Kolumne Recht: Chartern

Herr Rüttgen schreibt für Stegfunk.de diese Kolumne in loser Reihenfolge. Der Gegenwert, den er für das Teilen seiner Expertise erhält, ist die Sichtbarkeit auf der Seite. Geldflüsse finden in keine Richtung statt. Für die Inhalte der Kolumne ist Herr Rüttgen verantwortlich. Den Kontakt zu Herrn Rüttgen findet man auf Bootsanwalt.de

…und beim Segeln
Chartern in den Niederlanden

Jedes Jahr machen sich zur Saison zigtausende Motorbootfahrer und Segler aus den nahen Grenzregionen auf in das beliebteste Wassersportrevier der Westdeutschen, die Niederlande. Egal, ob mit schnellem Gleiter, dicker Segelyacht oder anderem Gefährt, das idyllische oder sportliche Befahren der unzähligen Flüsse, Kanäle und Wasserstraßen Hollands bedeutet unbändigen Spaß, begeistert und birgt große Emotionen in sich. Und wem es nicht vergönnt ist, ein eigenes Boot zu besitzen, der muss eben eines chartern.

Der Chartervertrag

Die Anzahl renommierter Vercharterer ist groß, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Boote scheint unendlich zu sein. Der erfahrene Salznacken hat eine Auswahl guter Vercharterer im Kopf, dem Neuling können Freunde und Bekannte Tipps und Empfehlungen geben, hilfreich kann auch ein Blick auf die gängigen Bewertungen im Internet sein. Vercharterer, die unter dem Dach der HISWA agieren, müssen deren vorgegebene Bedingungen nutzen. Hier sind sie auf der sicheren Seite. Verbandsfreie Vercharterer agieren aber nicht weniger rechtssicher am Markt. Egal, wo Sie chartern, ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich immer und schützt Sie vor unerfreulichen Überraschungen! Wichtig für Ihren Vertrag sind die festen Mietkosten, die Höhe der Kaution und die eventuellen zusätzlichen Kosten, wie z.B. Bettzeug und Handtücher, Endreinigung, Sprit, etc. Ab wann können Sie das Boot übernehmen? Bis wann müssen Sie es spätestens wieder verlassen? Wie sind die Stornierungszeiten und deren Quoten? Es gibt durchaus Vercharterer, die es bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ermöglichen, den Mietvertrag weiterzugeben, sollte man selber verhindert sein.

Crewvertrag und Charterversicherung

Es gibt nichts Schöneres, als mit Freunden eine Bötchentour zu machen! Zu den wichtigen Vorbereitungen eines gemeinsamen Törns gehört die transparente Klärung aller rechtlichen Beziehungen, um streitträchtigen Unwägbarkeiten aus dem Weg zu gehen. Mit dem sogenannten »Crewvertrag« oder der »Mitsegelvereinbarung« wird der Zeitraum der Charter-Reise, wer der Skipper ist, die Crewmitglieder und deren Aufgaben, sowie die Kosten genau erfasst. Jedes Crewmitglied bestätigt dann mit Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.

Charterversicherung
Um Sie vor allen rechtlichen und finanziellen Untiefen zu schützen, haben Versicherer die sogenannten Charterversicherungen aufgelegt. Diese können Sie über Ihren Vercharterer oder selber abschliessen. Charterversicherungen werden in unterschiedlichen Paketen angeboten, aus denen Sie sich das für Sie passende aussuchen können. Teilt man die Kosten durch die Anzahl der Crewmitglieder, sind diese meist überschaubar. Die Skipperhaftpflichtversicherung ist fast ein Muss. Sie deckt Schäden, die sich durch den Gebrauch der gecharterten Motor- oder Segelyacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Ein unschönes, aber immer wiederkehrendes Thema ist das der Kaution, die im Schadensfall dem Selbstbehalt entspricht. Droht sie verloren zu gehen, sind die entstehenden Diskussionen prädestiniert, innerhalb der Crew Unfrieden zu stiften. Mit einer Kautionsversicherung, die im Schadensfall die Kaution absichert, stehen Sie auf der sicheren Seite. Gemessen am Verlust der Kaution sind deren Kosten gering. Über eine Reiserücktrittsversicherung werden Sie sich freuen, wenn z. B. der Skipper oder Teile der Crew krankheitsbedingt ausfallen und der geplante Törn nicht durchgeführt werden kann. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung und auch eine Unfallversicherung sind nur dann sinnvoll, wenn diese nicht bereits privat bestehen. Die Bedingungen, die zu einem Ausschluss führen, sollte man im Auge behalten, auch hier lohnt ein Blick in die AGBs.

Die Übernahme des Charterbootes

Ist dann der Dampfer der Begierde gefunden, machen Sie sich irgendwann auf zur Charterbasis und übernehmen das Boot. Das ist ein wichtiges Ereignis und sollte mit aller Sorgfalt geschehen. In der Regel wird Ihnen eine Liste mit den abzuarbeitenden Punkten übergeben. Schauen Sie sich das Boot genau von innen und aussen an und dokumentieren Sie vorhandene Schäden. Ein späteres »das war schon« ist immer blöde und wird Ihnen eventuell nicht abgenommen. Machen Sie den Übernahmecheck mit einer bootsaffinen Begleitung, den Rest der Crew schicken Sie an Land zum Kaffeetrinken, denn nur so haben Sie die nötige Ruhe und Muße.

Folgende Dinge sind an Bord mitzuführen

Charterurlauber werden die meisten erforderlichen Dokumente allerdings bereits an Bord vorfinden. – Falls erforderlich, müssen die nötigen Führerscheine oder Patente an Bord mitgeführt werden, ebenso gegebenenfalls das Funkzeugnis. Außerdem muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit an Bord sein.
Welcher Führerschein
In der Regel chartern Sie ein Boot, das kleiner als 15 m ist und zudem weniger als 20 km/h (10,8 kn) schnell fahren kann. Hierzu zählen natürlich auch Segelboote als langsame Verdränger. Für diese Boote brauchen Sie keinen Führerschein in den Niederlanden. Für Boote unter 15 m Länge, die aber schneller als 20 km/h fahren können, für Wasserscooter und Jetskis besteht dagegen eine Führerscheinpflicht, genauso wie für Boote mit einer Gesamtlänge über 15 m. Als Inhaber eines nach dem 1. Januar 1989 ausgestellten »Sportbootführerschein Binnen« dürfen Sie mit solchen Booten auf niederländischen Binnengewässern fahren, mit Ausnahme der Westerschelde, der Oosterschelde, dem IJsselmeer, der Waddenzee, der Ems und des Dollard. Mit einem nach dem 1. Januar 1974 ausgestelltem »Sportbootführerschein See« können alle niederländischen Gewässer befahren werden. Ältere oder anderslautende Führerscheine werden in den Niederlanden nicht mehr anerkannt, können aber in Deutschland eventuell umgeschrieben werden. Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, riskiert ein Bußgeld von mehr als 500 Euro.

Wie alt ist der Kapitän?

Der Führer eines Bootes, das mehr als 20 Sachen macht (»snelles Motorboot«), muss mindestens 18 Jahre alt sein, der Besitz des »Sportbootführerschein See« reicht dann nicht aus, wenn man noch nicht 18 ist. Für alle anderen Fahrzeuge, für die kein Führerschein erforderlich ist, gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Für Motorboote, die kürzer als 7 m sind und eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h nicht überschreiten, muss man mindestens 12 Jahre alt sein. Für Segelboote unter 7 m und Ruderboote gibt es kein Mindestalter.

Was ist bei einem Schaden zu tun?

Entsteht während Ihres Törns ein Schaden am Boot, sollten Sie umgehend telefonisch oder via Funk Kontakt zu ihrem Vercharterer aufnehmen. Berichten Sie ihm ausführlich, was geschehen ist. Ein Schaden wird immer akribisch und mit Fotos dokumentiert, alle relevanten Daten und Informationen gehören ins Logbuch. Bei einem Unfall mit einem anderen Boot lassen sie sich von Ihrem Vercharterer erklären, wie nach den örtlichen Bestimmungen vorzugehen ist. Inwieweit ist die Polizei oder Hafenbehörde zu informieren, welche Daten wie Schiffsname, Name und Anschrift des Skippers und/oder des Eigners, Registrierungsnummern, MMSI etc. benötigen Sie vom Havariegegner?

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