Kategorie: News

Für drei Schwestern

Tally Ho

© Leo Sampson

Unter Segeln ins Heilige Land

Flagge Israel

© Cole Keister

TÜV für Sportboote in Kroatien ?

Die Urlaubssaison für Freizeitskipper rückt immer näher und es wird schon eifrig geplant, welches Revier denn 2020 erkundet werden soll.
Kroatien mit seinen landschaftlich reizvollen Revieren steht wie jedes Jahr ganz oben auf der Wunschliste.

Da verunsichern die Gerüchte und Fragen, die in letzter Zeit vermehrt gestellt werden, ob man für sein in Deutschland zugelassenes Sportboot in Kroatien eine TÜV-Bescheinigung benötigt, die es ja in Deutschland gar nicht gibt. Die ADAC Sportschifffahrt hat sich bei ihren Partner vor Ort erkundigt und kann vorerst Entwarnung geben.

Ja, es gibt eine Gesetzesänderung für Freizeitboote in Kroatien, diese gilt aber nur für Boote unter kroatischer Flagge.

Die entsprechenden Verordnung für Boote und Yachten NN 13/2020 ist vom Ministerium für Marine, Transport und Infrastruktur verabschiedet worden und am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Artikel 47:

Eigner von Booten

die für private Zwecke genutzt werden
unter kroatischer Flagge fahren
deren Rumpflänge 7 Meter oder die installierte Antriebsleistung von mehr als 15 kW überschreiten

sind verpflichtet, einen Antrag auf regelmäßige Inspektion wie folgt zu stellen

für Schiffe, die nicht älter als 5 Jahre sind bis spätestens 31. Dezember 2025
für Schiffe zwischen 5 und 10 Jahren bis spätestens 31. Dezember 2023;
für Boote älter als 10 Jahre bis spätestens 31. Dezember 2021

Informationen rund um das Revier Kroatien mit Bestimmungen, Vorschriften und Törnvorschlägen finden Sie hier.

Sie suchen noch die passende Charteryacht für Ihren Törn in einem der zahlreichen Reviere in Kroatien?
Nutzen Sie unser Vergleichs- und Buchungsportal und finden das beste Charterangebot für Ihren Urlaub.

 

 

 

Kann ein Damm die Nordseeküsten schützen?

Erodierter Strand nach Sturm Sabine © Laura Kranich

Wassersport total in Tulln

Mit 380 Ausstellern ist Tulln die größte Wassersportschau in Österreich und Zentraleuropa © Boot Tulln

Schön, schnell und klappbar

Dragonfly 40 © Quorning Boats

Der Gigant von Cornwall

Tally Ho

© Sampson Boat

Das Teak bleibt im Wald!

Flexiteek ähnelt Teakholz, kommt aber ohne Einschlag beim Regenwald aus © Flexiteek

Parker, übernehmen Sie!

Parker 790

Parker 790 © Arek Rejs

Viele kleine Paradiese

Wassersportmesse Beach & Boat Leipzig

Ich zeig Dir, wie es geht: Leipzig ist Messe von Praktikern für Einsteiger, wo jeder unkompliziert mit den Profis auf Tuchfühlung gehen kann – zum Beispiel beim Stand-up-Paddling. © Leipziger Messe

Als Rookie um die Welt

Clipper Round the World Race Della Parson

Della Parson vom Clipper Race © Matthew Dickens/imagecomms

Neue Regelung zu Fäkalientank Niederlande

In den Niederlanden gibt es für Sportboote keine Ausrüstungspflicht für Fäkalientanks. Zum 1.1.2021 soll es ein neues Umweltgesetz geben, das bei fehlendem Fäkalientank die Versiegelung von Seeventilen vorsieht.

Das Einleiten von Toilettenwasser in die Gewässer ist in den Niederlanden für Boote von 2,4 bis 24 Meter grundsätzlich verboten. Eine Ausrüstungspflicht für einen Fäkalientank an Bord gibt es hingegen nicht. Bisher war es auch nicht nötig, den Borddurchlass zu versiegeln. Das soll sich aber demnächst ändern. Die Niederländer haben festgestellt, dass ihre seit 2009 bestehende Regelung nicht zu einer Verbesserung geführt hat, da Kontrollen des Einleitverbots mehr oder weniger unmöglich sind.

Neues Gesetz zu von Sportbooten eingeleiteten Fäkalien ab 2021

Zum 1. Januar 2021 soll ein neues Umweltgesetz in Kraft treten, das vorsieht, Seeventile der Toilettenanlage zu versiegeln, falls sich kein Tank an Bord befindet. Es soll auch rechtlich verankert werden, dass Kontrolleure das Boot betreten, das Siegel kontrollieren und gegebenenfalls ein Bußgeld erheben dürfen.

Aufbereitungsanlagen für Abwasser von Sportbooten sollen Abhilfe schaffen

Um Bootseignern den Einbau eines Fäkalientanks zu ersparen, werden Aufbereitungsanlagen zugelassen, die gereinigtes Abwasser einleiten dürfen. Stand 2020 gibt es allerdings noch keine entsprechende Aufbereitungsanlage auf dem Markt, die alle Kriterien erfüllt.

Die „Braune Flotte“ könnte weitgehend unbetroffen bleiben

Die in den Niederlanden aus circa 500 ehemaligen Frachtschiffen bestehende „Braune Flotte“ (niederländisch „Buine Vloot“), die auf Traditionsschiffen – meist Plattboden- oder Rundspantschiffe –  gewerbliche Passagierfahrten anbieten, könnten bedingt durch die Größe von oftmals über 24 Metern von der Neuregelung weitgehend unbetroffen bleiben.