Kategorie: News

Ein Kühlschrank, zwei Segel und acht Freunde

Der neue Catspace von Bali Catamarans © Werft

Die Zukunft der Freizeitwasserstraßen sichern

Verbände überreichen Anforderungspapier an Bundesverkehrsministerium.

Berlin, 2. März 2020: In Oranienburg trafen sich heute die Vertreter*innen eines Verbände-Bündnisses aus ADAC, BVWW, DKV, DMYV, DOSB, DRV und DSV um die Zukunft der so genannten Nebenwasserstraßen zu diskutieren. Drei Aspekte wurden als zentrale Themen identifiziert:

Es gilt, den Wassertourismus als Instrument der Regionalentwicklung, Wirtschaftsentwicklung und der Daseinsfürsorge ins Wasserstraßen-Gesetz aufzunehmen.
Es muss eine Bestandsaufnahme über den aktuellen Zustand der Schleusen und Wehre erfolgen und daraus ein detaillierter Sanierungsfahrplan abgeleitet werden. Dabei müssen die Entwicklungspotentiale im Sinne der oben genannten Ziele die Rangfolge der Investitionen bestimmen und nicht veraltete Erhebungen.
Im Bundeshaushalt muss ein eigenständiger Haushaltstitel für die Nebenwasserstraßen eingeführt und die dafür notwendigen Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden.

„Seit Jahren schaut der Bund zu, wie Schleusen und Wehre verfallen. Ist eine Anlage defekt, vergehen Jahre für die Notinstandsetzung oder einen Neubau. Es ist an der Zeit, endlich zu schnellen und sinnvollen Lösungen zu kommen“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes.

Kurt Heinen, Tourismuspräsident des ADAC, ergänzt: „Ausfälle von Schleusen wie zuletzt zwischen der Mecklenburger Seenplatte und den Brandenburger Gewässern müssen zukünftig vermieden werden. Dazu ist es notwendig, nach einem abgestimmten Prioritäten- bzw. Maßnahmenplan die in die Jahre gekommenen Schleusen schnellstmöglich in Stand zu setzen.“

„Deutschlands einzigartiges Freizeitwasserstraßennetz ist die Sportstätte für unsere Wassersportler*innen. Mit einem eigenständigen Haushaltstitel wird sichergestellt, dass diese Infrastruktur auch zukünftig flächendeckend für den Wassersport und -tourismus nutzbar bleibt“, erläutert Lisa Carstensen, Beauftragte für den Wassersport beim Deutschen Olympischen Sportbund.

Im Rahmen der Veranstaltung überreichten die Verbände ihr gemeinsames Papier mit den Anforderungen an eine nationale Tourismusstrategie aus Sicht des Wassersports, der Wassersportwirtschaft und des Tourismus an den anwesenden Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann.

Hintergrund zum Anforderungskatalog für eine nationale Tourismusstrategie aus Sicht des Wassersports

Rund 7.300 km Binnenwasserstraßen gehören dem Bund als Eigentümer. Davon sind rund 4.500 km Haupt- und rund 2.800 km Nebenwasserstraßen sowie und 23.000 km² Seewasserstraßen. Aus der touristischen Nachfrage werden rund 4 Mrd. Euro Bruttoumsatz generiert. Mindestens 65.000 Personen bestreiten ihren Lebensunterhalt durch den Wassertourismus an den Bundeswasserstraßen. Der Wassertourismus in Deutschland ist eine Boombranche und auch unter dem Gesichtspunkt der Regionalentwicklung und der Nachhaltigkeit des Tourismus vor Ort von zunehmender Bedeutung, die staatliche Unterstützung verdient.

Wie kriege ich den Kopf klar?

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Helga-Cup Teilnehmerinnen: Workshop mit Regattatrainer Tobias Schadewaldt im Berliner Yacht-Club (2020) © privat

Für drei Schwestern

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TÜV für Sportboote in Kroatien ?

Die Urlaubssaison für Freizeitskipper rückt immer näher und es wird schon eifrig geplant, welches Revier denn 2020 erkundet werden soll.
Kroatien mit seinen landschaftlich reizvollen Revieren steht wie jedes Jahr ganz oben auf der Wunschliste.

Da verunsichern die Gerüchte und Fragen, die in letzter Zeit vermehrt gestellt werden, ob man für sein in Deutschland zugelassenes Sportboot in Kroatien eine TÜV-Bescheinigung benötigt, die es ja in Deutschland gar nicht gibt. Die ADAC Sportschifffahrt hat sich bei ihren Partner vor Ort erkundigt und kann vorerst Entwarnung geben.

Ja, es gibt eine Gesetzesänderung für Freizeitboote in Kroatien, diese gilt aber nur für Boote unter kroatischer Flagge.

Die entsprechenden Verordnung für Boote und Yachten NN 13/2020 ist vom Ministerium für Marine, Transport und Infrastruktur verabschiedet worden und am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Artikel 47:

Eigner von Booten

die für private Zwecke genutzt werden
unter kroatischer Flagge fahren
deren Rumpflänge 7 Meter oder die installierte Antriebsleistung von mehr als 15 kW überschreiten

sind verpflichtet, einen Antrag auf regelmäßige Inspektion wie folgt zu stellen

für Schiffe, die nicht älter als 5 Jahre sind bis spätestens 31. Dezember 2025
für Schiffe zwischen 5 und 10 Jahren bis spätestens 31. Dezember 2023;
für Boote älter als 10 Jahre bis spätestens 31. Dezember 2021

Informationen rund um das Revier Kroatien mit Bestimmungen, Vorschriften und Törnvorschlägen finden Sie hier.

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