Monat: Oktober 2013

Sylt versus Hamburg: Spendenwettbewerb für neuen Seenotkreuzer

Es ist ein ungewöhnlicher Wettbewerb, der seit März dieses Jahres im hohen Norden ausgetragen wird: Hamburg und Sylt sind gegeneinander angetreten, den größten Betrag zur Anschaffung eines neuen Seenotkreuzers der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) zusammenzutragen. Der Gewinner darf das Spezialschiff am 14. Dezember taufen. Und es bleibt spannend: Nur noch knapp 58.000 Euro liegt die Hansestadt (rund 672.000 Euro) im Wettbewerb „Reetdach gegen Reeperbahn!“ vor der Nordseeinsel (rund 614.000 Euro).

Dass die Marke von beeindruckenden 1,3 Mio. Euro überschritten wurde, liegt vor allem am „Seenotkreuzer-Abend“ vom Freitag, dem 25. Oktober. Bei der Spendenveranstaltung kamen fast 400 000 Euro für beide Seiten zusammen.

Für alle Sylt-Liebhaber heißt es jetzt, sich kräftig ins Zeug zu legen. Angesichts des relativ knappen Vorsprungs können sich auch die Hamburg-Freunde noch nicht zurücklehnen. Denn erst der Spenden-Endstand am 6. Dezember, dem Nikolaustag, mit dem weltweit an den Schutzpatron der Seefahrer erinnert wird, bringt die Entscheidung.

Hintergrund

Angesichts der Gefahren im Einsatz benötigen die Seenotretter stets zuverlässige und sichere Schiffe. Der neue Seenotkreuzer ist das vierte Schiff der 20-Meter-Klasse der DGzRS. Er ist auf der Fassmer-Werft an der Unterweser entstanden und befindet sich derzeit in der Erprobung. Wie alle Schiffe der DGzRS wurde er vollständig aus Aluminium gebaut und als Selbstaufrichter konstruiert.

Der neue Seenotkreuzer bei der Erprobung.

Der neue Seenotkreuzer bei der Erprobung.(Foto: DGzRS)

Ehrenamt als tragende Säule

180 fest angestellte und etwa 800 freiwillige Seenotretter sind mit 60 Rettungseinheiten der DGzRS an Nord- und Ostseeküste jederzeit einsatzbereit – rund um die Uhr, bei jedem Wetter. Sie fahren raus, wenn andere reinkommen. Freiwillig. Mehr als 2 000 Mal im Jahr. Seit Gründung der DGzRS im Jahr 1865 verdanken mehr als 80.000 Schiffbrüchige den Seenotrettern schnelle Hilfe.

Nach wie vor wird die gesamte Arbeit der DGzRS ausschließlich durch freiwillige Zuwendungen finanziert. 85 Cent jedes gespendeten Euros gehen direkt in den Rettungsdienst. Schirmherr der Seenotretter ist der Bundespräsident, zahlreiche Prominente engagieren sich als ehrenamtliche „Botschafter“.

Helfen und spenden: so geht’s

Onlinespenden (www.reetdach-gegen-reeperbahn.de) verändern den Spendenstand in Echtzeit.
Überweisungen sind unter Angabe von „Aktion Sylt“ oder „Aktion Hamburg“ auf das Konto 107 2016 bei der Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01) möglich.
Von unterwegs ist die Hilfe per SMS mit dem Wort „Sylt“ oder „Hamburg“ an die Nummer 8 11 90 (5 Euro, Abrechnung via Handyrechnung) besonders schnell.

Potsdamer und Brandenburger Havelseen – Revierreportage

Vielen Ostsee- und Mittelmeerseglern ist gar nicht bewusst, dass auch Binnenreviere ihren ganz eigenen Reiz haben.

Zum Beispiel erstrecken sich nur wenige Kilometer vor den „Toren“ Berlins auf einer Gesamtlänge von 180 Flusskilometern mehr als 40 Seen, verbindende Kanäle und verschlungene Havelarme, die Potsdamer und Brandenburger Havelseen. Für uns Segler, aber auch ganz allgemein für alle Wassersportler bietet die Region ein extrem vielseitiges Angebot. Und inmitten einer einzigartigen Kulturlandschaft gibt es trotz der Nähe zu Berlin auch erstaunlich idyllische und wenig besiedelte Gebiete. Wir haben uns ein bisschen umgeschaut…

Mehr Infos zum Revier (inklusive eines Wasserwanderkartendownloads mit potentiellen Tourvorschlägen) findet ihr übrigens auf www.potsdamer-brandenburger-havelseen.de

69272 x angesehen

FSR warnt vor unberechtigter Nutzung von Notfrequenzen

Der Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR) meldet, dass in Deutschland Sprechfunkgeräte mit Notrufkanälen auch dann verkauft werden, wenn der Kunde nicht das dafür notwendige Sprechfunkzeugnis SRC (Short Range Certificate) besitzt. Dabei kann die unberechtigte Nutzung der internationalen Notfrequenzen Kanal 16 und DSC Kanal 70 empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Hintergrund

In Deutschland ist es gesetzlich geregelte Praxis, dass Funkgeräte mit Notruftasten bzw. Frequenzen von der Bundesnetzagentur für ein bestimmtes Schiff zugelassen werden. Der Antragssteller muss zuvor mit einem Funkzeugnis seine Berechtigung nachweisen.

Funkzeugnis SRC

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, Short Range Certificate, ist weltweit auf allen Seegewässern gültig, aber auf 35 sm begrenzt.

Dennoch bieten Händler verstärkt Handfunkgeräte mit Notruftasten an, die keinem Schiff/ keiner Seefunkstelle zugeordnet werden. Grund dafür ist die wachsende Nachfrage durch Wassersportler wie Taucher, Paddler oder Surfer. Verkauf und Besitz der Funkgeräte sind zwar legal, die Nutzung der Notrufkanäle ohne SRC ist jedoch verboten.

Der FSR hat in zahlreichen Beratungsgesprächen und Testkäufen feststellen müssen, dass viele Händler nicht auf diesen Zusammenhang hinweisen. Verschwiegen wird auch, dass dem unberechtigt funkenden Wassersportler bei Missbrauch Strafanzeigen sowie Geldstrafen drohen.

Hinzu kommt, dass bei inflationärem Anwachsen der Anzahl solcher Geräte die Effektivität des gesamten Systems in Gefahr gerät: „Eine Nutzung der Notruffrequenzen durch unautorisierte Personen führt zu Verwirrung auf dem Wasser, was für alle eine erhöhte Gefahr darstellt“, warnt der FSR-Vorsitzende Michael Dibowski. Schon jetzt hätten die internationalen Seeretter mit einer extrem hohen Fehlalarmquote zu kämpfen und blickten mit Sorge auf den Verkauf von Notrufsendern an Hobbysportler. Die hohe Fehlalarmquote resultiert neben technischen Gründen auch aus dem arglosen Umgang unzureichend geschulter Wassersportler mit den Notrufgeräten. Die Kosten für einen durch Fehlalarm ausgelösten Rettungseinsatz trägt am Ende der Verursacher.

Nicht nur in Deutschland, sondern nahezu weltweit, ist die Nutzung der Notrufkanäle durch Einzelpersonen ohne Schiffsbezug verboten. Lediglich in den Hoheitsgewässern der USA und Kanada können die Geräte auch von Einzelpersonen verwendet werden. Aber auch dort wird der Missbrauch streng geahndet.

Funkzeugnis LRC

Das Long Range Certificate ist weltweit auf allen Seegewässern ohne Begrenzung gültig.

Der FSR rät allen Wassersportlern, ein Funkzeugnis abzulegen und sich nicht zum Kauf dieser Geräte verführen zu lassen. Einen Überblick über alle Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse bietet die ADAC Sportschifffahrt auf www.adac.de/sbf

FSR

Im FSR haben sich 16 führende deutsche Unternehmen – Hersteller und Importeure von Seenot-Rettungsmitteln – zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die Sicherheit auf dem Wasser zu verbessern. Informationen rund um das Thema Seenot-Rettungsmittel und das Verhalten auf dem Wasser erteilt der FSR in Köln: www.fsr.de.com