Ein Boot kaufen in Holland Teil 4: Der Kaufprozess. Powered by 4Beaufort

Stegfunk.de erstellt diese Serie zusammen mit Jelle Eveleens. Jelle ist seit seiner Geburt auf dem Wasser unterwegs und seit vielen Jahren als Yachtmakler bei 4Beaufort Jachtmakelaars tätig. Als vereidigter EMCI-Makler kennt er alle Ecken und Kanten des Geschäfts mit Booten und Yachten. Wir finden: Ein idealer Fachmann um uns da weiterzuhelfen, wo wir nicht genug über das Thema wissen. 4Beaufort zahlt an Stegfunk.de um an diesem Artikel mitarbeiten zu können. Wir legen größten Wert darauf, dass die gebotenen Informationen dennoch korrekt und unabhängig sind.

Wer ein Boot von privat kauft, kann mit dem Verkäufer den Ablauf frei festlegen. Da kommt es dann auf das Verhandlungsgeschick an, wie was nach wessen Wunsch vonstatten geht. Im Prinzip ist der Ablauf mit dem Makler auch nicht festgelegt, auch wenn einige Vermittler sich auf feste Abläufe berufen, von denen sie nicht abweichen wollen oder es angeblich nicht können. Dabei berufen sich viele auf die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die den Ablauf angeblich so vorschreibt. Das stimmt aber nicht, Handlungsspielraum gibt es immer, denn die Abläufe der Vereinigungen sind Empfehlungen. Mehr nicht. Allerdings ist im derzeitigen Verkäufermarkt die Verhandlungsposition des Käufers eher schwach. Der nächste Interessent, der sich an die gewohnten Abläufe halten mag, kommt sicher bald. Wenn man das Traumboot gefunden hat, kann es also sinnvoll sein, sich mit den üblichen Abläufen zu arrangieren

Wie kauft man üblicherweise ein Boot bei einem Makler in den Niederlanden?

Im Folgenden wird ein üblicher Ablauf eines Bootskaufs geschildert. Stellen wir uns dazu eine Motoryacht mit einem Angebotspreis von 110.000 Euro vor.

Der Interessent findet das Schiff und vereinbart eine Besichtigung
Der Makler erwartet den Kunden und zeigt das Boot. Er beantwortet alle Fragen. Der Kunde kann in aller Ruhe das Schiff solange anschauen, wie er mag. Eine Probefahrt muss im Vorfeld vereinbart werden. Sie ist nicht unbedingt üblichen zu diesem Zeitpunkt. Wer jedoch die Segel- oder Fahreigenschaften einer Yacht bei seiner Kaufentscheidung einbeziehen will, muss vorher Probe fahren. Das ist eine Frage der Abstimmung mit dem Makler. Hierbei geht es auch um Kosten und mögliche Schäden bei der Probefahrt
Der Makler weist aktiv auf Schäden oder Fehlfunktionen hin
Angenommen der Kunde möchte das Boot kaufen. Dann macht er zuerst ein Angebot. Dabei rechnet er die ihm bekannten Schäden mit ein. In unserem Fall ist die Heizung defekt und die Polster müssen getauscht werden. Der Kunde bietet daher 100.000 Euro
Der Makler legt dem Verkäufer das Angebot vor. Der akzeptiert
Nun wird ein Vertrag gemacht. In dem steht

A kauft von B ein Boot vom Typ XY zum Preis von 100.000 Euro
Es wird ein Gutachten stattfinden
Schäden die bei diesem Gutachten gefunden werden, werden entweder vom Verkäufer behoben oder vom Kaufpreis in Abzug gebracht. (TIPP: Ein Verkäufer hat wenig Interesse eine Reparatur wirklich gut ausführen zu lassen, sein Interesse liegt in einer möglichst günstigen Ausführung. Es ist daher sinnvoll, den angegebenen Betrag in Abzug zu bringen und die Reparatur selbst zu beauftragen). Ausgeschlossen hiervon sind benannte Schäden. In unserem Fall die an der Heizung und an den Polstern (denn die sind dem Käufer bekannt und schon eingepreist). Betragen die Schäden, die der Gutachter feststellt mehr als X % (meist 5-10%) des Kaufpreises oder mehr als Y.000 Euro können Käufer oder Verkäufer ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Eine geleistete Anzahlung wird vollumfänglich zurückgezahlt
Der Käufer zahlt X% des Kaufpreises an

Der Vertrag wird unterschrieben. ACHTUNG: Damit hat man das Boot verbindlich gekauft, außer es zeigen sich eben erhebliche Mängel beim Gutachten
Das Gutachten findet statt. Dabei gibt es eine ausführliche Probefahrt und das Schiff wird üblicherweise aus dem Wasser gehoben. Die Kosten des Gutachtens samt Auskranen trägt der Käufer
Wenn das Gutachten vorliegt, besteht Klarheit über den finalen Kaufpreis. Der Käufer zahlt den Rest bei Übergabe des Bootes oder treuhändisch über den Makler
Falls noch Arbeiten am Schiff ausgeführt werden müssen, so kann der Makler oft helfen, diese zu beauftragen und durchzuführen
Die Übergabe erfolgt wie vereinbart

Ist dieser Ablauf überhaupt sinnvoll?

Sagen wir mal so: Er ist üblich. In den Niederlanden werden sehr viele Schiffe über Makler gekauft. Und meistens geht der Ablauf reibungslos. „Je mehr man vorher abstimmt, je mehr Klarheit herrscht über den Ablauf, desto reibungsloser verläuft der Kaufprozess“, berichtet Jelle aus der Praxis. „Wir stimmen alles ab. Natürlich kann man auch vom üblichen Ablauf abweichen, wenn der Käufer das unbedingt will. Hauptsache nachher sind alle zufrieden. Trotzdem hat sich der Standardprozess durchaus bewährt für alle Seiten“, ist sich Jelle sicher. Der Kunde muss nicht zig Gutachten zahlen, sondern lässt das Schiff erst dann begutachten, wenn alle anderen Punkte geklärt sind. Im Idealfall gibt es dann nur ein einziges Gutachten im gesamten Kaufprozess. Das spart Geld für den Käufer. Der bekommt das Schiff, das er will und kann -soweit ein Gutachten das sicherstellen kann- davon ausgehen, dass das Schiff in Ordnung ist, bzw. er kennt die Mängel die er mitkauft genau. Die Ausstiegsklausel gibt Sicherheit, dass man nicht die Katze im Sack kauft.

Für Makler und Verkäufer besteht so die Gewissheit, dass Probefahrten nicht zum Spaß unternommen werden. Wer fährt, hat in Form des Vertrages seine ernsthaften Absichten belegt. Auch Gutachten werden nicht am laufenden Band durchgeführt, denn davon werden die Schiffe auch nicht besser. Wieder gilt: Wer einen Gutachter zahlt, meint es ernst. So trennen die Makler die Spreu vom Weizen, wenn es um Interessenten geht. Das ist verständlich.

Worauf muss man beim Bootskauf achten?

„Je besser man abspricht, was man will, desto weniger Chance auf Ärger gibt es. Das ist uns sehr wichtig. Gleichzeitig kann es sinnvoll sein, dem Makler und seinen Abläufen zu vertrauen, denn die haben sich einfach bewährt“, sagt Jelle. Einige Punkte sollten jedoch unbedingt besprochen werden:

Die Anzahlung sollte so niedrig wie möglich sein. Schließlich zeigt der potentielle Käufer durch die Beauftragung des Gutachters mit erheblichen Kosten (dazu nächste Woche mehr) bereits sein ernsthaftes Interesse. Bei Abwicklung mit einem Makler geht die Anzahlung auf ein Treuhandkonto des Maklers, also nicht direkt an den Verkäufer. So ist die Rückzahlung, falls der Vertrag aufgelöst wird, gewährleistet. Branchenüblich sind 10% der Kaufsumme
Der Prozentsatz, ab dem zurückgetreten werden kann sollte ebenfalls nicht zu hoch sein. Denn wenn die vom Gutachter entdeckten Schäden zu erheblich sind, möchte man das Schiff vielleicht gar nicht mehr kaufen. Ist der Prozentsatz jedoch hoch gewählt, so ist man durch den Vertrag dazu verpflichtet
Die Wahl des Gutachters obliegt allein dem Käufer. Der Makler kann beraten, die Entscheidung jedoch hat der Kunde. Lässt sich der Makler darauf nicht ein: Finger weg!

Neben reinen technischen Dingen, muss das Schiff zudem frei von Rechten Dritter sein, also dem Verkäufer auch wirklich gehören, es muss unter Umständen eine CE-Konformitätserklärung und einen Nachweis über abgeführte EU-Mehrwertsteuer haben. Das alles gehört bereits in den Kaufvertrag. „Das ist ganz klar Aufgabe des Maklers, auch das alles ordnungsgemäß zu dokumentieren“, sagt Jelle. Auch der Gutachter muss darauf in seinem Gutachten eingehen. Doch dazu mehr im nächsten Teil der Serie zum Thema: Gutachten

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