Österreichs Ocean-Racer Sisi erreicht Europa
Alles gut gegangen: Ankunft der Sisi in Scheveningen © TAORP / Laurens Morel
Alles gut gegangen: Ankunft der Sisi in Scheveningen © TAORP / Laurens Morel
Nach den jüngsten Beschlüssen zur Lockerung der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 ist in vielen Bundesländern das Betreiben von Sportbooten wieder möglich. Die folgende Übersicht zeigt Freizeitkapitänen wo sie aktuell mit dem Boot fahren dürfen und welche Schutzmaßnahmen dazu in den jeweiligen Bundesländern zu beachten sind.
Boot fahren in Baden Württemberg
„Baden-Württemberg hat nun angekündigt, ab kommenden Montag, den 11. Mai, das Segeln wieder zu ermöglichen. Die Häfen sollen dafür geöffnet werden, so dass Segler wieder Zugang zu ihren Booten haben. Abstands-/Kontakt- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Bootsverleiher in Baden-Württemberg sollen vor Pfingsten ihre Geschäfte wieder aufnehmen dürfen.“
Quelle: yacht.de
Boot fahren in Bayern
Nach Auskunft der bayerischen Wasserschutzpolizei ist das Betreiben von Booten seit 06.05.2020 gestattet, Sportboothäfen dürfen voraussichtlich zum 11.05.2020 öffnen. Dies bedeutet Trailerkapitäne, die Ihre Boote zu Hause haben können jetzt schon an öffentlichen Slipstellen einsetzen und losfahren. Der Zugriff auf Boote, die in Häfen liegen, ist allerdings noch nicht gestattet.
Quelle: Polizei Bayern
Boot fahren in Berlin
„Unter Einhaltung der Abstands- und Personenzahlregelungen besteht seit 27.04.2020 die Möglichkeit, die betreffenden Vereinsgrundstücke einschließlich der Steganlagen zu betreten, um dort liegende Boote zu nutzen. Auch auf dem Gelände befindliche Gebäude dürfen betreten werden, um an Boote, Ausrüstung und Zubehör zu gelangen, die zur Ausübung des Wassersportes notwendig sind.
Das private Slippen von Booten ist erlaubt, wenn die Regelungen bzgl. der Personenzahl und des Abstandes eingehalten werden können.
Analog verhält es sich bei zwingend notwendigen Arbeiten am und ums Boot. Sind für das Slippen und die Arbeiten am Boot mehr als die zugelassenen Personenzahlen notwendig, ist nach wie vor die Beauftragung einer Firma nötig.
Folgende Bedingungen sind bei allen Tätigkeiten zwingend zu beachten:
Mindestabstand 1, 5 m!
Allein! Mit Personen des eigenen Haushalts oder mit höchstens einer haushaltsfremden Person!
Keine Gruppenbildung!
Betreten von Gebäuden ausschließlich um Sportgeräte zu entnehmen oder zu verstauen!
Umkleideräume, Duschen, WC’s und sonstige Räumlichkeiten innerhalb der Vereinsgebäude müssen geschlossen bleiben!“
Quelle: WaPo Berlin
Boot fahren in Brandenburg
Das Bootfahren ist nicht grundsätzlich verboten, solange die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Auch gegen das Paddeln oder Angeln ist nichts einzuwenden, solange maximal zwei Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, beteiligt sind und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Nicht zulässig sind dagegen mehrere Familien auf einem Motorboot oder Floß. Auch das Liegen mehrerer Boote im Päckchen widerspricht dem Sinn der Verordnung und ist dementsprechend nicht erlaubt.
Die Nutzung von Marinas, Bootsvereinen, Häfen, Wassertankstellen, Werften, Schleusen und anderen Einrichtungen ist aufgrund der aktuellen Beschränkungen ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt möglich. Wer sein Boot allerdings an einem eigenen Liegeplatz hat oder es selbstständig ins Wasser bringen kann, kann es nutzen. Das private Übernachten auf privaten Booten ist erlaubt, auf Geschäftlichen hingegen nicht.
Quelle: Polizei Brandenburg
Boot fahren in Bremen
„Die Stadt Bremen hat mit Wirkung vom 25.04.2020 die Beschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19 Virus gelockert. Die neuen Regeln gelten auch für Bremerhaven.
Danach ist der Betrieb auf sogenannten Freiluftsportanlagen wieder zulässig. Das bedeutet, Gebäude für die Unterbringung von Booten dürfen zur Nutzung der Boote geöffnet und notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Die Duschen und Umkleideräume bleiben allerdings weiterhin geschlossen, ebenso die Vereinsheime und Gaststätten. Toiletten können aber geöffnet werden, wenn Händewasch- oder Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge bereitgehalten werden.“
Quelle: Kreuzer-Abteilung
Boot fahren in Hamburg
Nach Auskunft der Wasserschutzpolizei Hamburg wurden die Vorschriften am 06.05.2020 gelockert. In der Hansestadt dürfen Bootsbesitzer auf ihre Boote nicht nur zum Auswintern oder für Reparaturarbeiten, auch Ausfahrten sind zwischenzeitlich gestattet.
Quelle: hamburg.de
Boot fahren in Hessen
Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.
Quelle: WaPo Wiesbaden
Boot fahren in Mecklenburg-Vorpommern
Artikel 1 der Ersten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV wurde wie folgt angepasst. Seit 22.04.2020 gilt:
„(5) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportboothäfen ist untersagt. Dies gilt nicht für den Individualsport und den Sport zu zweit auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen. Der Zutritt zu Sportboothäfen ist lediglich dem verantwortlichen Betreiber und Eigentümer sowie den Eigentümern von Wasserfahrzeugen unter Beachtung von § 1 Absatz 1 und 2 (Einhaltung des Mindestabstands) gestattet. Erlaubt ist, eigene Wasserfahrzeuge ins Wasser zu verbringen, zu warten, zu sichern, sich auf ihnen aufzuhalten oder zu übernachten, auf Gewässer zu fahren und vom Wasserfahrzeug aus zu angeln und ähnliche Betätigungen auszuführen. Nicht gestattet sind die Vermietung von Wasserfahrzeugen, Regattafahrten und gemeinschaftliche Feierlichkeiten in Sportboothäfen.
Quelle: regierung-mv.de
Boot fahren in Niedersachsen
Gemäß des Fünf-Stufen-Plans des Landes Niedersachsens fällt die Öffnung von Outdoor-Sportanlagen und damit auch der Sportboothäfen auf den 6.Mai. Am 11.Mai ist dann im Rahmen der 2. Stufe auch die Übernachtung auf Booten gestattet. Tatsächliche Entscheidung treffen aber die einzelnen Landkreise. Insofern gilt: unbedingt vor Ort informieren!
Quelle: Staatskanzlei Niedersachsen
Boot fahren in Nordrhein-Westfalen
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemielage ist die individuelle Ausübung des Wassersports (Führen eines Sportbootes, Angeln, Kanufahren, Surfen, etc.) unter Beachtung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coroanavirus SARS-CoV-2“ (CoronaSchVO) grundsätzlich erlaubt.
Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Handwerks- (z.B. Werftarbeiten) oder Dienstleistungen (z.B. Kranen von Booten) nicht beschränkt, soweit durch die beauftragten Betriebe Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden.
Quelle: Polizei NRW
Boot fahren in Rheinland-Pfalz
Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 17.04.2020 ist auf der Seite der Sportbootfahrer. Die Auslegung zu dieser Verordnung erwähnt ausdrücklich Sportboothäfen, deren Zutritt gestattet ist. Insofern ist auch der Zugang zum Boot gewährleistet.
Boot fahren im Saarland
Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.
Quelle: WaPo Dillingen
Boot fahren in Sachsen
Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist vorerst nur erlaubt für Personen, die Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.
Quelle: WaPo Magdeburg
Boot fahren in Sachsen-Anhalt
Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.
Quelle: WaPo Dresden
Boot fahren in Schleswig-Holstein
Seit 04.05.2020 sind die Sportboothäfen geöffnet. Boote dürfen wieder gekrant werden.
Mit der Öffnung der Häfen können auch die Gastlieger wieder in das Land reisen, um ihre Boote ins Wasser zu bringen und auch zu betreiben. Die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen ist erlaubt. Strom und Wasserversorgung soll wieder gewährleistet sein.
Gemeinschaftsräume und Duschen bleiben weiterhin geschlossen. Die Toiletten sind nur tagsüber geöffnet.
Quelle: schleswig-holstein.de
Boot fahren in Thüringen
In diesem Bundesland sollen erste Öffnungen im Freizeit- und Tourismusbereich am 15.05.2020 erfolgen. Aber wie im Falle Niedersachsens liegt die tatsächliche Entscheidungsgewalt bei Gemeinden und Landkreisen. Insofern gilt: unbedingt vor Ort informieren!
Quelle: Landesregierung Thüringen
Aussicht auf Champagner: Auf Superyachten wird Top-Service geboten © Ocean Independence
Anton Schaller ist freundlich auf den Azoren empfangen worden © G. Schaller
Erin Sullivan verlegt Naturfotografie nach drinnen © Instagram
© HSHS
Ruhige Überfahrt von den großen Stürmen © Peter Wiedekamm
Containerschiff auf dem Weg © Rinson Chory
Wilfried Brink von Sleepy vor einem seiner Arbeitsmittel © Lars Reisberg
© Segelbilder.de
© Wetterwelt
Kroatien ist sicherlich eines der beliebtesten Reviere für Freizeit-Skipper und nach wochenlangem Shutdown ist die Sehnsucht nach einem Törn in der dalmatinischen Inselwelt größer denn je – sei es auf eigenem Kiel oder mit einer gecharterten Motor- oder Segelyacht.
Wenn auch Auslandsreisen Stand heute gefühlt in weiter Ferne scheinen, so könnte Yachtcharter nach ersten Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine Quarantäne-Variante der angenehmeren Art darstellen. Gerade bei Törns mit Bewohnern des eigenen Hausstands wäre maximal mögliche Sicherheit gegeben, insbesondere wenn die Charteryacht mit dem eigenen Auto erreicht werden kann und der Proviant bereits vorab vom Flottenbetreiber an Bord gebunkert wurde. Wie sich die aktuelle Situation im Revier darstellt und wie die Chancen für einen Last-Minute-Törn im Sommer 2020 stehen, hat Stefen Breck von Splendid Yachting in Sibenik mit dem ADAC in einem Interview besprochen.
ADAC: Wie ist die Situation bei Splendid Yachting und mit welchen Fragen und Sorgen kommen Charterkunden gerade auf Sie zu?
Stefan Beck: Viele Gästen sorgen sich, dass die schönsten Tage des Jahres an Bord Ihrer gecharterten Yacht ausfallen könnten und fragen sich, was dann mit der bereits getätigten Anzahlung geschieht, was aufgrund der allgemeinen Unsicherheit vollkommen nachvollziehbar ist. Flottenbetreiber haben in den letzten Monaten hart für die Saisonvorbereitungen gearbeitet und z.B. auch massiv in neue Yachten investiert, bei komplexeren Motoryachten liegen diese Kosten noch weit höher als bei Segelyachten. Nun kämpft die gesamte Branche wegen Unsicherheit, etwaigen Rückerstattungsansprüchen und fehlenden operativen Einnahmen um ihr Überleben. Für Charterunternehmen ist es dabei fast unmöglich, ein langfristig gutes Krisenmanagement zu planen und umzusetzen. In unserem Fall sind die Saisonvorbereitungen wie geplant gelaufen und 11 Motoryachten stehen startklar in der Marina D-Marin Mandalina Sibenik.
ADAC: Gibt es erste Verlautbarungen, wann Crews in Kroatien wieder mit der Charteryacht in See stechen könnten?
Stefan Breck: Ein Blick in die Glaskugel ist uns leider nicht möglich und verbindliche Termine haben wir derzeit nicht, jedoch gab es in Rahmen einer Pressekonferenz von Premierminister Plenkovic am 21.4.2020 erste Konkrete Aussagen zur Grenzöffnung und wie der Tourismus langsam wieder hochgefahren werden könnte. Demnach gibt es erste Pläne zur Öffnung der Grenzen ab 18.05. für Tourismus in der Natur, d.h. für Campingplätze, Ferienhäuser den nautischen Tourismus, Hotels werden von diesen Grenzöffnungen vorerst nicht profitieren können. Zudem soll eine Einreise nach Kroatien nur für Touristen aus Ländern mit guten Corona-Quoten gestatten werden. Wenn ab 04.05.20 mehr Klarheit über die Entwicklung der Pandemie herrscht, will die Regierung eine finale Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen. Sofern wieder Reisefreiheit bestehen sollte, rechnen wir mit zahlreichem, kurzfristigem Buchungsaufkommen.
ADAC: Wie geht Splendid Yachting damit um, wenn wider Erwarten gebuchte Reisen nicht angetreten werden können?
Stefan Breck: Wir nehmen aktiv Kontakt zu unseren Gästen auf, um eine gemeinsame, individuelle Lösung zu finden. Dabei forcieren wir gebührenfreies Umbuchen innerhalb der Saison 2020, bei einer Preisdifferenz bedingt durch den Wechsel in eine andere Saison streben wir eine individuelle und einvernehmliche Lösung an und sind bislang sehr erfreut, dass im Grunde alle Gäste dem sehr offen gegenüberstehen. Für diejenigen die in 2020 nicht mehr kommen können, arbeiten wir mit einer Kombination aus Vouchern und einem Rabatt bzw. Treuebonus mit Gültigkeit für die Saison 2021 und 2022.
Um unseren Kunden mehr Sicherheit zu ermöglichen, sind bei Buchung für 2020 ab sofort nur 15% Anzahlung nötig und die Restzahlung wird erst 14 Tage vor Charterantritt fällig. Sollte 14 Tage vor Charterantritt eine Reisewarnung bestehen oder in Kroatien oder im eigenen Herkunftsland Quarantänemaßnahmen anstehen, würden wir die Anzahlung in Gänze zurückzahlen.
Für Buchungen für die Saison 2021 arbeiten wir auch mit einer reduzierten Anzahlung von 15%, die zweite Zahlung von 35% steht dann zum 31.12.2020 und die restlichen 50% 30 Tage vor Charterbeginn. Grundsätzlich ist jedoch zwischen Pauschalreisen – hier ist eine Stornierung auch bei Ausfall nur einzelner Leistungen möglich – und Individualreisen wie Charter zu unterscheiden, die unter das Mietrecht fallen und somit nicht automatisch Anspruch auf kostenlose Stornierung geben, wenn die Unternehmen in der Lage sind die Leistung zu erbringen. Auch eine Stornierung der ggf. gebuchten Flüge berechtigt nicht zwangsläufig zum Storno der Charter, da Kroatien ja mit dem eigenen Kfz in überschaubarer Zeit erreichbar ist.
ADAC: Viele Charterkunden sorgen sich auch bei deutlich verringerter Anzahlung vor etwaigen Insolvenzen des Flottenbetreibers, kann Splendid Yachting diese Sorge nehmen?
Die vereinnahmten Anzahlungen bzw. Voucher sind bei uns über die UNIQA im Rahmen eines Sicherungsscheins gegen Insolvenz versichert. Aktuell sind das 100.000 Euro und dies werden wir kurzfristig auf 300.000 Euro aufstocken, was mit dem zeitlichen Versatz der Zahlungsflüsse nach Buchungseingang ausreichend Sicherheit bietet.
ADAC: Grundsätzlich eignet sich eine Yacht ja hervorragend um sich z.B. in abgelegenen Ankerbuchten von Menschenmassen zu isolieren, welche zusätzlichen Maßnahmen trifft das Team von Splendid Yachting um Kunden & Crews maximal mögliche Sicherheit vor dem Corona-Virus zu bieten?
Bei Anreise mit dem eigenen Fahrzeug und dem Urlaub auf einer Yacht muss man nicht zwangsläufig mit vielen Menschen in Kontakt kommen und je nach Törnplanung kommt das einer freiwilligen Quarantäne gleich. Auch in der nautischen Infrastruktur, wie z.B. in Badebuchten, an Tankstellen und in Restaurants ist es für die dortigen Betreiber mit überschaubarem Aufwand gut machbar, ein Social Distancing umzusetzen, auch wenn das dann ggf. mit etwas mehr Wartezeit verbunden ist.
Wir bieten unseren Kunden einen Food & Beverage Service und unsere Crews finden bei der Ankunft in Sibenik die gewünschten Getränke und Nahrungsmittel bereits gekühlt auf dem Schiff. So ist nicht einmal ein Supermarktbesuch nötig und bei einer Selbstverpflegung der Crew an Bord ist höchste Kontaktvermeidung gegeben.
Zudem bereiten wir uns schon jetzt auf strenge Hygienemaßnahmen vor. Dies betrifft insbesondere die intensive Reinigung und Desinfektion der Yachten vor jeder Charter und an Bord werden ausreichend Hygiene- und Schutzmaterialien wie Desinfektionsmittel, Masken, Handschuhe & Co. vorgehalten. Bettwaren, Handtücher, Küchenutensilien und Lüftungssysteme werden vor jeder Charter besonders sorgfältig gereinigt und behandelt.
Aufgrund der absehbaren Lockerungen sind wir guter Dinge, Wassersportliebhabern mit umsichtigem Verhalten, sinnvoll geplanten Törns und gut vorbereiteten Yachten auch diesen Sommer die schönsten Tage des Jahres auf einer gemieteten Yacht ermöglichen zu können.