Stürmische Zeiten
TURBULENZEN UND KONSEQUENZEN
TURBULENZEN UND KONSEQUENZEN
Politik und Behörden im Ausland tasten sich an den Sportbootbereich heran und reduzieren die außerordentlichen Maßnahmen stufenweise.
Hier finden Sie die Länder, zu denen erste Informationen abrufbar sind. Diese Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt.
Bootfahren in Griechenland
In Griechenland dürfen Boote nur bewegt werden:
in Notfällen oder bei höherer Gewalt
bei Versorgungsengpässen wie Treibstoff, Wasser oder Vorräte
zu Testfahrten oder für Reparaturarbeiten
Der Betrieb von Sportbooten für touristische Zwecke ist untersagt.
Quelle: Regierungserklärung
Bootfahren in Kroatien
Bereits am 09. Mai 2020 wurden die Grenzen für EU-Bürger geöffnet, die Immobilien- oder Bootsbesitz nachweisen können. An den Grenzen zu Kroatien müssen lediglich Bootsregistrierung (z.B. Internationaler Bootsschein des ADAC) und Liegeplatzvertrag vorgelegt werden, um zu passieren. Die obligatorische 14-tägige Heimquarantäne entfällt.
Ob Boote tatsächlich bewegt werden dürfen, ist mit den zuständigen Hafenkapitänen abzuklären.
Quelle: Ministarstvo mora, prometa i infrastrukture
Bootfahren in Frankreich
Seit dem 11. Mai dürfen französische Staatsbürger und in Frankreich gemeldete Bootseigner wieder zu ihren Booten und diese auch betreiben. Allerdings mit Auflagen:
Wohnort nicht mehr als 100 km vom Liegeplatz entfernt
kein Zugang zu den Stränden erlaubt
nicht mehr als 10 Personen an Bord
Deutsche, deren Boote in Frankreich liegen, werden sich noch etwas gedulden müssen.
Im Binnenbereich ist momentan noch mit Schleusensperrungen zu rechnen, wie die VNF berichtet. Fahrten zwischen Schleusen sind gestattet.
Quellen: VNF, Ministere de la Transition Écologique et Solidaire
Bootfahren in Spanien
In Spanien befinden sich die einzelnen Provinzen und Regionen in unterschiedlichen Phasen der Lockerungsmaßnahmen. So ist in einem
„Phase 0 – Gebiet“ Bootfahren immer noch verboten
im „Phase 1 – Gebiet“ wie die Balearen hingegen Zutritt zum Boot und Auswintern bereits erlaubt.
Quelle: Ministerio de Fomento
Aquador 28 HT © Alfred J. Boer
Alles gut gegangen: Ankunft der Sisi in Scheveningen © TAORP / Laurens Morel
BENETEAU FIRST 35 – ROUND THE WORLD COMPLETED
Hallo Peter, ich hoffe, dir geht es gut und du bist gesund.
Gestern bin ich in Horta angekommen, nach etwa 3320 Meilen und 30 Seetagen, war es schön wieder Land zu sehen, noch dazu so unglaublich schöne Inseln.
Die Überfahrt hat alle Farben des Segels geboten, Passat von Hinten, der Äquator, die Kalmen mit Flaute und feinstes Spinnakersegeln. Hoch am Wind den Nordost Passat kreuzen. Und dann kam der Tag, irgendwo 600 Meilen westlich der kapverdischen Inseln, wo ich mein altes Kielwasser gekreuzt habe: die Weltumseglung ist damit vollendet! Ein großer Traum ist in Erfüllung gegangen.
Der Wind flaute auf dem Weg nach Norden ab und aus dem mühsamen Hochamwind mit viel Stampfen, wurden wunderschön Tage, Frida schnitt sanft durchs Wasser, die Sonnenuntergänge brachten goldenes Licht. Der Bierverbrauch stieg etwas. Hochstimmung und Genuss.
Aber so schön sollte es nicht bleiben, ein Sturmtief versperrte den einfachen Weg zu den Azoren, eine Kaltfront brachte große Wellen und über 40 Knoten Wind: „und bitte keine Höhe verschenken!“ sagt die Stimme aus dem Off.
Alle Höhen und Tiefen, alle denkbaren Segelbedingungen; nur eine Konstante an Bord: die legendäre Windpilot Pacific! Sie hat mich nie im Stich gelassen und erneut anstandslos und vor allem pausenlos gearbeitet.
Eine einhand Weltumseglung ohne Windpilot bleibt für mich unvorstellbar.
Als ich in gestern in Horta in den Hafen eingelaufen bin, hat Harry mich schon wild winkend von der Mole aus begrüßt.
Von Bord darf ich hier allerdings nicht, nur ein kurzer Aufenthalt vor Anker ist erlaubt. Ich ärgere mich nicht, sondern bleibe schön im „Segelmodus“.
Move your face to the sun and you don’t see the shadows.
Anbei wie immer noch ein Foto von der großen Weltumseglungsparty, der Kapitän (me,myself & I). Noch ein paar mehr Eindrücke sende ich in extra Email.
Viele sonnige Grüße
Sebastian
Nach den jüngsten Beschlüssen zur Lockerung der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 ist in vielen Bundesländern das Betreiben von Sportbooten wieder möglich. Die folgende Übersicht zeigt Freizeitkapitänen wo sie aktuell mit dem Boot fahren dürfen und welche Schutzmaßnahmen dazu in den jeweiligen Bundesländern zu beachten sind.
Boot fahren in Baden Württemberg
„Baden-Württemberg hat nun angekündigt, ab kommenden Montag, den 11. Mai, das Segeln wieder zu ermöglichen. Die Häfen sollen dafür geöffnet werden, so dass Segler wieder Zugang zu ihren Booten haben. Abstands-/Kontakt- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Bootsverleiher in Baden-Württemberg sollen vor Pfingsten ihre Geschäfte wieder aufnehmen dürfen.“
Quelle: yacht.de
Boot fahren in Bayern
Nach Auskunft der bayerischen Wasserschutzpolizei ist das Betreiben von Booten seit 06.05.2020 gestattet, Sportboothäfen dürfen voraussichtlich zum 11.05.2020 öffnen. Dies bedeutet Trailerkapitäne, die Ihre Boote zu Hause haben können jetzt schon an öffentlichen Slipstellen einsetzen und losfahren. Der Zugriff auf Boote, die in Häfen liegen, ist allerdings noch nicht gestattet.
Quelle: Polizei Bayern
Boot fahren in Berlin
„Unter Einhaltung der Abstands- und Personenzahlregelungen besteht seit 27.04.2020 die Möglichkeit, die betreffenden Vereinsgrundstücke einschließlich der Steganlagen zu betreten, um dort liegende Boote zu nutzen. Auch auf dem Gelände befindliche Gebäude dürfen betreten werden, um an Boote, Ausrüstung und Zubehör zu gelangen, die zur Ausübung des Wassersportes notwendig sind.
Das private Slippen von Booten ist erlaubt, wenn die Regelungen bzgl. der Personenzahl und des Abstandes eingehalten werden können.
Analog verhält es sich bei zwingend notwendigen Arbeiten am und ums Boot. Sind für das Slippen und die Arbeiten am Boot mehr als die zugelassenen Personenzahlen notwendig, ist nach wie vor die Beauftragung einer Firma nötig.
Folgende Bedingungen sind bei allen Tätigkeiten zwingend zu beachten:
Mindestabstand 1, 5 m!
Allein! Mit Personen des eigenen Haushalts oder mit höchstens einer haushaltsfremden Person!
Keine Gruppenbildung!
Betreten von Gebäuden ausschließlich um Sportgeräte zu entnehmen oder zu verstauen!
Umkleideräume, Duschen, WC’s und sonstige Räumlichkeiten innerhalb der Vereinsgebäude müssen geschlossen bleiben!“
Quelle: WaPo Berlin
Boot fahren in Brandenburg
Das Bootfahren ist nicht grundsätzlich verboten, solange die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Auch gegen das Paddeln oder Angeln ist nichts einzuwenden, solange maximal zwei Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, beteiligt sind und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Nicht zulässig sind dagegen mehrere Familien auf einem Motorboot oder Floß. Auch das Liegen mehrerer Boote im Päckchen widerspricht dem Sinn der Verordnung und ist dementsprechend nicht erlaubt.
Die Nutzung von Marinas, Bootsvereinen, Häfen, Wassertankstellen, Werften, Schleusen und anderen Einrichtungen ist aufgrund der aktuellen Beschränkungen ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt möglich. Wer sein Boot allerdings an einem eigenen Liegeplatz hat oder es selbstständig ins Wasser bringen kann, kann es nutzen. Das private Übernachten auf privaten Booten ist erlaubt, auf Geschäftlichen hingegen nicht.
Quelle: Polizei Brandenburg
Boot fahren in Bremen
„Die Stadt Bremen hat mit Wirkung vom 25.04.2020 die Beschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19 Virus gelockert. Die neuen Regeln gelten auch für Bremerhaven.
Danach ist der Betrieb auf sogenannten Freiluftsportanlagen wieder zulässig. Das bedeutet, Gebäude für die Unterbringung von Booten dürfen zur Nutzung der Boote geöffnet und notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Die Duschen und Umkleideräume bleiben allerdings weiterhin geschlossen, ebenso die Vereinsheime und Gaststätten. Toiletten können aber geöffnet werden, wenn Händewasch- oder Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge bereitgehalten werden.“
Quelle: Kreuzer-Abteilung
Boot fahren in Hamburg
Nach Auskunft der Wasserschutzpolizei Hamburg wurden die Vorschriften am 06.05.2020 gelockert. In der Hansestadt dürfen Bootsbesitzer auf ihre Boote nicht nur zum Auswintern oder für Reparaturarbeiten, auch Ausfahrten sind zwischenzeitlich gestattet.
Quelle: hamburg.de
Boot fahren in Hessen
Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.
Quelle: WaPo Wiesbaden
Boot fahren in Mecklenburg-Vorpommern
Artikel 1 der Ersten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV wurde wie folgt angepasst. Seit 22.04.2020 gilt:
„(5) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportboothäfen ist untersagt. Dies gilt nicht für den Individualsport und den Sport zu zweit auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen. Der Zutritt zu Sportboothäfen ist lediglich dem verantwortlichen Betreiber und Eigentümer sowie den Eigentümern von Wasserfahrzeugen unter Beachtung von § 1 Absatz 1 und 2 (Einhaltung des Mindestabstands) gestattet. Erlaubt ist, eigene Wasserfahrzeuge ins Wasser zu verbringen, zu warten, zu sichern, sich auf ihnen aufzuhalten oder zu übernachten, auf Gewässer zu fahren und vom Wasserfahrzeug aus zu angeln und ähnliche Betätigungen auszuführen. Nicht gestattet sind die Vermietung von Wasserfahrzeugen, Regattafahrten und gemeinschaftliche Feierlichkeiten in Sportboothäfen.
Quelle: regierung-mv.de
Boot fahren in Niedersachsen
Gemäß des Fünf-Stufen-Plans des Landes Niedersachsens fällt die Öffnung von Outdoor-Sportanlagen und damit auch der Sportboothäfen auf den 6.Mai. Am 11.Mai ist dann im Rahmen der 2. Stufe auch die Übernachtung auf Booten gestattet. Tatsächliche Entscheidung treffen aber die einzelnen Landkreise. Insofern gilt: unbedingt vor Ort informieren!
Quelle: Staatskanzlei Niedersachsen
Boot fahren in Nordrhein-Westfalen
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemielage ist die individuelle Ausübung des Wassersports (Führen eines Sportbootes, Angeln, Kanufahren, Surfen, etc.) unter Beachtung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coroanavirus SARS-CoV-2“ (CoronaSchVO) grundsätzlich erlaubt.
Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Handwerks- (z.B. Werftarbeiten) oder Dienstleistungen (z.B. Kranen von Booten) nicht beschränkt, soweit durch die beauftragten Betriebe Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden.
Quelle: Polizei NRW
Boot fahren in Rheinland-Pfalz
Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 17.04.2020 ist auf der Seite der Sportbootfahrer. Die Auslegung zu dieser Verordnung erwähnt ausdrücklich Sportboothäfen, deren Zutritt gestattet ist. Insofern ist auch der Zugang zum Boot gewährleistet.
Boot fahren im Saarland
Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.
Quelle: WaPo Dillingen
Boot fahren in Sachsen
Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist vorerst nur erlaubt für Personen, die Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.
Quelle: WaPo Magdeburg
Boot fahren in Sachsen-Anhalt
Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.
Quelle: WaPo Dresden
Boot fahren in Schleswig-Holstein
Seit 04.05.2020 sind die Sportboothäfen geöffnet. Boote dürfen wieder gekrant werden.
Mit der Öffnung der Häfen können auch die Gastlieger wieder in das Land reisen, um ihre Boote ins Wasser zu bringen und auch zu betreiben. Die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen ist erlaubt. Strom und Wasserversorgung soll wieder gewährleistet sein.
Gemeinschaftsräume und Duschen bleiben weiterhin geschlossen. Die Toiletten sind nur tagsüber geöffnet.
Quelle: schleswig-holstein.de
Boot fahren in Thüringen
In diesem Bundesland sollen erste Öffnungen im Freizeit- und Tourismusbereich am 15.05.2020 erfolgen. Aber wie im Falle Niedersachsens liegt die tatsächliche Entscheidungsgewalt bei Gemeinden und Landkreisen. Insofern gilt: unbedingt vor Ort informieren!
Quelle: Landesregierung Thüringen
Aussicht auf Champagner: Auf Superyachten wird Top-Service geboten © Ocean Independence
Mi., 06.Mai.20, Franz.Polyn./Gambier/Insel Mangareva, Tag 2166, 20.254 sm von HH
… wäre, wäre, hätte, hätte! Was hätte ich nicht alles in Deutschland gemacht? Natürlich mich von Gartengrill zu Gartengrill geschleppt. Mich durch die Küchen der Familie und Freunde gefuttert. Ich hätte mich verwöhnen lassen – wir hätten gemeinsam gekocht, gemeinsam gelacht und uns aneinander gefreut. Und es hätte Spargel gegeben, den ersten seit sechs Jahren, und Rhabarber!
Ich wäre zum Optiker gegangen und es hätte eine neue Brille gegeben. Bei meiner aktuellen Brille löst sich die Versiegelung ab – da kann ich nicht mehr viel mit erkennen. Daher trage ich jetzt dauerhaft das Model davor. Das ist nicht besser, mit der kann ich nicht mehr lesen, weil die verdammte Altersweitsichtigkeit zügig voran schreitet. Und eine neue Sonnenbrille hätte es gegeben, die alte liegt vor der Osterinsel auf dem Meeresgrund.
Ach hätte, hätte ich doch vor einem halben Jahr versucht in Tahiti eine neue Brille zu bekommen. Aber die Auswahl an Gestellen war so klein und auf Deutsch finde ich die Sehsterkenermittlung ‚besser, schlechter oder gleich?‘ schon anstrengend. Die Brille wäre in Frankreich gefertigt worden und aus Paris gekommen. Ach, es war mir zu viel Getüttel. Ich habe mich getröstet, eine Zeitlang wird es schon noch gehen, schließlich fliege ich ja im Mai nach Hause!
Ohne Durchblick – schlimme Optik
Kreditkarten hätte ich aus Deutschland mitgebracht. Es hätte so gut gepasst – ich fliege ja im Mai nach Hause. Zwei Karten als Ersatz für abgelaufene Karten liegen bereits in Deutschland. Achim und ich haben jeweils zwei Karten, weil man ja ’so voraus schauend denkt‘. Es könnte ja eine Karte verloren gehen, eine Karte geht kaputt, man weiß ja nie. Meine erste Karte war bereits im November abgelaufen, die zweite folgt im August. Bei Achim ist nächsten Monat zu Ende. Da bleibt uns ab September grade eine gültige Karte übrig. Toll, weil wir ja so schlau sind und so voraus schauend denken.
Einen neuen Bikini hätte ich gekauft. Mindestens einen. Bei dem Letzten, den ich noch habe, löst sich seit kurzem das Elastan in ’nichts‘ auf. Der Bikini ist nur noch ein labberiger Stoff-Fetzen, der mehr raus lässt als er verbergen soll. Ach, wäre ich doch in Tahiti nicht so geizig gewesen und hätte einfach einen neuen Bikini für 140 USD gekauft. Aber brauchte ich ja nicht, schließlich fliege ich ja im Mai nach Hause.
Es wäre ein Friseurbesuch fällig gewesen. Grad rechtzeitig zur Wiedereröffnung der Friseure wäre ich angekommen. Endlich mal wieder ein richtiger Friseur. Nach dem Fiasko von vor einem Jahr ist das längst überfällig. Ich schneide mir seitdem selber die Haare. Achim hat sich als Helfer als unbrauchbar erwiesen. Statt die Strähnen zwischen die Finger zu nehmen, zieht er die Haare einfach lang und schneidet sie stumpf am Ende ab.
Man achte auf den großen Spiegel, der mir zur Verfügung steht und dazu der Wind …
Und ich hätte neue Kopfkissen gekauft. Unsere stinken. Alle vier. Es ist zum Heulen. Wie eine Mischung aus nasser Hund, fauler Milch und feuchten Getreidekörnern. Unterwegs gibt es fast ausschließlich Waschmaschinen, die kalt waschen oder maximal mit 30 Grad waschen. Da braucht man so ein Stinke-Kissen nicht rein legen, das kommt genauso stinkig wieder raus. Mein Versuch so ein Kissen selber zu waschen (Clorix plus fast kochendes Wasser plus etwas Waschpulver für den Duft) führte zur Sofortvernichtung des Kopfkissens. Es wollte nicht trocknen, verklumpte total und stank mehr als je zuvor. Jetzt habe ich ein wenig ‚Febreeze‘ auf die verbliebenen Stinker gesprüht. Gefährliche Aktion. Ich erinnere mich an Lackschuhe aus den 90er Jahren, die man nur barfuß trug und die nach kurzer Zeit ebenfalls erbärmlich gestunken haben. Da habe ich damals Parfüm rein gesprüht. Nicht machen! Niemals, und unter keinen Umständen!
Meine Febreeze-Aktion auf den Kissen war von größerem Erfolg gekrönt. Und gegen den Gestank hilft, dass es nicht mehr so heiß ist, wir vor zwei Monaten. Trotzdem wären neue Kissen eine Wohltat.
Hätte, hätte, wäre, wäre. Was hätte ich nicht alles schönes in Deutschland gemacht. Nun bin ich hier und froh, dass mein Flug nicht zwei Monate eher geplant gewesen ist. Dann würde ich jetzt in Deutschland sitzen und Achim hier. Unüberwindlich getrennt – für noch nicht absehbare Zeit. Da habe ich doch lieber keine klare Sicht und laufe schlecht frisiert mit schladdrigem Bikini herum, aber kann meinen Kopf neben Achim auf seinem Stinke-Kissen betten.
Anton Schaller ist freundlich auf den Azoren empfangen worden © G. Schaller
Erin Sullivan verlegt Naturfotografie nach drinnen © Instagram
UPDATE – LIEGEPLÄTZE FÜR QUARANTÄNE
Bis zur vergangenen Woche war der Quarantäne Pontoon für eintreffende Segler reserviert. Dies wurde nun geändert, weil nicht genügend Liegeplätze angeboten werden können. Segler können nun vor Anker im Hafen liegend ihre Quarantäne überbrücken, der Steg ist für Notfälle reserviert.
Von der neuen Regelung hat auch Susanne Huber-Curphey, SV Nehaj Gebrauch gemacht, die seit gestern im Hafen vor Anker gegangen ist.