Flaggenführung an Bord: Gute Seemannschaft oder gelebte Spießigkeit
Ist die klassische Flaggenführung spießiger Traditionalismus oder Teil guter Seemannschaft? Einiges ist rechtlich vorgeschrieben, anderes beruht auf Respekt. Weiterlesen →
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Kein Bier auf Hawaii, kein WC auf See: Will Harris zeigt, wie es ist. © Malizia
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Nach über 15 Jahren hat sich die UN auf ein Internationales Abkommen zum Schutz der Meere geeinigt.
Es waren zähe Verhandlungen und endlose Debatten und Runden, bis das Abkommen endlich unterzeichnet wurde: am 4. März 2023 wurde dem Entwurf eines weltweiten Hochsee-Schutzabkommens von den UN-Delegierten zugestimmt. Die Mitgliedstaaten hatten zuvor lange vor allem über die Frage gestritten, wie Schutzgebiete definiert werden sollen. Mindestens 30 Prozent der Weltmeere sollen nun als solche ausgewiesen werden.
Hochsee nun kein rechtsfreier Raum mehr
Bezogen auf den Naturschutz und und die Erhaltung von Lebensarten kann die Hochsee bislang als gesetzloses Gebiet bezeichnet werden, weil es wegen der fehlenden Rechtsgrundlage schlicht und einfach kaum Regelungen und Vorschriften gibt. Das Hochseeschutzabkommen soll dies nun ändern, weil nun zum ersten mal überhaupt Arten- und Naturschutz auf hoher See international geregelt werden. In den bis 2030 festzulegenden Schutzgebieten soll dem Abkommen nach Fischfang und Unterwasserbau verboten werden. Als Hochsee gelten alle Meeresflächen außerhalb der 200-Meilen-Zone. Sie machen etwa zwei Drittel der Meeresflächen aus. Bis heute sind rund 200.000 Pflanzen- und Lebensarten in den Ozeanen bekannt – ein kleiner Teil dessen, was insgesamt an Lebensformen im Meer vermutet wird. Das Bundesumweltministerium begrüßte das Ergebnis nach den jahrelangen, zähen Verhandlungsrunden, weil das Abkommen durch Umweltverträglichkeitsprüfungen und anderen Maßnahmen in Zukunft auf fast der Hälfte der Erdoberfläche bedrohte Arten und ihre Lebensräume besser sichern. Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte indes, dass nun die Umsetzung des Abkommens entscheidend sei.
Durch das Abkommen ist die Hochsee kein „Wildwest-Gebiet“ mehr @pixabay/thara58
Umsetzung muss noch geprüft werden
Auch wenn die Leiterin der UN-Konferenz, Rena Lee, die Einigung mit den Worten: „Das Schiff hat das Ufer erreicht“ kommentierte, ist das Abkommen noch nicht gültig. Zwar sind Nachverhandlungen ausgeschlossen, jedoch muss nun der Text des Vertrags juristisch geprüft und anschließend in die sechs Amtssprachen der UN-Mitgliedstaaten übersetzt werden, bevor es von den Mitgliedsstaaten ratifiziert und formell auf den Weg gebracht werden kann. Dennoch ist die Einigung bei der UN auf das Abkommen ein echter Durchbruch für den Umwelt- und Tierschutz, nachdem im vergangenen Sommer Verhandlungen gescheitert waren.
Das UN-Gebäude in New York @ Pixabay
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