Kategorie: News

Die völlig verrückte Regatta

Fehlt nur noch, dass die Sirenen rufen © Liv Oelreich

Die völlig verrückte Regatta

Continue reading Die völlig verrückte Regatta at float Magazin.

Ein Fahrplan für die Boots-Entsorgung

Kein schöner Anblick: Diese alte Yacht muss entsorgt werden, und dieses Schicksal kommt auf Tausende Boote zu. © Aper

Kein schöner Anblick: Diese alte Yacht muss entsorgt werden, und das kommt auf tausende Boote zu © Aper

Ein Fahrplan für die Boots-Entsorgung

Continue reading Ein Fahrplan für die Boots-Entsorgung at float Magazin.

Ankerbuchten und Ziegenpfade

Blick von der Mastspitze auf Vathy © Wolfgang Kahl

Ankerbuchten und Ziegenpfade

Continue reading Ankerbuchten und Ziegenpfade at float Magazin.

Kanal von Korinth öffnet am 1. Juni 2023

Der Kanal von Korinth ist ab 1. Juni 2023 wieder für die Dauer der diesjährigen Tourismussaiso für den Schiffsverkehr freigegeben. Aufgrund von Reparaturarbeiten in Folge von mehreren Erdrutschen war der bedeutsame Kanal in Griechenland zuletzt seit Oktober 2022 gesperrt.

Am 1. Juni 2023 wird der Kanal von Korinth wieder für den Schiffsverkehr öffnen. Das berichtet die dpa unter Berufung auf die Website des Kanals. Der heute insbesondere für den Tourismus bedeutsame Kanal, der in Griechenland die Halbinsel Peloponnes vom griechischen Festland trennt, war zuletzt im Oktober 2022 für Reparaturarbeiten geschlossen worden. Zuvor hatte es mehrere Erdrutsche gegeben, die die sichere Durchfahrt unmöglich machten.

Kanal von Korinth als Touristenattraktion

Schon seit 1893 erleichtert der Kanal von Korinth den Schiffsverkehr in Griechenland. Die 6,3 Kilometer lange Wasserstraße verbindet den Saronischen Golf mit dem Golf von Korinth und verkürzt die Fahrt von der Adria und dem Ionischen Meer in die Ägäis um mehrere hundert Kilometer. Durch seine bis zu 85 Meter hohen, fast senkrecht abfallenden Wände ist der Kanal heute vor allem in der touristischen Schifffahrt beliebt. Schiffe dürfen den Kanal bis 17 Meter Breite passieren.

Mehr zum Revier Griechenland

Kanal von Erdrutschen und Felsstürzen beeinträchtigt

In den letzten Jahren wurde die Durchfahrt durch den Kanal von Korinth immer wieder von Erdrutschen und Felsstürzen beeinträchtigt. Ein Erdrutsch im Januar 2021 hatte zu einer längeren Sperre für Wiederherstellungsarbeiten geführt. Erst 2022 wurde der Kanal wieder für die Dauer der Tourismussaison von Juli bis Oktober geöffnet. Für weitere Wiederherstellungsarbeiten war der Kanal von Oktober 2022 bis Ende Mai 2023 erneut geschlossen. Auch 2023 wird der Kanal voraussichtlich nur bis zum Ende der Tourismussaison am 30. September geöffnet bleiben.

Die Beendigung der Reparaturen – und damit die dauerhafte Öffnung des Kanals – ist nach offiziellen Angaben für Anfang 2024 geplant.

Jetzt weiterlesen: Yachtcharter in Griechenland

Vorsicht auf der Ostsee: Abstand halten bei LNG Gebieten

Die neuen Flüssiggas-Terminals auf der Ostsee ziehen an zwei Reeden Befahrensverbote mit sich, die es unbedingt zu beachten gilt. Die Wasserschutzpolizei verhängt hohe Strafen.

Zwischen 150 bis 450 Euro Strafe werden fällig, wenn die neue Allgemeinverfügung (Bekanntmachungen für Seefahrer 135 und 136/23) vom 8. Mai 2023 missachtet wird. Hintergrund sind die neuen LNG-Flüssiggasterminals, genauer gesagt die LNG-Frachter, die auf Reede liegen. Wenn sich ein solcher Gas-Tanker auf den beiden Reeden befinden, dürfen Sportboote sich nicht in dem Bereich aufhalten oder ihn befahren. Auf der Ostsee sind zwei Gebiete betroffen:

Nordperd-Reede

Diese Reede befindet sich an der Ostseite der Insel Rügen, südöstlich der Bucht „Prorer Wiek“ in der Nähe von Sassnitz. Liegt hier ein LNG-Tanker vor Anker, dürfen sich keine anderen Fahrzeuge in dem Bereich befinden. Sportbooten ist ein Sicherheitsabstand von einer Seemeile vorgeschrieben.

Die Nordperd-Reede befindet sich innerhalb der der Verbindungslinien folgender Koordinaten (Fassung vom 26.05.2023):

54° 25,0000’N  013° 46,6420’E
54° 25,0000’N  013° 48,3580’E
54° 24,0000’N  013° 48,3580’E
54° 24,0000’N  013° 46,6420’E

Bitte beachten: diese Koordinaten sind am 26.05.2023 geändert worden (BfS 158/23).

Hier geht es zur Meldung der Wasser- und Schifffahrtstraßenverwaltung

 

Lubmin-Reede

Das zweite betroffene gebiet, die Lubmin-Reede befindet sich im Greifswalder Bodden, nordwestlich der Marina Lubmin, etwa in Höhe des ersten Tonnenpaares (LU2) des Fahrwassers. Das kreisförmige Gebiet erstreckt sich in einem 350 Meter Radius um die Position 54° 10,50‘ N  013° 35,70‘ E. Auch diese Reede darf bei ankernden LNG Frachtern nicht befahren werden. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beträgt hier 0,5 Seemeilen.

Direkt zur Meldung auf Elwis

Da zwischen den Tankern und dem Hafen Lubmin ein starker Shuttle- und Versorgungsverkehr besteht, sollten Sportbootfahrer generell in diesem Bereich sehr aufmerksam sein. Die Berufsschifffahrt hat im zu querenden Fahrwasser gemäß §25 Seeschifffahrtstraßen-Ordnung Vorfahrt.

Bereits einige Strafen verhängt

Die Wasserschutzpolizei kontrolliert in beiden Gebieten verstärkt. Laut Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern hat die Wasserschutzpolizei Sassnitz bereits mehrere Verstöße registriert. Die Strafen können hier bis zu 450 Euro betragen. Schiffsführer werden gebeten, sich auch über die UKW Meldungen der Verkehrszentralen zu informieren.

 

Titelbild: Venti Views/ Unsplash

Die Interboot wird kürzer … aber erst später

Felix Klarmann, Projektleiter der Interboot © Messe Friedrichshafen

Die Interboot wird kürzer … aber erst später

Continue reading Die Interboot wird kürzer … aber erst später at float Magazin.

Taktik gewinnt

Dicke Decke an Deck

Eine warme Decke und ein gutes Buch machen die Sonnenuntergänge auf dem Boot besonders schön © Jan Lange

Dicke Decke an Deck

Continue reading Dicke Decke an Deck at float Magazin.

Team Malizia knackt den Rekord!

Das begeisterte Team um Boris Herrmann feiert den Rekord: mehr als 640 Seemeilen in 24 Stunden © Team Malizia

Team Malizia knackt den Rekord!

Continue reading Team Malizia knackt den Rekord! at float Magazin.

Neue Befahrensverordnung für das Segeln im Wattenmeer – was ist noch erlaubt?

Die neue Befahrensverordnung (NordSBefV) für das Wattenmeer sorgt vielerorts für Unmut bei den Betroffenen. Was ist verboten, was erlaubt?

„Das Watt ist nicht mehr barrierefrei!“ So lautet die Headline einer Stellungnahme der Interessensvereinigung der Wattfahrer, Soltwaters e.V. Seit etwa 10 Jahren hat sich der Verein stark in der Ausarbeitung und bei der Mitwirkung der neuen Befahrensverordnung engagiert. Damals wurden erster Ideen des Gesetzgebers und der Nationalparkverwaltungen öffentlich.

Die Befahrensregeln waren bisher einfach gehalten und für Bootfahrer im Wattenmeer einfach zu merken, es galt die sogenannte 3-Stunden-Regel. Bis drei Stunden vor und bis drei Stunden nach Hochwasser durfte die Wattzone 1 mit Sportbooten nicht befahren werden.

Soltwaters betont ausdrücklich, dass sich die Bootfahrer an diese Regeln in der Vergangenheit nach eigener Wahrnehmung gehalten haben und das Gebiet umweltbewusst bereisen. Außerdem werden immer wieder Müllsammelaktionen durchgeführt – ein Beleg dafür, dass die Segler in diesen Gebieten sich auch für den Umweltschutz aktiv engagieren. Warum also die neue Regelung, die die Sportschifffahrt im deutschen Wattenmeer deutlich einschränkt?

Neue ausgewiesene Schutzgebiete eingeführt

Wurde bis vor kurzem noch in Vogel-, Robben-, und Pflanzenschutzgebiete (Seegrasflächen) unterschieden, sammeln sich diese nun unter der Bezeichnung „Besondere Schutzgebiete“, die von der Befahrensverordnung besonders betroffen sind. Die vorherigen Schutzzonen sind um eine erhebliche Fläche vergrößert worden.

Trockenfallen und Ankern ist nun nur an in einigen wenigen ausgewiesenen Stellen erlaubt und nicht mehr wie bislang auch entlang der Fahrwasser. Etwa zwei Drittel des trockenfallenden Wattenmeeres in Schleswig-Holstein darf zwar noch befahren werden, Trockenfallen und Ankern ist nun jedoch nur noch an in einigen wenigen ausgewiesenen Stellen erlaubt und nicht mehr wie bislang auch entlang der Fahrwasser.

Nicht nur Soltwaters, sondern auch viele Segelvereine und Wassersportler der Region sehen diese Regel vor allem für die Sicherheit der Sportschifffahrt in kritischen Situationen als bedenklich an.

Ausnahmen im Seenotfall

Angesichts des §8 Abs. 6 der Befahrensverordnung ist es im Seenotfall jedoch erlaubt, zur Vermeidung der Gefahr für Leib und Leben oder zum Ausweichen eines herannahenden Gewitters mit Starkwindgefahr die Schutzgebiete zu befahren und sich dort auch aufzuhalten:

(1) Die Verbote nach § 6 Absatz 3 Satz 1 gelten nicht für das Befahren

1. zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, wenn dies zu deren Erfüllung erforderlich ist,
2. zur Überwachung und Reparatur von Rohrleitungen und Kabeln nach rechtzeitiger Anmeldung bei der örtlich zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde,
3. zu Seenot-Rettungseinsätzen,
4. zu Forschungszwecken staatlicher Forschungseinrichtungen des Bundes, der Länder oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
5. mit Wasserfahrzeugen bei der rechtmäßigen Ausübung der gewerbsmäßigen Fischerei sowie
6. bei Seenot oder zur Vermeidung sonstiger Gefahren für Leib und Leben.

– Auszug aus der neuen NordSBevF, www.gesetze-im-internet.de

Eingeführt wurden auch Schutzgebietsrouten, früher als sogenannte „Traditionsrouten“ benannt, in denen das Befahren eines besonderen Schutzgebietes auch außerhalb der Fahrwasser ermöglicht wird, unter anderem die „Blaue Balje“ östlich von Wangerooge.

Leuchtturm Wattenmeer WesterheverLeuchtturm Wattenmeer Westerhever, Foto: Pixabay
Schwierige Umsetzung für betroffene Sportbootfahrer

Für die Segler und Sportbootfahrer bedeutet die Regelung in diesem Jahr sehr viel manuelle Kartenarbeit, um zu wissen, welche Gebiete überhaupt betroffen sind und wo was erlaubt ist. Der Anhang der neuen Befahrensverordnung, in dem die Gebiete ausgewiesen sind, beinhaltet 277 Seiten, die überwiegend aus tabellarisch gelisteten Koordinaten bestehen.

In der Praxis dürfte es für viele Skipper eine Mammutaufgabe sein, diese Koordinaten einzeln auf die Seekarten zu übertragen. Die Verordnung trat nach der Veröffentlichung der amtlichen Seekarten für das Jahr 2023 in Kraft, so dass die Kartenanbieter die Schutzgebiete erst in dem Jahrgang 2024 werden berücksichtigen können. Die in dem PDF beinhalteten Kartenausschnitte sind für eine genaue Navigation ungeeignet.

„Dieses Verbot kommt komplett überraschend und ohne jegliche sachliche und fachliche Begründung“. (DSV-Vizepräsident Andreas Löwe)

Hauptkritikpunkte der Vereine und Verbände

Dass eine neue Befahrensverordnung beschlossen wird, ist allen Beteiligten bereits seit vielen Jahren klar. Bislang wurde das Befahren der Wattzone durch das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) von 1995 geregelt. In der Zwischenzeit haben sich um dieses Gesetz jedoch viele Voraussetzungen geändert, wie die gesetzlichen Anforderungen an Nationalparks sowie die Naturschutzregeln im Geltungsgebiet der EU.

Bereits 2015 wurde auf Initiative von Soltwaters eine „Arbeitsgruppe Befahren“ gegründet, um aktiv an der neuen Verordnung mitzugestalten und Einwände von Sportbootfahrern in der Region darzulegen. 2021 wurde ein Referentenentwurf veröffentlicht, um die Formulierung von Einwänden und Stellungnahmen zu ermöglichen. Offenbar wurden die Kritikpunkte und Gegenvorschläge in der finalen Fassung der Befahrensverordnung laut Soltwaters zu wenig berücksichtigt, was wohl die hauptsächliche Kritik an der Neuregelung ausmacht.

Robben im Wattenmeer . Foto: pixabay

Teils wird auch bereits davon gesprochen, den Klageweg zu suchen. Auch der Deutsche Segler-Verband (DSV) prüft derzeit die Möglichkeiten einer Klage und stimmt sich mit den Landessegler-Verbänden dazu ab. Der DSV protestiert vor allem gegen das generelle Wingsurf-Verbot und kritisiert auch seinerseits, dass die Einwände kaum bzw. unzureichend berücksichtigt wurde. Die 17-seitige Stellungnahme vom 03.09.2021 des DSV zum Referentenentwurf ist im Internet öffentlich einsehbar.

Außerdem fühlen sich die Wassersportler offenbar benachteiligt und ungerecht behandelt, weil die Berufsschifffahrt von der Befahrensverordnung kaum betroffen ist, obwohl der Umwelt- und Naturschutz nicht zwischen Sportboot und Offshore-Versorger unterscheidet. Soltwaters schreibt dazu in der Stellungnahme:

 Unsere Belange im Punkt Sicherheit werden wir weiterhin im Blick haben und hierauf auch hinweisen, denn Schnellfähren, Offshore-Versorger und Horizontalbohrungen im Wattenmeer unterliegen zurzeit keinen großen rechtlichen Beschränkungen, sorgen aber auch für eine verminderte Sicherheit der Wassersportler und haben u. U. negative Auswirkungen für die Natur. (Soltwaters e.V.)

Einmal Atlantik, mit alles

Der Lohn aller Mühen einer Atlantiküberquerung © Jens Brambusch

Einmal Atlantik, mit alles

Continue reading Einmal Atlantik, mit alles at float Magazin.

Über den Wassern in die Zukunft schweben