Recht: Gerichtsurteil stellt Maßstäbe für das Festmachen von Yachten auf
Das Oberlandesgericht Schleswig hat in einem Berufungsverfahren Maßstäbe dafür festgelegt, wie eine Yacht festgemacht sein muss, damit kein Verschulden vorliegt, wenn sie sich im Sturm losreißt und Nachbarlieger beschädigt.