Auf die nächsten 75.000 Seemeilen
© Martin Keruzoré / Team Malizia
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Nachdem mit den Modellregionen zunächst in einigen Orten eine Öffnung für Touristen testweise erlaubt wurde, plant nun Schleswig-Holstein wieder Öffnungen unter Auflagen für Touristen. Was muss dabei beachtet werden?
Mittel April wurde das Projekt „Tourismus-Modellregionen“ in Schleswig-Holstein gestartet, zunächst an der Schlei und anderen ausgewählten Nordfrieslands. Voraussetzung dafür war die Umsetzung einer ganzen Reihe von Kontroll- und Hygienemaßnahmen. Trotz, dass mehr Touristen von diesem Angebot gebrauch machten, als vorher eingeschätzt, war der Test durchgängig erfolgreich. Ab 17. Mai sollen deshalb weitere Lockerungen zu Kontaktbeschränkungen, Tourismus und der Gastronomie beschlossen werden. Auch das generelle Beherbergungsverbot soll dann wegen fallender Inzidenzwerte aufgehoben werden, worunter auch die Vercharterer fallen dürften. Doch welche Auflagen und Regeln gelten, um einen Urlaub an Bord verbringen zu dürfen?
„Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen.“ (Daniel Günther, Ministerpräsident SH)
Inzidenzwerte
Die Lockerungen sollen laut Landesregierung mit den bisherigen Erfahrungen der laufenden Projekte „Modellregionen“ beschlossen werden. Sie gelten allerdings nur, solange der Inzidenzwert (Sieben-Tage-Inzidenz) unter 100 bleibt. Darüber greift die sogenannte „Bundesnotbremse“. Es sollte also damit gerechnet werden, dass der Bootsurlaub plötzlich unter- oder abgebrochen werden muss, wenn die Fallzahlen wieder steigen. Sprechen Sie mit ihrem Vercharterer eventuellen Lösungen im Vorfeld ab.
Die aktuellen Inzidenzwerte finden Sie in den ADAC-Hafenbeschreibungen („Corona-Radar“)
Corona-Tests
Reisende müssen bei der Ankunft einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Danach muss alle 72 Stunden ein weiterer Test gemacht werden. Fällt während der Aufenthaltes ein Test positiv aus, muss der Reisende in Quarantäne.
Geimpfte Personen
Geimpfte Personen müssen einen Impfausweis oder ein Dokument mitführen, aus welchem die vollständige Impfung hervorgeht. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Für Impfstoffe, die erst nach der zweiten Dosis vollständigen Schutz bieten (BionTech, Astra Zeneca, Moderna usw.), müssen beide Impfungen nachgewiesen werden. Wer lediglich eine von beiden Impfungen nachweisen kann, muss regelmäßige Tests durchführen. Der Impfstoff muss in der EU zugelassen sein.
„Vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“ (Dr. Bernd Buchholz, Tourismusminister SH)
Genesene Personen
Als Genesener gilt, wer einen mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alten, positiven PCR-Test nachweisen kann. Liegt der Zeitpunkt der Erkrankung mehr als 6 Monate zurück, sind regelmäßige Tests, bzw. vollständige Impfungen erforderlich. Leider gibt es derzeit noch kein einheitliches, amtliches Dokument, welches Genesene vorzeigen können. Kontaktieren Sie daher vor der Reise Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Anmeldung
In Häfen ist das Anlegen nur gestattet, wenn sich vorher telefonisch angemeldet wurde. Das gilt auch, wenn es sich nur um einen kurzen Zwischenstopp handelt. Jeder Hafen hat wegen der Hygieneregeln ein bestimmtes Kontingent an Booten, die aufgenommen werden dürfen. Zur Planungssicherheit der Hafenbetreiber und auch der Bootscrews ist die vorherige Anmeldung unabdingbar. Nach Möglichkeit sollte die Ankunft am Vortag oder gar noch früher angemeldet werden.
Luca-App
Nach dem Anlegen müssen sich Besucher mit der Luca-App einchecken. Eine manuelle Anmeldung ist nicht vorgesehen. Dazu wird mit der App der QR-Code des Standortes gescannt. Bei Verlassen des Hafens wird über die App ganz einfach ausgecheckt. Die App dient zur Kontaktnachverfolgung, falls es zu einem Ausbruch kommen sollte.
Die Luca App ist kostenlos.
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