Kategorie: News

Kleinschifferzeugnis: Übergangsfrist verlängert

Die „Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts“ führte vielerorts zu Unmut. Nun wurde die Regelung überarbeitet.

Erst vor einigen Tagen berichteten wir über die neue Verordnung, in der festgelegt wurde, dass für gewerbliche Fahrten kein Sportbootführerschein mehr gültig ist, sondern ein „Kleinschifferzeugnis“ verlangt wird. Vor allem die kurzfristig angelegte Übergangsregel führte bei vielen Verbänden und in der Branche zu erheblichem Protest. (Hier geht’s zum Beitrag) Der ADAC forderte eine Überprüfung der neuen Verordnung.

In einem heute veröffentlichten Infoschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wurde mitgeteilt, dass die Übergangsfrist nun erheblich verlängert wurde. Zitat:

Das bedeutet, dass bis zum 17. Januar 2027 wie vor der Einführung des Kleinschifferzeugnisses ein Sportbootführerschein auch für die gewerbliche, berufliche und dienstliche Nutzung ausreicht, unabhängig davon, ob diese Nutzung bereits zum 17. Januar 2022 ausgeübt wurde.

Die bisherige Regel sah vor, dass bis zum Stichtag 17.01.2024 Sportbootführerscheine „unkopmliziert“ zum Kleinschifferzeugnis hätten umgeschrieben werden können. Die Praxis zeigte jedoch, dass es wegen der hohen Zahl an Anträgen zu erheblichen, teilweise monatelangen Wartezeiten kommt.  Rund 40.000 Beschäftigte sind vor der Verordnung betroffen.

Hier ein Link zur kompletten Verordnung im Bundesgesetzblatt

 

Nord-Ostsee-Kanal: Jetzt auch online bezahlen

Ab diesem Frühjahr müssen Sportboote im NOK nicht mehr an den Ticketautomaten anlegen, um die Gebühr zu bezahlen, sondern können im Voraus online buchen. Ganz so digital ist die Sache jedoch nicht.

Lange Zeit war der Nord-Ostsee-Kanal  (NOK) bei vielen Skippern allein schon wegen der hohen Treppe (bis zu 12 Meter) an der Schleusenwand gefürchtet. Diese musste damals noch erklommen werden, um oben die Befahrensabgabe zu entrichten. Etwas besser wurde es, als in Kiel-Holtenau Ticketautomaten eingeführt wurden. Diese jedoch erforderten aufwändige und oft zeitraubende Anlegemanöver. Damit ist seit diesem Frühjahr Schluss.

Seit dem 15. März 2023 ist die Buchung im Rahmen eines Pilotprojektes auch online möglich. Im neu eingerichteten Webshop der Wasser-und Schifffahrtsstraßenverwaltung des Bundes (WSV) können nun die Anmeldung sowie die Bezahlung der Schleusen- und Befahrungsgebühren bequem von zu Hause aus entrichtet werden. Bei der Anmeldung besteht für motorisierte Sportboote und auch muskelbetriebene Sportfahrzeuge die Möglichkeit, aus verschiedenen Optionen auszuwählen:

Durchgangsfahrt der gesamten Kanallänge mit zwei Schleusungen (12 Euro für motorisierte Sportboote)
Teilstrecke mit einer Schleusung (7 Euro)
Beide Optionen sind ost- und westgehend buchbar

Screenshot Buchungsportal Nord Ostsee KanalScreenshot des neuen Buchungsportals für den NOK ©wsv.de

 

Buchung digital, Kontrolle analog

Die Buchung verläuft vollständig digital, wenn auch mit ein paar Schritten mehr, als in heutigen Webshops gewohnt. Zunächst wird die gewünscht Option gewählt und das Boot für die Passage angemeldet. Bezahlt wird erst nach Erhalt eines nach der Online-Anmeldung per eMail versandten Abgabenbescheides. Nach Zahlungseingang kommt erneut per eMail eine Zahlungsbestätigung mit Code, der im DIN-A-4 ausgedruckt und in der Schleuse vorgezeigt werden muss. Wichtig: Da die Kontrolle in den Schleusen von oben erfolgt, also teilweise aus 12 Metern Höhe, reicht der Code zum Beispiel auf dem Smartphone vorgezeigt nicht aus. Nur auf A-4-Papier ausgedruckt, kann das Schleusenpersonal den Code auf diese Entfernung erkennen. 

Das der gesamte Ablauf noch nicht vollständig digitalisiert wurde, ist offenbar dem Umstand geschuldet, dass es sich bei der neu eingerichteten Buchungsmöglichkeit um ein Pilotprojekt handelt. Im Laufe des Pilotbetriebs soll der gesamte Vorgang digitalisiert werden. Auf der Website des WSV heißt es dazu:

An einer zeitgemäßeren automatisierten Lösung für den Kontrollvorgang anhand von freiwillig hierfür frei gegebenen AIS-Signalen arbeiten wir derzeit!

Gültigkeitsdauer der Online-Tickets

Gut: Zwar wird die Passage für einen bestimmten Tag angemeldet, jedoch gelten die Zahlungsnachweise bereits ab zwei Tage vor und drei Tage nach dem angegebenen Termin. Somit kann die Törnplanung flexibel gehalten werden, auch wenn Starkwind oder Schwerwetter dazwischen kommen. Für eine kurzfristige Buchung sollte beachtet werden, dass bei den Zahlungarten „Vorkasse“ oder „SEPA-Lastschrift“ einige Tage vergehen können, bis ein Zahlungseingang verzeichnet und der Code versendet werden kann. In diesem Falle ist es ratsam, die schnelleren Optionen „Giropay“ oder per Kreditkarte zu nutzen, da hier meistens schon wenige Minuten später die Bestätigung erfolgt.

 

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