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Sportbootführerschein zu Zeiten von Corona

Präsenzunterricht und Ausbildungstörns fallen derzeit dem jüngst verlängerten Kontaktverbot zum Opfer und auch Prüfungen sind bis auf Weiteres nicht möglich – die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 treffen auch die Sportbootschulen ins Mark.

Das Frühjahr wird traditionell von vielen Nachwuchsskippern für die Ausbildung zur Erlangung des Sportbootführerscheins genutzt, Fortgeschrittene nutzen die Zeit zur Weiterbildung und zur Erlangung der nächst größeren Patente, wie zum Beispiel den Sportküstenschifferschein (SKS).

Gerade zu Zeiten des Corona-Lockdowns würde sich eine sinnvolle Weiterbildung als Alternative zum Zeitvertreib über Netflix & Co. geradezu anbieten, wären da nicht auch die Sportbootschulen vom selbigen Lockdown betroffen. Diesem Dilemma trotzen nun immer mehr findige Sportbootschulen mit entsprechenden Online-Angeboten, über Webinare kann zumindest der Theorieunterricht problemlos von der Schule ins heimische Wohnzimmer verlagert werden. Ein von der ADAC Sportschifffahrt durchgeführter „Onlineausbildungs-Probeschlag“ bei der in München ansässigen Schule JoJo hat dabei i.S. Qualität beindruckt.

Live-Online-Präsenz-Kurse zum Sportbootführerschein-See

Der Unterricht wurde dabei in nahezu identischer Form zu den JoJo-Präsenzkursen durchgeführt und via Live-Streaming ins Wohnzimmer gebracht, Interaktion und Rückfragen waren bei der kleinen Lerngruppe stets uneingeschränkt möglich und auch Skripte und Lernunterlagen wurden rechtzeitig vor Kursbeginn per Post nach Hause gebracht.

Zehn Länder, eine Plage: Was Corona mit Europas Bootsbranche macht

Corona breitet sich noch immer in Europa aus © Martin Sanchez

Klassenreise unter Segeln

Schule auf dem Schiff Ocean College

Windjammer-Romantik: Die Pelican unterwegs auf hoher See – gesteuert von Jugendlichen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. © Ocean College

Wann geht’s wieder aufs Wasser?

Ein schöner Klassiker aus dem Foto-Vortrag von Sören Hese beim FKY Wintertreffen 2019 © Sören Hese

Wann geht es wieder aufs Wasser © Sören Hese

Erst Gorch Fock, dann abgewickelt

Elsflether Werft

Die Elsflether Werft wird abgewickelt © CC BY-SA 3.0

Wetterkurs auf der Wohnzimmercouch

© Wetterwelt

Sebastian Kummer im Niemandsland

© Sebastian Kummer

Die macht sich schön breit

Galeon 400 Fly

Galeon 400 Fly © Werft

Darf ich mit meinem Boot aufs Wasser? (Covid-19)

Für viele Skipper stellt sich momentan die Frage, ob Bootsausflüge noch gestattet sind. Die klare Antwort lautet jein.

Gemäß der bundesweit geltenden Allgemeinverfügung für den Wassersport gilt es, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Der eigene Hausstand darf nicht ohne triftigen Grund verlassen werden (Einkaufen, Berufsausübung etc.).

Sport und Bewegung an der frischen Luft, ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes ohne jegliche Gruppenbildung, dürfen weiterhin ausgeübt werden.

Zählt nun der Wassersport zur Rubrik Sport? Leider nur teilweise.

Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen etc. sind keine Einrichtungen, die zur notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens zählen. Diese dienen der Freizeitgestaltung. Ein Betrieb ist damit ausgeschlossen.

Darf ich mein Boot Kranen, um Arbeiten auszuführen?

Der Kranbetrieb von Booten in Sportboothäfen ist nur in begründeten Notfällen (z.B. Wassereinbruch in bereits im Wasser befindlichen Booten) zulässig.
Das Ein- und Auswassern von Booten für Arbeiten oder zum Beispiel das Arbeiten an Wasserfahrzeugen (Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und muss als Ausübung eines Hobbys gesehen werden, das in dieser Ausprägung nicht unter die Ausnahme für den Sport fällt. Privatpersonen dürfen also keine Arbeiten an Ihren Booten durchführen, Gewerbebetriebe (Reparaturfirmen) hingegen schon.

Definitiv ausgeschlossen ist der Betrieb von Motorbooten! Ausgeschlossen ist der Betrieb von ausschließlich maschinengetriebenen Sportbooten; er fällt nicht unter „sportliche Betätigung“ im Sinne der Allgemeinverfügung.

Gibt es Ausnahmen für Bootssportler zu Zeiten der Corona Pandemie?

Zulässig ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands in Form von Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln oder Kitesurfen, Windsurfen o.ä.
Ein Einwassern an öffentlich zugängigen Slipstellen ist zulässig. Insofern dürfen auch nicht-motorisierte Schlauch- oder Faltboote betrieben werden.
Angler dürften ebenfalls mit dem entsprechenden Abstand ihren Sport ausüben.

Im Grundsatz bedarf es jedoch immer einer Beurteilung des Einzelfalls. Häfen, Vereinsanlagen, Trockenliegeplätze und sonstige Freizeitanlagen dürfen dabei nicht benutzt werden, da deren Betrieb untersagt ist.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass es bei der Durchführung des Wassersports regelmäßig zu Rettungseinsätzen kommt, bei denen das Personal der Wasserwacht, der DLRG, der Feuerwehren, der Rettungsdienste und ggf. der Polizei eingebunden wird.

 

Wie verhält es sich im Ausland? Sind die Marinas z.B. in Italien in Betrieb?

Coronavirus in Italienischen Häfen

Gestrandet auf Madeira

Da schien alles noch in Ordnung: Ansteuerung auf Madeira © Ole Sal

Seenotretter im Corona-Einsatz

Seenotkreuzer Eugen (hier im Wattenmeer unterwegs) war kürzlich im Einsatz gegen Corona © DGzRS

Seenotkreuzer Eugen (hier im Wattenmeer unterwegs) war kürzlich im Einsatz gegen Corona © DGzRS

Blumen in der Antarktis

Vor Jahrmillionen wuchsen hier tropische Urwaldriesen: Wissenschaftler haben entdeckt, dass in der Antarktis während der Kreidezeit gemäßigtes Klima herrschte

Vor Jahrmillionen wuchsen hier tropische Urwaldriesen: Wissenschaftler haben entdeckt, dass in der Antarktis während der Kreidezeit gemäßigtes Klima herrschte © Volodymyr Goinyk