Großer Wagen
Beim Testen vor der südfranzösischen Mittelmeerküste © Arek Rejs
Beim Testen vor der südfranzösischen Mittelmeerküste © Arek Rejs
© Martin Keruzoré / Team Malizia
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Nachdem mit den Modellregionen zunächst in einigen Orten eine Öffnung für Touristen testweise erlaubt wurde, plant nun Schleswig-Holstein wieder Öffnungen unter Auflagen für Touristen. Was muss dabei beachtet werden?
Mittel April wurde das Projekt „Tourismus-Modellregionen“ in Schleswig-Holstein gestartet, zunächst an der Schlei und anderen ausgewählten Nordfrieslands. Voraussetzung dafür war die Umsetzung einer ganzen Reihe von Kontroll- und Hygienemaßnahmen. Trotz, dass mehr Touristen von diesem Angebot gebrauch machten, als vorher eingeschätzt, war der Test durchgängig erfolgreich. Ab 17. Mai sollen deshalb weitere Lockerungen zu Kontaktbeschränkungen, Tourismus und der Gastronomie beschlossen werden. Auch das generelle Beherbergungsverbot soll dann wegen fallender Inzidenzwerte aufgehoben werden, worunter auch die Vercharterer fallen dürften. Doch welche Auflagen und Regeln gelten, um einen Urlaub an Bord verbringen zu dürfen?
„Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen.“ (Daniel Günther, Ministerpräsident SH)
Inzidenzwerte
Die Lockerungen sollen laut Landesregierung mit den bisherigen Erfahrungen der laufenden Projekte „Modellregionen“ beschlossen werden. Sie gelten allerdings nur, solange der Inzidenzwert (Sieben-Tage-Inzidenz) unter 100 bleibt. Darüber greift die sogenannte „Bundesnotbremse“. Es sollte also damit gerechnet werden, dass der Bootsurlaub plötzlich unter- oder abgebrochen werden muss, wenn die Fallzahlen wieder steigen. Sprechen Sie mit ihrem Vercharterer eventuellen Lösungen im Vorfeld ab.
Die aktuellen Inzidenzwerte finden Sie in den ADAC-Hafenbeschreibungen („Corona-Radar“)
Corona-Tests
Reisende müssen bei der Ankunft einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Danach muss alle 72 Stunden ein weiterer Test gemacht werden. Fällt während der Aufenthaltes ein Test positiv aus, muss der Reisende in Quarantäne.
Geimpfte Personen
Geimpfte Personen müssen einen Impfausweis oder ein Dokument mitführen, aus welchem die vollständige Impfung hervorgeht. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Für Impfstoffe, die erst nach der zweiten Dosis vollständigen Schutz bieten (BionTech, Astra Zeneca, Moderna usw.), müssen beide Impfungen nachgewiesen werden. Wer lediglich eine von beiden Impfungen nachweisen kann, muss regelmäßige Tests durchführen. Der Impfstoff muss in der EU zugelassen sein.
„Vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“ (Dr. Bernd Buchholz, Tourismusminister SH)
Genesene Personen
Als Genesener gilt, wer einen mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alten, positiven PCR-Test nachweisen kann. Liegt der Zeitpunkt der Erkrankung mehr als 6 Monate zurück, sind regelmäßige Tests, bzw. vollständige Impfungen erforderlich. Leider gibt es derzeit noch kein einheitliches, amtliches Dokument, welches Genesene vorzeigen können. Kontaktieren Sie daher vor der Reise Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Anmeldung
In Häfen ist das Anlegen nur gestattet, wenn sich vorher telefonisch angemeldet wurde. Das gilt auch, wenn es sich nur um einen kurzen Zwischenstopp handelt. Jeder Hafen hat wegen der Hygieneregeln ein bestimmtes Kontingent an Booten, die aufgenommen werden dürfen. Zur Planungssicherheit der Hafenbetreiber und auch der Bootscrews ist die vorherige Anmeldung unabdingbar. Nach Möglichkeit sollte die Ankunft am Vortag oder gar noch früher angemeldet werden.
Luca-App
Nach dem Anlegen müssen sich Besucher mit der Luca-App einchecken. Eine manuelle Anmeldung ist nicht vorgesehen. Dazu wird mit der App der QR-Code des Standortes gescannt. Bei Verlassen des Hafens wird über die App ganz einfach ausgecheckt. Die App dient zur Kontaktnachverfolgung, falls es zu einem Ausbruch kommen sollte.
Die Luca App ist kostenlos.
Brunswick-CEO David Foulkes präsentiert die neue Strategie © Brunswick
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Gleich geht’s für Sebastian Kummer ins Büro – an Bord © privat
Samantha Davies bei ihrer Rückkehr von der Vendee Globe © Vincent Curutchet / Alea
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Das Segelschiff Maud auf dem Buch-Cover des Romans Weiße Finsternis von Florian Wacker © Berlin Verlag
Mit dem Hausboot auf der Havel © Marina Unterhavel
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Annika Möslein ist im Team © Stefan Leitner / The Austrian Ocean Race Project
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Kleiner Flitzer: Die Neptun 22 soll in Gleitfahrt bis zu zwölf Knoten schaffen © Hans Vogler / PSV 1908
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Die ADAC-Hafen-Beschreibungen wurden um eine neue Funktion erweitert: In jedem deutschen Hafen lassen sich die Corona-Regelungen, der Inzidenzwert und die Tendenz für den jeweiligen Ort schnell und aktuell ablesen.
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen führen auch bei Bootssportlern vielerorts zu einer Unsicherheit, weil viele Eigner und Skipper nicht wissen, was sie wo dürfen und was nicht und welche Corona-Regelungen derzeit in ihren Revieren gelten.
Durch die sogenannte Bundesnotbremse sind viele Maßnahmen an die Inzidenzwerte pro 100.000 Einwohner gekoppelt. Diese Werte sind jedoch von Region zu Region unterschiedlich, was dann zu teilweise verschiedenen aktuellen Regelungen vor Ort führt. Der ADAC hat auf diese Situation reagiert: In den Hafenbeschreibungen der deutschen Marinas und Häfen wurde nun mit dem Corona-Radar eine neue Funktion eingebaut, anhand derer man in jedem Hafen den derzeitigen Inzidenzwert und die daraus resultierenden Maßnahmen ablesen kann.
Detaillierte Informationen zu den Corona-Regelungen vor Ort
Landkreisgenaue, tagesaktuelle Corona-Informationen für den aktuellen Standort
Das Corona-Radar ist stets tagesaktuell, da die Daten direkt vom Robert-Koch-Institut und vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes abgerufen werden. Die örtlich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus sind an die Inzidenzwerte der jeweiligen Landkreise bzw. Regionen gekoppelt. Daher ruft das Widget immer die aktuellen Daten für den abgefragten Standort ab. Im einzelnen informiert das Corona-Radar, das ab sofort in allen Beschreibungen deutscher Häfen enthalten ist, folgende Informationen:
• zur 7-Tages Inzidenz
• zu Einreisebeschränkungen ins Bundesland / den Landkreis
• zu den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen vor Ort
• zu Ausgangsbeschränkungen
• zu Einschränkungen im Bewegungsradius am Standort/Ausgangsort und Zielort
• zu touristischen Beherbergungen am Zielort
Diese Informationen finden Sie auch in der ADAC-Trips App, die kostenlos zum Download bereit steht
Für IOs (Apple)
Für Android (Google)
Rettungsmittel Pob-Net für Person-über-Bord-Manöver © pob-net
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