4000 Euro Strafe für Befahren Windpark

Freizeitskipper waren wohl nicht unter den Verurteilten, dennoch ist das Urteil richtungsweisend. Eigentlich dürfen Windparks tagsüber mit Schiffen bis 24 Meter befahren werden unter bestimmten Bedingungen. Allerdings ist der Windpark Borssele vor der Küste Walcherens mit Ausnahme eines schmalen Korridors derzeit davon ausgenommen. Darüber ist Streit entstanden. Nun also das Urteil. Ob das Einfluss auf die Einspruchsprozedur hat, ist derzeit unklar.

Der Mindestabstand zu Ölplattformen beträgt 500 Meter. Wer diesen unterschreitet, riskiert ein Bußgeld von 1.000,- Euro.

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