Windantrieb für Frachter: 500 Quadratmeter Drachensegel Seawing im Einsatz
Der französische Windantriebsspezialist Airseas zeigt die ersten Aufnahmen seines automatisierten Drachensystems Seawing bei Tests auf dem Atlantik. Weiterlesen →
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Haudegen Jourdain ist bei der Route du Rhum als Kategorie-Erster ins Ziel gesegelt. Wichtiger war ihm der Beweis, dass man schnelle und sichere Boote auch aus alternativen Materialien bauen kann. Weiterlesen →
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Die erfolgreiche Profi-Skifahrerin Angel Collinson träumt vom Segeln – ohne jemals ein Boot betreten zu haben. Sie gibt ihr bisheriges Leben auf und stürzt sich in eine neue, ihr fremde Welt. Weiterlesen →
Am 15. Januar 2023 können auch Nicht-Segler beim Ocean-Race-Start dabei sein © Alexander Champy-McLean
Continue reading An die Startlinie zum Ocean Race at float Magazin.
Auf See bleiben Begegnungen zwischen Seglern und Berufsschifffahrt nicht aus. Doch wie nimmt der Offizier auf der Brücke uns Segler eigentlich wahr? In Flensburg tauschten wir die Rollen. Weiterlesen →
Die Balt 818 Titanium ist für Binnengewässer gemacht © TR Yachthandel
Continue reading Volles Programm auf minimalem Raum at float Magazin.
Man muss sich als Segler manchmal wundern, wie sich die Frachter-Profis auf dem Wasser verhalten. Der Untersuchungsbericht über die Havarie des 334 Meter langen Riesenfrachters „Ever Forward“ bringt Erstaunliches zutage. Weiterlesen →
Eine der tragischsten Figuren der IMOCA-Szene ist aktuell Louis Burton. Der Vendée-Globe-Dritte erlitt bei der Route du Rhum seinen zweiten Mastbruch 2022. Nun wird klarer, warum das möglich war. Weiterlesen →
Bisher galt in Vendée Globe-Kreisen die Regel, dass man sich mit IMOCA-Neubauten erst vorsichtig an die Limits tastet, bevor man Vollgas gibt. Das Charal-Team hält sich nicht daran und freut sich über eine Bestzeit. Weiterlesen →
Bei schlechter Sicht wie Nebel oder bei Fahrten in der Nacht helfen Radar und AIS, andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen. Beide Systeme haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Wir vergleichen AIS und Radar miteinander
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) feiert ihren 100. Geburtstag mit einer ganzen Reihe an neuen Verordnungen, wie zum Beispiel die Anhebung der Führerscheingrenze für Sportboote
Die Überschrift der Pressemitteilung der Zentralkommission Rheinschifffahrt liest sich im Vergleich zum Inhalt zunächst eher unspektakulär. Das, was dann einige Absätze später indes berichtet wird, hat jedoch eine große Bedeutung für die Sportschifffahrt auf dem Rhein. Bereits ab 1. April 2023 tritt die neue Rheinschiffspersonalverordnung
(RheinSchPersV) in Kraft, die für Rhein von Basel bis zum offenen Meer gilt. Diese Verordnung betrifft auch eine Neuregelung bei den Sportbootpatenten. In der Mitteilung heißt es:
Die ZKR modernisiert gleichzeitig die
Voraussetzungen für Maschinisten und für den
Erwerb von Sport- und Behördenpatenten.
Sportpatente werden zudem (rechtzeitig
zum Beginn der neuen Saison) nur noch für
Fahrzeuge zwischen 20 und 25 m Länge und
mit Antriebsmaschinen von mehr als 11,03 kW
(15 PS) gefordert.
Bislang galt: ab 6 PS mussten Sportbootfahrer ein entsprechendes Patent nachweisen, um den Rhein befahren zu können. Nun gilt die gleiche Regel wie auf fast allen anderen Gewässern auch und bis 15 PS Motorisierung wird kein Befähigungsnachweis mehr gefordert. Gleichzeitig wurde diese Regelung auch im Hinblick auf die Bootslänge geändert. Galt bislang die Vorschrift, dass für Sportfahrzeuge von 15 bis 25 m Länge ein Sportpatent benötigt wird, wurde diese Regel um 5 Meter erweitert. Die Prüfungen für das Sportpatent und das Behördenpatent werden ebenfalls modernisiert, da sie nun auch am Simulator durchgeführt werden können.
Neben der Neuregelungen für Sportboote treten mit der Verordnung auch eine ganze Reihe von Lockerungen und Modernisierungen im Bereich der Binnenschifffahrt in Kraft. Die gesamte Mitteilung der Kommission findet sich auf der ZKR-Webseite.
Über die ZKR
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich und der Schweiz zusammen. Die Beschlüsse der ZKR müssen einstimmig gefasst werden. Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein Vetorecht und übernimmt im Turnus für zwei Jahre das Präsidium.
Der Sitz der Organisation ist in Strassburg, wo sich die Kommission zwei Mal pro Jahr zu Plenarsitzungen trifft, zusätzlich zu etwa 50 Ausschusssitzungen.
Die Hauptaufgaben der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt sind:
die Erhaltung und Sicherstellung der Freiheit des Rheins und seinen Nebenflüsse als Wasserstraße
die Sicherheit des Verkehrs auf dem Rhein
die wirtschaftliche Förderung der Rheinschifffahrt
die Weiterentwicklung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV)
die Überwachung einheitlicher technischer Vorschriften (Rheinregime)
Die ZKR wurde bereits im Jahre 1815 gegründet.