Boris Herrmanns Malizia wird Seaexplorer
© Andreas Lindlahr/Team Malizia
© Andreas Lindlahr/Team Malizia
Auch die Produktion der Jeanneau Sun Odyssey 490 steht still © Werft / Bertrand Duquenne
© Marina Neustadt
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Eberswalde hat heute am 17.3.2020 eine Pressemitteilung zum unterbrochenen Schleusenbetrieb an der Oberen-Havel-Wasserstrasse und Müritz-Havel-Wasserstrasse veröffentlicht.
Die vor-Ort mit WSV-Personal bedienten Schleusen an der
– Oberen-Havel-Wasserstraße (OHW) und
– Müritz-Havel-Wasserstraße (MHW)
stehen ab sofort bis voraussichtlich 20.04.2020 nicht mehr für den Schiffsverkehr zur Verfügung.
Diese sind Mirow, Canow, Diemitz, Strasen, Wesenberg, Steinhavel, Marienthal, Pinnow, Schwedt.
Auf Grund der gegenwärtig bestehenden Ansteckungsgefahr und der damit verbundenen Gesundheitsrisiken durch den Corona-Virus ist diese Einschränkung im Sinne unserer Beschäftigten und der Nutzer/-innen der Wasserstraßen erforderlich.
Ausgenommen hiervon sind die automatisierten, in Selbstbedienung nutzbaren Schleusen unseres Reviers.
Rheinsberger Gewässer: Schleuse Wolfsbruch
Obere-Havel-Wasserstraße: Schleusen Liebenwalde, Bischofswerder, Zehdenick, Schorfheide, Regow, Bredereiche, Fürstenberg
Voßwinkel, Himmelpfort, Zaaren (erst ab 06.04.2020)
Templiner Gewässer: Schleuse Templin
Werbelliner Gewässer: Schleusen Rosenbeck und Eichhorst (ab Anfang April 2020 wegen derzeit laufender Bauarbeiten).
Es muss mit Einschränkungen auf den jeweiligen Kanalstrecken gerechnet werden, da keine Verkehrssicherungsarbeiten und Beseitigungen von Schifffahrtshindernissen durchgeführt werden können.
Aktuelle Meldungen entnehmen Sie bitte www.elwis.de.
Greenline 45 Fly © Werft
Bis hierhin und nicht weiter: Hastbrücke Zehdenick © Reinhard Kraasch (CC BY-SA 4.0)
Italien ist das Epizentrum der Corona-Pandemie, die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 zwingen dabei auch die Marinas zum “Notbetrieb”. Die ADAC Stützpunktmarinas in Italien können Eignern jedoch zumindest eine Sorge nehmen: nach den Booten wird geschaut und sie sind sicher.
Das neuartige Coronavirus bestimmt derzeit unser Alltagsleben, viele Grenzen sind geschlossen und in einigen europäischen Ländern gibt es zur Verlangsamung der Virusverbreitung sogar Ausgangssperren.
Auch in Italien wurden mit dem Dekret „IchBleibeZuhause“ vom 11. März 2020 weitere Einschränkungen beschlossen. Damit ist es z.B. Eignern ausdrücklich untersagt, einen Ortswechsel zum Boot hin zu unternehmen. Berufstätige sind dazu angehalten, ihre Arbeit wo möglich ins Home Office zu verlegen oder über Urlaub bzw. Überstundenabbau ein Verlassen der eigenen vier Wände zu verhindern.
Boote werden in italienischen Marinas trotz Corona-Notbetrieb bewacht
Diese dringend notwendigen Maßnahmen haben natürlich auch Auswirkungen auf die personelle Besetzung der Marinas, die physische Präsenz in der Verwaltung und in den angeschlossenen Servicebetrieben ist auf ein notwendiges Minimum reduziert. Nach Rücksprache mit den ADAC Stützpunktmarinas in Italien betreffen diese Einschränkung jedoch ausdrücklich nicht die Beaufsichtigung und Bewachung der Boote und Yachten, dieser Service ist weiterhin uneingeschränkt gewährleistet.
Sollten Eigner während der eingeschränkten Bürozeiten Klärungsbedarf mit der Marinaverwaltung haben, so ist nach ADAC-Nachfrage bei den Betrieben derzeit die Kontaktaufnahme via E-Mail der effizienteste Weg.
Boote dürfen in Italien zu Freizeitzwecken derzeit nicht genutzt werden
In Italien ist ein Verlassen des Hauses derzeit nur unter wichtigem Grund möglich, zum Beispiel zur Ausführung beruflicher Zwecke, zum erreichen des Arbeitsplatzes, zur medizinischen Versorgung oder zur Heimkehr auf direktem Weg, hierzu ist eine Selbsterklärung mitzuführen.
Viele Vertragsverhältnisse laufen auch zu Ende März aus, häufig würde dieser Umstand dann auch eine Verlegung des Bootes notwendig machen, was unter den gegebenen Umständen unmöglich ist. Auch in diesen Fällen bitten die Stützpunktmarinas zur Kontaktaufnahme per E-Mail, so kann eine einvernehmliche Lösung besprochen werden.
Auch die deutsche Bundesregierung regelt entsprechende Einschränkungen bezüglich der Nutzung von Booten und Yachten,“Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken verwendet werden.“
Aufgrund vermehrter Anfragen zum Import von in den USA gebauten Booten greifen wir das Thema an dieser Stelle auf.
Im Handelsstreit mit den USA hat die Europäische Gemeinschaft als Reaktion auf die Einfuhrzölle auf Stahl und Aluminium im Juni 2018 Zusatzzölle auf US-amerikanische Produkte verabschiedet.
Was bedeutet das für den Import von Booten aus den USA?
Bei der Einfuhr von in den USA gebauten Booten nach Deutschland fällt neben 1,7 % Einfuhrzoll ein Zusatzzoll von 25 % an. Betroffen sind Wasserfahrzeuge, Vergnügungs- und Sportboote, Ruderboote und Kanus, Motor- und Segelboote.
Als Bemessungsgrundlage für die Einfuhr nach Deutschland gilt der Warenwert plus evtl. Transportkosten, darauf werden 1,7 % Einfuhrzoll, 25 % Zusatzzoll und 19 % Umsatzsteuer gerechnet.
Für Importboote aus anderen Drittländern entfällt der Zusatzzoll von 25 %. Hier bleibt es bei den ursprünglichen Zollsätzen von 1,7 % + 19 %. Auch Sportboote des Herstellers Brunswick Group (Sea Ray, Bayliner) sind von diesem Zusatzzoll nicht betroffen, da diese bereits in der EU (Polen) gefertigt werden.
Beim Kauf von Booten, vor allem Gebrauchtbooten, ist der Nachweis der EU-Konformität wichtig. Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen.
Boote aus den USA (Drittländern), die nicht der EU-Konformität entsprechen, müssen nachzertifiziert werden. Hierfür fallen Kosten für eventuell erforderliche Umbaumaßnahmen an. Deshalb empfiehlt der ADAC bereits vor Bootskauf, Kontakt mit den zuständigen Institutionen wie International Marine Certification Institute (IMCI) oder TÜV Product Service aufzunehmen, da nicht nur Bootskörper, sondern auch Motoren mit ihren Emissionen von einer Nachzertifizierung betroffen sind.
Informationen rund um Steuer & Zoll für Boote sind im ADAC Skipper-Portal hinterlegt.
Mit der Regionalkonferenz zur Zukunft der Nebenwasserstraßen am 2. März in Oranienburg wurde mit den die Vertreter*innen eines Verbände-Bündnisses aus ADAC, BVWW, DKV, DMYV, DOSB, DRV , DSV und DTV ein offener Dialog im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Wassertourismuskonzepts für die Freizeitwasserstraßen in Brandenburg-Berlin und Mecklenburg-Vorpommern geführt.
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
„Gerade im Nordosten hat sich der Wassertourismus zu einem entscheidenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Dabei stellen uns die teils historischen Schleusen und Wehre außerhalb des Kernnetzes vor große Herausforderungen. Aber: Wir stehen zu unserer Verantwortung für eine nachhaltige Wasserstraßeninfrastruktur. Darum erarbeiten wir jetzt gemeinsam mit Ländern, Verbänden und Kommunen einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der Sport- und Freizeitschifffahrt auf den Nebenwasserstraßen.“
Die Freizeitschifffahrt hat sich zu einem gewichtigen Wirtschaftsfaktor in Deutschland entwickelt. Hierbei spielen verschiedene Handlungsfelder eine Rolle:
Blick auf Potentiale bei Verkehr, Infrastruktur und Betrieb
Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
mehr Umweltbewusstsein rund um die Schifffahrt wie z.B. alternative Antriebe
Kommunikation, Kooperation und Einbindung der Beteiligten
Automatisierung und Digitalisierung bei der Nutzung der Nebenwasserstrassen
Die Entwicklung und Umsetzung des Masterplan ist ein Meilenstein hin zu einer gut funktionierenden Infrastruktur für die Freizeitschifffahrt im größten Binnenrevier Europas.
Der ADAC begrüßt zusammen mit den anderen Verbänden die Erarbeitung des Masterplans für die Nebenwasserstrassen und bietet gemeinsam mit den anderen Verbänden seine volle Unterstützung an.
© Mark Harpur
Auf dem Weg in rauhere Gefilde: Van den Heede beim GGR 2018 © C. Favreau/PPL/GGR
© Jens Brambusch