Das 20-Millionen-Boot von Candela: Das kann es

Candela sieht die Fähren schon in der Bucht von San Francisco © Candela
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Candela sieht die Fähren schon in der Bucht von San Francisco © Candela
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Yachthafen Wedel © Yachtfestival
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Das Segelschulschiff Gorch Fock auf dem Weg zur Hanse Sail in Rostock-Warnemünde im August 2022 © Bundeswehr / Nico Theska
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Zahlreiche Verbände im Wassersport protestieren gegen die Kleinschifferzeugnis-Regelung. ADAC fordert Prüfung der Neuregelung.
Sowohl die Branche als auch viele Verbände sind sich einig: Die Bekanntmachung der Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dass künftig auch für Sportboote ein „Kleinschifferzeugnis“ genanntes Berufspatent nötig ist, wenn das Boot aus gewerblichen Gründen bewegt wird, stößt auf großes Unverständnis.
Hintergrund: Über das Internetportal der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, elwis.de wurde vor wenigen Wochen die neue Rechtslage im Rahmen des Inkrafttretens der Binnenschifffahrtspersonalverordnung veröffentlicht. Demnach reichen die Sportbootführerscheine nicht mehr aus, sobald ein Sportboot aus gewerblichen Gründen genutzt wird. Betroffen sind rund 40.000 Beschäftigte in der Branche, von Sportbootschulen, Werften, Charterunternehmen, Marinas bis hin zu Händlern auf Vorführfahrten oder Journalisten auf Recherche oder bei Bootstests.
Grundsätzlich dürfen Sie nun mit einem Sportbootführerschein nur noch Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung führen. Das heißt, der Sportbootführerschein gilt nur noch für nicht gewerbliche Zwecke, also allein zu Sport- und Erholungszwecken. (www.elwis.de)
Übergangsregelung bis 2024
Bis zum 17.1.2024 können die Betroffenen noch relativ unkompliziert ihre vorhandenen Sportbootführerscheine bei der GWDS (Generaldirektion Wasserstraßen) zum Kleinschifferzeugnis umschreiben lassen, sofern die Tätigkeit schon vor dem 18.01.2022 ausgeübt wurde. Nachweise hierfür können Gewerbescheine oder Bestätigungen des Arbeitgebers sein. Nach dem 17.1.2024 ist für alle Beschäftigten eine Prüfung erforderlich. Abgefragt werden verschiedene Themenbereiche und allgemeine Sachkunde – einen Fragenkatalog wird es nicht geben. Wer über 60 Jahre alt ist, muss zusätzlich eine arbeitsmedizinische Tauglichkeitsprüfung bestehen, die weit oberhalb der Kriterien des hausärztlichen Attestes für einen Sportbootführerschein liegt. Die Prüfungen müssen an den GDWS-Standorten in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg oder Magdeburg abgelegt werden. Diese Dienststellen schreiben während der Übergangsregelung auch die vorhandenen Sportbootscheine um. Erste Erfahrungen mit dem Umschreiben deuten darauf hin, dass es insbesondere bei den GDWS-Standorten in Westdeutschland zu monatelangen Wartezeiten kommt, während der Magdeburger Standort wohl (noch) recht zügig umtauscht.
Die bereits erfolgte Einführung eines Kleinschifferzeugnisses durch das BMDV bietet nach Ansicht des ADAC keinerlei Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher. (Dr. Steffen Häbich, Special Interest Tourismus ADAC)
Großer Protest bei Verbänden und in der Branche
Führende Verbände der Bootsbranche haben sich dem Protest angeschlossen und waren an den Gesprächen mit dem Ministerium beteiligt. Sowohl die ADAC Sportschifffahrt, der Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW), der Verband deutscher Sportbootschulen (VdS), der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) , der Deutsche Boots- und Schiffbauerverband (DBSV), der Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM), der Verband der Wassersportschulen (VDWS) sowie der Deutsche Tourismusverband (DTV) und einige Landestourismusorganisationen und die Industrie- und Handelskammern der deutschen Wassertourismusregionen beteiligen sich an dem Protest und werden bei den entsprechenden Stellen auf die aus ihrer Sicht unsinnige Verordnung aufmerksam machen, die zudem nach Ansicht der Protestierenden die Grundrechte auf freie Berufsausübung und die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränken.
Die Kritik richtet sich unter anderem auch an die aus Sicht der Verbände fehlende Notwendigkeit für die Neuregelung. Dr. Steffen Häbich, Special Interest Tourismus ADAC, sieht zusätzlich Probleme auf die Branche zukommen: „Die bereits erfolgte Einführung eines Kleinschifferzeugnisses durch das BMDV bietet nach Ansicht des ADAC keinerlei Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zugleich befürchte ich / befürchten wir, dass der für die Branche entstehende Aufwand zu steigenden Kosten für die Ausbildung zu einem Sportbootführerschein oder für das führerscheinfreie Chartern eines Hausbootes mittels Charterbescheinigung führen wird. Wir sprechen uns daher für eine erneute Prüfung der Neuregelung durch das zuständige BMDV aus.“
Titelbild: elwis.de

Zeal schafft klare Kante beim Ruderblatt der Tally Ho © Leo Sampson

Ein Herz für die wackere Guyot-Crew © The Ocean Race
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Eine Atlantiküberquerung macht Spaß – denkt man gemeinhin © Brambusch
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Viel Querschnitt bringt viel © Jan Athenstädt
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Kein Bier auf Hawaii, kein WC auf See: Will Harris zeigt, wie es ist. © Malizia
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Bald geht die Saison wieder los. Bevor das Boot ins Wasser kommt, ist eine gründliche Reinigung notwendig. Was dabei zu beachten ist, klärt unser Ratgeber.
Nach über 15 Jahren hat sich die UN auf ein Internationales Abkommen zum Schutz der Meere geeinigt.
Es waren zähe Verhandlungen und endlose Debatten und Runden, bis das Abkommen endlich unterzeichnet wurde: am 4. März 2023 wurde dem Entwurf eines weltweiten Hochsee-Schutzabkommens von den UN-Delegierten zugestimmt. Die Mitgliedstaaten hatten zuvor lange vor allem über die Frage gestritten, wie Schutzgebiete definiert werden sollen. Mindestens 30 Prozent der Weltmeere sollen nun als solche ausgewiesen werden.
Hochsee nun kein rechtsfreier Raum mehr
Bezogen auf den Naturschutz und und die Erhaltung von Lebensarten kann die Hochsee bislang als gesetzloses Gebiet bezeichnet werden, weil es wegen der fehlenden Rechtsgrundlage schlicht und einfach kaum Regelungen und Vorschriften gibt. Das Hochseeschutzabkommen soll dies nun ändern, weil nun zum ersten mal überhaupt Arten- und Naturschutz auf hoher See international geregelt werden. In den bis 2030 festzulegenden Schutzgebieten soll dem Abkommen nach Fischfang und Unterwasserbau verboten werden. Als Hochsee gelten alle Meeresflächen außerhalb der 200-Meilen-Zone. Sie machen etwa zwei Drittel der Meeresflächen aus. Bis heute sind rund 200.000 Pflanzen- und Lebensarten in den Ozeanen bekannt – ein kleiner Teil dessen, was insgesamt an Lebensformen im Meer vermutet wird. Das Bundesumweltministerium begrüßte das Ergebnis nach den jahrelangen, zähen Verhandlungsrunden, weil das Abkommen durch Umweltverträglichkeitsprüfungen und anderen Maßnahmen in Zukunft auf fast der Hälfte der Erdoberfläche bedrohte Arten und ihre Lebensräume besser sichern. Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte indes, dass nun die Umsetzung des Abkommens entscheidend sei.
Durch das Abkommen ist die Hochsee kein „Wildwest-Gebiet“ mehr @pixabay/thara58
Umsetzung muss noch geprüft werden
Auch wenn die Leiterin der UN-Konferenz, Rena Lee, die Einigung mit den Worten: „Das Schiff hat das Ufer erreicht“ kommentierte, ist das Abkommen noch nicht gültig. Zwar sind Nachverhandlungen ausgeschlossen, jedoch muss nun der Text des Vertrags juristisch geprüft und anschließend in die sechs Amtssprachen der UN-Mitgliedstaaten übersetzt werden, bevor es von den Mitgliedsstaaten ratifiziert und formell auf den Weg gebracht werden kann. Dennoch ist die Einigung bei der UN auf das Abkommen ein echter Durchbruch für den Umwelt- und Tierschutz, nachdem im vergangenen Sommer Verhandlungen gescheitert waren.
Das UN-Gebäude in New York @ Pixabay

Streit in Florida: Still ruht der See, aber nicht die Steuerbehörde bei diesem Hausboot. Oder Bootshaus? © Arkup
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