Kategorie: News

Seenotretter gehen ins Netz

© DGzRS – Die Seenotretter / Thomas Steuer

Seenotretter gehen ins Netz

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Neu: Online Antrag Internationaler Bootschein (IBS) / Bootskennzeichen

Online-Antrag IBS. Den Internationalen Bootsschein bzw. Bootskennzeichen ab 30.7.2021 ganz einfach per Online-Antrag anfordern

Bootssport und Sportschifffahrt boomen. Werften melden Rekordverkäufe, auch gebrauchte Boote finden bereits seit letztem Jahr teilweise reißenden Absatz. Auch die ADAC Sportschifffahrt registriert seit dem vergangenen Jahr ein starkes Ansteigen und ein hohes Aufkommen an Anträgen für den amtlich anerkannten Internationalen Bootsschein, kurz IBS bzw. für Bootskennzeichen.

Ab sofort auch online

Rechtzeitig zur Hauptsaison gibt es daher ab dem 30.7.2021 nun die Möglichkeit, den IBS über dieses Portal auch bequem und schnell online zu beantragen. Durch den Online-Antrag können Internationalen Bootscheine schneller bearbeitet werden – auch zu Stoßzeiten und in der Hochsaison. Der Online-Antrag beinhaltet die Erfassung aller notwendigen Daten, Upload-Funktionen für die erforderlichen Dokumente und auch die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat. (Hier geht´s zur Ausfüllhilfe)

Der Link zum IBS-Online-Antrag und eine Anleitung dazu wird auf der Startseite rechtzeitig veröffentlicht.

Darüber hinaus bietet auch der Online-IBS die Möglichkeit, die Neuregistrierung des Bootes bereits vor Beginn der Hauptsaison, ohne Druck und Zeitnot, zu einem gewünschten Ausstellungstermin zu beantragen. Die Gültigkeit des IBS beginnt mit dem Tag seiner Ausstellung. Die internationale Gültigkeit beträgt 2 Jahre ab Ausstellung. Bei gewünschter Terminausstellung muss der vollständige Antrag spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Ausstellungsdatum vorliegen.

Registrierungsnummer-IBSIBS Bootkennzeichen jetzt auch online
Internationaler Bootsschein (IBS) und Kennzeichnungspflicht

Motorisierte Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge müssen auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt, gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)“, ein Kennzeichen führen. Mit dem IBS kommen Sie dieser Verordnung nach. Eine zusätzliche Registrierung beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ist nicht erforderlich.

Der Internationale Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung.

Hier gibt es weitere Infos zum IBS

 

 

 

Endlich Olympia für Susann Beucke und Tina Lutz

Tina Lutz und Susann Beucke (re.) bei der Arbeit © DSV / segel-bilder.de

Endlich Olympia für Susann Beucke und Tina Lutz

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Hochwasser und Sportschifffahrt: Die Lage

Starke Regenfälle haben in Deutschland zu Hochwasser und Überschwemmungen geführt. Was Bootssportler beachten sollten.

 

Die verheerende Flutkatastrophe in Deutschland hat vielerorts zu Verwüstungen geführt. Mittlerweile hat sich die Lage in den meisten der betroffenen Städte und Gebiete wieder etwas entspannt. Allerdings sind viele Flüsse im Land nun von Hochwasser betroffen. Teilweise führen die Pegel zu Sperrungen für die Schifffahrt. Betroffen sind vor allem die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Gefahr durch Treibgut

Zahlreiche Häfen sind derzeit geschlossen, haben nur Teilbetrieb wegen Beschädigungen oder können nicht angelaufen werden. Viele betroffene Flüsse führen nach den Überschwemmungen viel Treibgut, wie Baumstämme oder Unrat mit sich, was eine erhebliche Gefahr nicht nur für Sportboote darstellt.

TreibgutTreibgut behindert die Schifffahrt

Gleichzeitig ist die Urlaubssaison im Gange und viele Bootseigner haben ihre Yachten in den betroffenen Gebieten oder wollen diese im Urlaub durchfahren. So stellen zum Beispiel derzeit viele Bootssportler in den sozialen Medien Fragen zur Lage und versuchen, Informationen über Sperrungen und Regelungen zu bekommen. Die Auskünfte dort haben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit, teilweise werden dort auch völlig falsche Informationen verbreitet. Da die Situation derzeit noch unübersichtlich, regional unterschiedlich ist und kaum Prognosen abgegeben werden können, raten wir dazu, sich vor Antritt der Reise bei den jeweils zuständigen Wasser-und Schifffahrtstraßenämtern über den Stand zu informieren. Ohne validierte Informationen sollte man zur Zeit in den betroffenen Regionen nicht ablegen.

Außerdem wird darum gebeten, von Besuchen der stark betroffenen Regionen und Städte abzusehen, da hier teilweise noch Rettungskräfte ihre Arbeit verrichten müssen.

Hochwasser-Symbolbild

 

 

Geburt eines Solo-Seglers

Maik Ulmschneider auf seiner Seefalke © Maik Ulmschneider

Geburt eines Solo-Seglers

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Porsche ohne Spoiler

Bei unserem Testtörn mit der Elan GT 6 vor Portoroz © Julijan Visnjevec

Porsche ohne Spoiler

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Segeln im Elfenland

Anker-Rodeo im Tropensturm

Unser Autor ist mit seiner 40-Fuß-Ketsch Seefalke (Foto) in der Karibik unterwegs © Maik Ulmschneider

Anker-Rodeo im Tropensturm

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Das Bleiguss-Desaster

Das Blei plätschert durch das erhitzte Rohr auf den alten Ballastkiel © Leo Sampson

Das Bleiguss-Desaster

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Seemannschaft: Warum die Segel immer angeschlagen sein sollten

Ein Seenotrettungsfall der DGzRS vor Borkum zeigt, wie wichtig es ist, sich nicht nur auf den Motor zu verlassen

Es hätte schlimmer ausgehen können: Am frühen Morgen des 12. Juni 2021 erreichte die Seenotleitung „Bremen Rescue“ der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) ein Notruf. Ein Segler, der sich nördlich vor Borkum befand, war aufgrund eines Maschinenausfalls manövrierunfähig. Mit seinem sieben Meter langen Segelboot befand er sich auf einem Überführungstörn in die Niederlande, als sein Motor plötzlich streikte. Besonders die durchgegebene Position des Seglers war gefährlich: er befand sich in der Nähe des stark befahrenen Verkehrstrennungsgebietes (VTG) und aufgrund seiner Position und der Richtung der auf der Nordsee starken Tide, drohte das Boot in das stark befahrene VTG abzutreiben. Verkehrstrennungsgebiete sind ähnlich wie Autobahnen, mit getrennten Spuren für verschiedene Fahrtrichtungen. Die dort fahrende Großschifffahrt ist kaum in der Lage, kurzfristig auftauchenden Hindernissen auszuweichen. Sportboote müssen sich dort an verschiedene Befahrensregeln halten.

 

Verkehrstrennungsgebiet vor BorkumVerkehrstrennungsgebiet (VTG) vor Borkum ©Navionics
Ins Verkehrstrennungsgebiet abgetrieben

Nachdem der Seenotrettungskreuzer Hamburg der DGzRS-Station Borkum auslief, meldete das Versorgungsschiff eines Offshore-Windparks Sichtkontakt zu dem manövrierunfähigen Segelboot. Die Befürchtung der Seenotretter bewahrheitete sich: zu diesem Zeitpunkt trieb es bereits im VTG – eine sehr gefährliche Situation. Rund eine Stunde nach dem Notruf erreichte der Seenotrettungskreuzer den Havaristen, stellten eine Leinenverbindung her Schleppleine und konnten ihn in langsamer Fahrt zum Hafen Borkum schleppen.

Der Segler hatte – und das ist bei diesem Seenotfall ein entscheidender Faktor – keinerlei Segel angebracht. Nach dem Maschinenausfall gab es also für den Skipper keine Möglichkeit, das Schiff weiterhin zu manövrieren und sich vom VTG freizuhalten, bis Rettung da ist.

Rettung eines manövrierunfähigen SeglersPer Leinenverbindung aus dem VTG gezogen. ©Die Seenotretter
Nie ohne Segel ablegen

Immer wieder – vor allem bei Überführungstörns am Anfang und Ende der Saison – sind Segelboote und Yachten zu beobachten, die ohne  Segel unterwegs sind. Oft liegen sie noch winterfest verpackt unter Deck oder gar zu Hause oder sind bereits für das Winterlager verstaut. Kommt es dann zu einem Maschinenschaden, besteht keine Chance mehr, das Schiff zu kontrollieren oder zu manövrieren. Daher – und das ist die Erkenntnis aus dem genannten Fall – sollte nie abgelegt werden, ohne sofort einsatzfähige Segel angeschlagen zu haben. Auch wenn nur die kurze Fahrt über ein paar Seemeilen zum Winterlager ansteht, müssen Groß und Fock bzw. Genua stets bereit und alle Fallen und Schoten klar sein, denn im Notfall kann unter Segeln noch weiter gefahren werden oder sich von Gefahren wie Untiefen oder eben stark befahrene Gebiete freigehalten werden. Auch kann je nach Situation eine Gefahr für Leib und Leben durch Beiliegen vermieden werden.

Ausrüstung muss immer bereit stehen

Neben einer Besegelung sollte auch der Anker immer einsatzbereit sein – das gilt auch für Motorboote. Denn gerade in strömungsintensiven Fahrtgebieten oder bei starkem Wind kann ein Anker dabei helfen, ein Abtreiben in eine gefährliche Situation zu vermeiden. Zur Not wird das Boot dann einfach so lange mit dem Anker „geparkt“, bis Hilfe da ist.  In Situationen, in denen ein sicheres Liegen unter Anker nicht möglich ist, kann ein Treibanker oder ausgebrachte Taue helfen, das Boot zumindest in einer besseren Richtung zur Welle zu halten und das Vertreiben erheblich zu verlangsamen.

Ohne Sicherheitsausrüstung wie Signalmittel, Rettungswesten etc. loszufahren, kann dazu führen, dass Notsituationen noch gefährlicher werden. Egal, wie kurz der Törn auch ist und auch nach einer langen Saison, in der das Boot technisch immer einwandfrei funktionierte – niemand ist davor sicher, dass nicht eben doch technische Probleme völlig unvermittelt eintreten. Daher sollte die Ausrüstung auch bei kurzen Schlägen so klar gemacht werden, als würde man auf eine längere Tour gehen.

 

Betrugsfall: Fake-Website vermietet Hausboote an der Müritz

Zahlreiche Geschädigte in Deutschland fielen auf den Betrug einer falschen Hausboot-Vermietung herein

Offenbar wurde die wegen der Pandemie-bedingt großen Nachfrage für Hausboote von Betrügern ausgenutzt: Nachdem in den vergangenen Tagen zahlreiche Anzeigen in den Dienststellen der Polizei Neubrandenburg eingingen, fiel der Betrug auf: unter der – mittlerweile abgeschalteten – Website www.dein-hausbooturlaub.de wurden von dem Fake-Unternehmen Hausboote an zahlreichen, beliebten Standorten in Deutschland angeboten, viele davon an der Müritz.

HausbootHausboot (Symbolbild)
Dumpingpreise, falsche Hausboote, falsche Häfen, falsche Angaben

Auffällig waren bereits die angebotenen Preise: für 129 Euro pro Übernachtung für ein Hausboot für 6 Personen lagen die Angebote deutlich unter den üblichen Marktpreisen. Viele Interessierte schlugen bei diesen konkurrenzlosen Offerten zu. Nach der Anzahlungsleistung (um 600 Euro) war das Unternehmen dann plötzlich jedoch nicht mehr erreichbar. Auch Ferienhäuser sollen zusätzlich angeboten worden sein.

Die betrügerische Website ging in diesem Fall offenbar mit besonders krimineller Energie vor: Die Angaben auf der Website sind teilweise von existierenden und seriösen Anbietern kopiert worden, nur die Telefonnummer gab es nicht. Einige Geschädigte suchten an der angegebenen Adresse vergeblich ihr gemietetes Boot, eine Urlauberin fand ihr Ferienhaus nicht. Mittlerweile liegen zehn Strafanzeigen vor, unter anderem auch von einem Bootsbesitzer, dessen Boot auf der Plattform zur Vermietung stand.

hausbootverleih betrugSeriöse Optik: Die mittlerweile abgeschaltete Website. Screenshot.
Vorsicht bei auffällig günstigen Angeboten

Dieser Fall lehrt: bei auffällig günstigen Preisen, die wie in diesem Fall ein Vielfaches unter Marktwert liegen, sollten Interessierte sich vor einer Buchung über das Unternehmen genauer informieren. Sind beispielsweise auf Seiten wie Google keine Kundenbewertungen zu finden, kann das ein Hinweis sein, dass es das Unternehmen erst kurz oder wie in diesem Falle gar nicht gibt – Kundenmeinungen auf der Anbieter-Webseite zählen nicht darunter, da man diese auch selbst erstellen kann. Im Fall der Betrugsseite führte der Link „Kundenbewertungen“ sogar ins Leere. Viele Anbieter sind auch über häufig über andere Portale buchbar, auch da lohnt sich ein genauerer Blick. In jedem Fall sollte vor einer Anzahlung genau geprüft werden, an welches Unternehmen bezahlt werden soll. Ein Blick ins Impressum ist in jedem Fall notwendig. Im vorliegenden Fall wurde eine 0800er Telefonnummer angegeben. Die im Impressum enthaltenen Unternehmensinfos lassen sich dazu auch noch auf vielen Seiten prüfen, wie zum Beispiel auf northdata.de oder firmenwissen.de. Zumindest dort sollte das Unternehmen auffindbar sein. Der optische Eindruck einer Website indes ist kein Hinweis auf die Seriösität eines Unternehmens.

Wer auf Nummer sicher gehen will, bucht entweder über bereits bekannte und seit Jahren tätige Anbieter oder über Vergleichs-Portale wie dem ADAC Partner CharterCheck.

Hier geht es zu den aktuellen ADAC-Charter-Angeboten

 

 

 

 

 

 

Fescher Freiraum auf 20 m²

Fesch mit flacher Silhouette: der Elektrokatamaran Frauscher TimeSquare © Kerstin Zillmer

Fescher Freiraum auf 20 m²

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