 oder 67, wenn dies gewünscht wird.

Anrufe:

Die vier W’s: Wer sind Sie? Was für ein Fahrzeug sind Sie? Wo sind Sie? Was wollen Sie?
Es ist wichtig, dass Sie bei der Verwendung Ihrer UKW-Funkanlage die richtige Disziplin anwenden.
Rufen Sie den Namen der Station, die Sie anrufen möchten.
Dann sagen Sie, wer Sie sind. HIER IST…
Beenden Sie Ihr Gespräch mit OVER
Die Antwort lautet NAME des ANRUFERS
Name der angerufenen Person HIER DER… Ich höre
Führen Sie das Gespräch, beenden Sie es immer mit OVER
Am Ende des Gesprächs sagen Sie STANDBY (weiterhören) / OFF (Ende des Gesprächs) / OVER und OFF (idem).

Tipps:

Eine dreimalige Wiederholung ist nicht (mehr) notwendig, auch OVER ist oft nicht notwendig (meist hört man es am Satz wenn er vorüber ist oder man hört den ATIS-Ton).
Beenden Sie ein Gespräch mit einer kurzen Zusammenfassung („ok, Steuerbord Steuerbord“; „Backbord Schleuse“ usw.), manchmal macht das die Verkehrszentrale.
Kleines Schiff, Abhören des Blockkanals ist Pflicht! Es ist nicht notwendig, die Schiffsverkehrszentrale anzurufen (im Zweifelsfall oder bei besonderen Manövern sollten Sie das tun)!

Aus dem BPR:
Artikel 4.05. Benutzung von und Ausrüstung mit UKW-Funk
– 1 Ein Schiff darf ein UKW-Funkgerät nur in Übereinstimmung mit ….. verwenden.
– 4 Ein großes Schiff, das unterwegs ist, muss den UKW-Funk hören. Es liefert die für die Sicherheit der Schifffahrt auf den für den Verkehr von Schiff zu Schiff oder für nautische Informationen bestimmten Kanälen erforderlichen Meldungen.
– 8 Absatz 4 Satz 1 und 2 gilt für ein kleines Schiff, das mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist. Der vierte Absatz, dritter Satz, gilt für kleine Schiffe, die mit mehr als einer UKW-Funkanlage ausgestattet sind.
Ein kleines Schiff MUSS also auch zuhören und mitmachen.

Eine Zusammenfassung der Situation inklusive Fragen rund um die Anmeldung der Funkanlage steht hier:

Funk in NL: So geht´s

 

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