Recht Kolumne: Wenn der Yachtservice Mist abliefert

Frits Hommersom ist seit 20 Jahren als Rechtsanwalt spezialisiert auf alle Themen rund um die Freizeitschifffahrt. Denn leider geht auch beim liebsten Hobby nicht immer alles reibungslos vonstatten. In seiner Kolumne bearbeitet er für Stegfunk.de heute das Thema Schlechtleistung von Servicebetrieben.

Wichtig: Für den Inhalt ist Frits Hommersom verantwortlich. Meinungen und Auslegungen müssen nicht zwangsläufig den Ansichten von Stegfunk.de entsprechen. Diese Kolumne erstellt Frits Hommersom für Stegfunk.de kostenlos im Austausch für die Sichtbarkeit auf der Seite. Hier ist sein Text, der sich auf Niederländisches Recht und dortige Werkverträge bezieht

Wer ist der Vertragspartner bei Reparaturen am Schiff?

Mr. Smits erleidet einen Mastbruch an seiner Segelyacht. Ein Rigger macht ein Angebot für einen neuen Mast usw., das auch Polyesterarbeiten beinhaltet, die Folgeschäden des Mastbruchs sind. Die Rigging-Firma beauftragt dazu einen externen Polyesterspezialisten. Die Takelagefirma stellt Herrn Smits die gesamte Arbeit in Rechnung. Nach dem ersten Segeltörn zeigen sich Risse im Deck um das reparierte Babystagpütting. Nach einer Reklamation bei der Takelagefirma werden Reparaturarbeiten durchgeführt. Im Winterlager scheint es eine Leckage über die Babystagpüttinge zu geben. Die Rigging-Firma verweist auf den Polyester-Fachmann, der nicht erreichbar ist und weder ans Telefon geht noch eine E-Mail schickt. Die Takelagefirma will dem von ihr beauftragten Polyesterexperten etwas Zeit geben, aber das Deck verfärbt/beschädigt sich immer mehr durch das Eindringen von Wasser.

Was tun, wenn der Yachtservice schlecht leistet?

Wichtig in diesem Fall ist, dass Herr Smits eine Vereinbarung mit der Takelagefirma getroffen hat, mit der vereinbart wurde, alle notwendigen Arbeiten durchzuführen / den entstandenen Schaden zu beheben.

Die Takelage-Werft kennt sich mit der Takelage aus, beauftragt aber (nicht ungewöhnlich) einen Dritten mit den Polyesterarbeiten. Der Dritte führt dann die Arbeiten aus und stellt sie der Takelagefirma in Rechnung, die wiederum Herrn Smits die Arbeiten in Rechnung stellt.

Genau wie bei der Renovierung eines Hauses, bei der sich verschiedene technische Disziplinen um die verschiedenen Teile kümmern, gibt es unter der Verantwortung des (Haupt-)Auftragnehmers einen sogenannten Hauptauftragnehmer (die Takelagefirma) und einen Subunternehmer (den Polyesterarbeiter).

Die Takelagefirma bedient sich also bei der Ausführung des Auftrags von Herrn Smits eines Dritten und stellt alle in diesem Zusammenhang ausgeführten Arbeiten Herrn Smits selbst in Rechnung. Das bedeutet, dass die Rigging-Firma als Vertragspartner von Herrn Smits angesehen wird und somit auch primär für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verantwortlich ist. Wenn der Polyesterarbeiter also einen Fehler macht, geht dies zu Lasten und auf Risiko der Takelagefirma. Ärgerlich für Letzteren, aber er muss sich um die Lösung kümmern!

Fristen richtig setzen!

Herr Smits kann sich darauf beschränken, die Takelagefirma haftbar zu machen / Reparatur zu verlangen, und wenn die Forderung berechtigt ist, kann die Takelagefirma ihrerseits den Polyesterarbeiter in Regress nehmen.

Herr Smits muss also nicht warten, bis sich der Polyesterarbeiter in Bewegung setzt, vielmehr handelt es sich um so genannte notwendige Schadensbegrenzungsmaßnahmen, denn wenn nichts getan wird, wird der Schaden nur noch größer.

Herr Smits muss sich also mit der Takelagefirma in Verbindung setzen und sie auffordern, den Vertrag zu erfüllen oder zumindest den Schaden zu beheben, und dazu muss er eine angemessene Frist setzen (s.u.). Das bedeutet, dass Herr Smits, wenn die Takelagefirma nicht innerhalb dieser Frist die Gelegenheit ergreift, den Mangel (auf seine Rechnung) zu beheben, im Prinzip einen Dritten mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen und die damit verbundenen Kosten von der Takelagefirma zurückfordern kann. Ein zusätzliches Argument in dieser Hinsicht ist, dass der Schaden bei Stillstand größer würde als bei einer Reparatur, so dass von sogenannten notwendigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung die Rede ist. Ein angemessener Zeitraum ist etwa zwei Wochen, natürlich abhängig vom Arbeitsaufwand.

Dokumentation ist wichtig!

Vorsicht! Wenn Sie dann vor Gericht gehen müssen, weil die Rigging-Firma bestreitet, dass ein Fehler gemacht wurde (weil der Polyester-Arbeiter dies behauptet), müssen Sie sicherstellen, dass der Nachweis des Schadens und der Nachweis des Fehlers gut dokumentiert sind, denn wenn Sie den Schaden reparieren lassen und der Richter meint, dass ein Sachverständiger untersuchen sollte, ob z. B. ein Fehler gemacht wurde oder nicht, dann kann der Sachverständige nicht mehr untersuchen und Sie laufen Gefahr, dass Ihre Klage abgewiesen wird.

Ein Rechtsstreit ist teuer, und in den Niederlanden ist es nicht so, dass, wenn Herr Smits Recht bekommt, die Kosten für seinen Anwalt vollständig erstattet werden. In den Niederlanden gibt es ein so genanntes festes System der Entschädigung für Prozesskosten, das auf einer festen Staffelung basiert, die selten oder nie die tatsächlichen Kosten für den Rechtsbeistand deckt.

Es ist daher immer ratsam, eine außergerichtliche Lösung anzustreben, nach dem Motto: Eine sichere außergerichtliche Lösung ist einer unsicheren gerichtlichen Lösung immer vorzuziehen.

Tipp: Unternehmen, die etwa der Hiswa angeschlossen sind, können auf die Schiedsstelle der Hiswa zugreifen. Ihr Urteil ist bindend und man erspart sich einen Rechtsstreit. Eine außergerichtliche Lösung kann auch sein, dass die Parteien sich auf einen Gutachter einigen, dessen Urteil von beiden Seiten als bindend angenommen wird. Auch das erspart den Weg vor Gericht.

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